Daten
Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
09.07.13, 18:07
Aktualisiert
09.07.13, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 22. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich
vom 04.07.2013.
Öffentliche Sitzung
Mitteilungen der Verwaltung
18.2 Bestellung eines Wildschadenschätzers für die Gemeinde Merzenich
Gemäß § 36 des Landesjagdgesetzes NRW muss für jede Gemeinde mindestens ein
Wildschadenschätzer und ein Stellvertreter berufen werden. Die Amtszeit der bisherigen
Schätzer und Stellvertreter läuft am 03.08.2013 ab.
Der Kreis Düren bat daher um Vorschlag von zwei Personen, die das Amt des Wildschadenschätzers bzw. Stellvertreters für die Dauer von 5 Jahren übernehmen würden.
Der bisherige Schätzer sowie sein Stellvertreter haben sich bereiterklärt, das Amt für weitere 5 Jahre zu übernehmen.
Somit wurde dem Kreis Düren für den Bereich der Gemeinde Merzenich folgende Personen vorgeschlagen:
als Wildschadenschätzer:
Herrn
Josef Bellartz
Peterstr. 18
52353 Düren-Merken
Auszug 22. Sitzung
als Stellvertreter:
Herrn
Karl Faber
Steinweg 42
52399 Merzenich
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