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Beschlusstext (Umsiedlung der Ortschaft Morschenich 1. Genehmigung des Planentwurfes zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) sowie Anordnung der Offenlage 2. Genehmigung des Planentwurfes zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich sowie Anordnung der Offenlage)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
12 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
18.12.12, 18:10
Aktualisiert
18.12.12, 18:10
Beschlusstext (Umsiedlung der Ortschaft Morschenich
1. Genehmigung des Planentwurfes zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) sowie Anordnung der Offenlage
2. Genehmigung des Planentwurfes zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich sowie Anordnung der Offenlage)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 19. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 13.12.2012. Öffentliche Sitzung Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 22.11.2012 6.3 Umsiedlung der Ortschaft Morschenich 1. Genehmigung des Planentwurfes zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) sowie Anordnung der Offenlage 2. Genehmigung des Planentwurfes zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich sowie Anordnung der Offenlage 44/2012 Prof. Castro vom Büro BKR Aachen, erläuterte nochmals kurz den Planentwurf anhand einer Präsentation, die der Niederschrift beigefügt ist. Im Anschluss beschloss der Gemeinderat einstimmig 1. der Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) wird genehmigt und den Planentwurf für die Dauer von einem Monat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 2. der Planentwurf zur Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich wird genehmigt und den Planentwurf für die Dauer von einem Monat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auszug 19. Sitzung 1 von 1