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Beschlusstext (Verwendung der Jahresüberschüsse nach Art 8, § 3 des NKFWG)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
10 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
18.12.12, 18:10
Aktualisiert
18.12.12, 18:10
Beschlusstext (Verwendung der Jahresüberschüsse nach Art 8, § 3 des NKFWG)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 19. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 13.12.2012. Öffentliche Sitzung Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2012 7.4 Verwendung der Jahresüberschüsse nach Art 8, § 3 des NKFWG 49/2012 Der Gemeinderat beschloss einstimmig: Die Jahresüberschüsse der Vorjahre des Haushaltsjahres 2012, die der allgemeinen Rücklage zugeführt wurden, werden im Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 der Ausgleichsrücklage zugeführt. Auszug 19. Sitzung 1 von 1