Daten
Kommune
Merzenich
Größe
79 kB
Datum
17.04.2013
Erstellt
19.04.13, 18:08
Aktualisiert
19.04.13, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
der Gemeinde Merzenich vom 17.04.2013.
Öffentliche Sitzung
6
Umsiedlung der Ortschaft Morschenich
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich
1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
2. Beschlussfassung über die Wirksamkeit
15/2013
Der stellv. Ausschussvorsitzende verwies auf die umfangreichen Sitzungsunterlagen.
Die Fragen von Ausschussmitglied Dr. Schoeller bezüglich der Kosten für die Brücke wurden verwaltungsseitig dahingehend beantwortet, dass diese Kosten von RWE erstattet
werden.
Die Planungen zum Brückenbauwerk, so die Verwaltung, seien erst nach Eingang der
Stellungnahme des Kreisentwicklungsausschusses zum Kreisverkehr entwickelt worden.
Zum Energiekonzept wies der Bürgermeister darauf hin, dass z.Zt. Verhandlungen bezüglich der Energieversorgung von Morschenich-Neu und evtl. auch angrenzender Baugebiete laufen. Evtl. werde noch eine Umfrage bei den Morschenicher Umsiedler nötig. Nach
Abschluss der Verhandlungen werde der Gemeinderat informiert.
Auf Nachfrage wurde bezüglich der Anbieter für Telekommunikation mitgeteilt, dass auch
die Telekom bereit sei, die Grundversorgung sicherzustellen, allerdings nur mit Funk. Eine
Monopolstellung der Soconet GmbH läge nicht vor, da auch andere Anbieter gegen Entgelt das Glasfasernetz nutzen könnten.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Gooßens wurde der Begriff „Untergrundklasse T“ in
der Erdbebenzone 3 erläutert.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Gemeinderat in 2 separaten
Abstimmungen jeweils einstimmig,
1. gemäß den in der Abwägung durch die Gemeinde Merzenich formulierten
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände zu folgen, teilweise zu folgen, bzw. nicht zu folgen.
Auszug 17. Sitzung
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2. die Wirksamkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bei der
höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach der Genehmigung
des Braunkohlenplanes Umsiedlung Morschenich ortsüblich bekannt zu machen
mit dem Hinweis, dass der Flächennutzungsplan während der Dienststunden der
Verwaltung eingesehen werden kann.
Mit der Bekanntmachung wird die 16. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 6
Abs. 5 BauGB rechtskräftig.
Niederschrift 17. Sitzung
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