Daten
Kommune
Merzenich
Größe
73 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
18.03.13, 18:12
Aktualisiert
18.03.13, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 16. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
der Gemeinde Merzenich vom 14.03.2013.
Öffentliche Sitzung
Mitteilungen der Verwaltung
7.1
Informationen zur Dichtheitsprüfung
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 27.02.2013 die Änderung des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW) bezogen auf die Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen
beschlossen.
Mit dem Inkrafttreten des geänderten Landeswassergesetzes wird der § 61 a LGW NRW
ersatzlos wegfallen. Eine Neuregelung ist in § 53 Abs. 1 e und § 61 Abs. 2 LWG NRW
n.F. in Verbindung mit einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung vorgesehen.
In dieser Rechtsverordnung werden sämtliche Einzelheiten zur Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen geregelt.
- In Wasserschutzgebieten soll die Erstprüfung von bestehenden Abwasserleitungen, die
vor dem01.01.1965 (häusliches Abwasser) bzw. vor dem 01.01.1990 (industrielles oder
gewerbliches Abwasser) errichtet worden sind bis zum 31.12.2015 beibehalten werden.
- Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sollen bis zum 31.12.2020
geprüft werden.
- Für alle anderen privaten Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen die Prüffristen komplett entfallen.
Im Gemeindegebiet Merzenich existiert kein festgesetztes Wasserschutzgebiet. Eine konkrete Anfrage bei der Kreisverwaltung Düren – Untere Wasserbehörde – hat dies ausdrücklich bestätigt. Laut Auskunft der Bezirksregierung Köln besteht in nicht festgesetzten
Wasserschutzgebieten keine Rechtsbindung, d. h., dass eine Prüfpflicht von Abwasserleitungen in der Gemeinde Merzenich zunächst grundsätzlich nicht besteht. Vorerst ist der
entsprechende Erlass der noch ausstehenden Vollzugs-Rechtsverordnung abzuwarten.
Auszug 16. Sitzung
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