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Beschlusstext (Bestellung eines Wildschadenschätzers für die Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
09.07.13, 18:07
Aktualisiert
09.07.13, 18:07
Beschlusstext (Bestellung eines Wildschadenschätzers für die Gemeinde Merzenich)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 22. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 04.07.2013. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 18.2 Bestellung eines Wildschadenschätzers für die Gemeinde Merzenich Gemäß § 36 des Landesjagdgesetzes NRW muss für jede Gemeinde mindestens ein Wildschadenschätzer und ein Stellvertreter berufen werden. Die Amtszeit der bisherigen Schätzer und Stellvertreter läuft am 03.08.2013 ab. Der Kreis Düren bat daher um Vorschlag von zwei Personen, die das Amt des Wildschadenschätzers bzw. Stellvertreters für die Dauer von 5 Jahren übernehmen würden. Der bisherige Schätzer sowie sein Stellvertreter haben sich bereiterklärt, das Amt für weitere 5 Jahre zu übernehmen. Somit wurde dem Kreis Düren für den Bereich der Gemeinde Merzenich folgende Personen vorgeschlagen: als Wildschadenschätzer: Herrn Josef Bellartz Peterstr. 18 52353 Düren-Merken Auszug 22. Sitzung als Stellvertreter: Herrn Karl Faber Steinweg 42 52399 Merzenich 1 von 1