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Beschlusstext (Umsiedlung der Ortschaft Morschenich 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich 1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen 2. Beschlussfassung über die Wirksamkeit)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
14 kB
Datum
25.04.2013
Erstellt
29.04.13, 18:13
Aktualisiert
29.04.13, 18:13
Beschlusstext (Umsiedlung der Ortschaft Morschenich
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich 
1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen 
2. Beschlussfassung über die Wirksamkeit)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 21. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 25.04.2013. Öffentliche Sitzung Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 17.04.2013 8.1 Umsiedlung der Ortschaft Morschenich 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich 1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen 2. Beschlussfassung über die Wirksamkeit 15/2013 Der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses folgend beschloss der Gemeinderat in 2 separaten Abstimmungen jeweils einstimmig, 1. gemäß den in der Abwägung durch die Gemeinde Merzenich formulierten Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände zu folgen, teilweise zu folgen, bzw. nicht zu folgen. 2. die Wirksamkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach der Genehmigung des Braunkohlenplanes Umsiedlung Morschenich ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der Flächennutzungsplan während der Dienststunden der Verwaltung eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die 16. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB rechtskräftig. Auszug 21. Sitzung 1 von 1