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Beschlusstext (Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Girbelsrath: hier: Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit )

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
11 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
18.03.13, 18:12
Aktualisiert
18.03.13, 18:12
Beschlusstext (Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Girbelsrath:
hier: Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit
)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 16. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich vom 14.03.2013. Öffentliche Sitzung 6 Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Girbelsrath: hier: Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit 11/2013 Ausschussmitglied Pütz teilte für die SPD-Fraktion die Enthaltung bei der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt mit, da die Lage für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Girbelsrath von den Anliegern äußerst kritisch gesehen würde. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Strauch wurde verwaltungsseitig erklärt, dass zunächst geplant war, das Bauvorhaben als privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 BauGB abzuhandeln. Die verwaltungsseitig gestellte Bauvoranfrage sei vom Kreis abschlägig beschieden worden, obwohl der Standortvorteil und die dem Allgemeinwohl dienende Zweckbestimmung des Vorhabens ausführlich begründet wurde. Aus diesem Grunde müsse jetzt das Planungsrecht durch ein entsprechendes Bauleitplanverfahren in Abstimmung mit dem Kreis Düren geschaffen werden. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Rat bei 3 Enthaltungen einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Girbelsrath am vorgesehen Standort zu schaffen und die entsprechenden Planungsschritte einzuleiten. Auszug 16. Sitzung 1 von 1