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Beschlusstext (Wehrleitung der freiwilligen Feuerwehr)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
75 kB
Datum
21.03.2013
Erstellt
27.03.13, 18:19
Aktualisiert
27.03.13, 18:19
Beschlusstext (Wehrleitung der freiwilligen Feuerwehr) Beschlusstext (Wehrleitung der freiwilligen Feuerwehr)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 20. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 21.03.2013. Öffentliche Sitzung Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.03.2013 6.1 Wehrleitung der freiwilligen Feuerwehr 1/2013 Der Bürgermeister und Gemeindevertreter Georg Harzheim nahmen wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und nahmen im Zuschauerraum Platz. Die Sitzungsleitung übernahm die 2. stellv. Bürgermeisterin Renate Schwarz. Die stellv. Vorsitzende teilte mit, dass der Kreisbrandmeister, Hans-Peter Herkenrath, die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Merzenich am 20.03.2013 bezüglich der anstehenden Bestellung eines neuen Wehrleiters angehört habe. Auf Grund dieser Anhörung wurde dem Gemeinderat mit Schreiben der Kreisbrandmeisterei vom 20.03.2013 die Ernennung des Gemeindebrandinspektors Patrick Harzheim zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Merzenich für die Dauer von 6 Jahren vorgeschlagen. Der Gemeinderat beschloss aufgrund des Schreibens der Kreisbrandmeisterei und der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgend einstimmig: Der Gemeindebrandinspektor Patrick Harzheim, Dechant-Fabry-Straße 28, 52399 Merzenich, soll nach § 11 FSHG in der derzeit gültigen Fassung für die Wahrnehmung des Amtes als Leiter der Freiwilligen Feuerwehr bestellt und als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr ernannt werden. Außerdem soll der Hauptbrandmeister Lars Knust, Mittelstraße 46, 52399 Merzenich, die Aufgaben des stellv. Wehrleiters übernehmen. Die kommissarische Ernennung soll dann unmittelbar nach Abschluss des Truppführerlehrganges (F4) erfolgen. Der neue Wehrleiter, Herr Patrick Harzheim, erhält während der Dauer seiner Wahlzeit von 6 Jahren als Ausgleich für die unentgeltliche 20 %-ige Freistellung durch seinen Dienstherrn eine Aufwandsentschädigung in Höhe der hierdurch verursachten geringeren Zahlung von 20 % der Bruttobesoldung, derzeit mtl. = 665,00 € Mtl. pauschale Dienstaufwandsentschädigung für den Wehrleiter lt. Ratsbeschluss vom 02.06.2010 = 250,00 € Auszug 20. Sitzung 1 von 2 Sa. mtl. = 915,00 € Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, einen Dacia Sandero Stepway als Wehrleiterfahrzeug zu beschaffen. Die notwendigen Finanzmittel werden im Haushaltsjahr 2013 bereitgestellt. Die Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Wehrleiter wird auf monatlich 250,00 Euro angehoben. Niederschrift 20. Sitzung 2 von 2