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Beschlusstext (Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
13 kB
Datum
17.04.2013
Erstellt
19.04.13, 18:08
Aktualisiert
19.04.13, 18:08
Beschlusstext (Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung))

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich vom 17.04.2013. Öffentliche Sitzung 8 Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) 16/2013 Der Ausschussvorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage. Der Stadtplaner Balzhäuser stellte den planerischen Vorentwurf anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Im Anschluss beantworteten er und der Investor die Fragen der Ausschussmitglieder. Verwaltungsseitig wurde dem Planer empfohlen, die vorgesehenen Stellplätze zum Schutz der Anwohner mittig in der Freifläche zu planen und die Anwohner frühzeitig vor Offenlage des Planentwurfes einzuladen und zu beteiligen. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig, die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 (In den Weingärten) gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im Wege des beschleunigten Verfahrens zu beschließen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss zur Planänderungen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt die Offenlage nach § 3 Abs 2 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auszug 17. Sitzung 1 von 1