Daten
Kommune
Merzenich
Größe
12 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
18.12.12, 18:10
Aktualisiert
18.12.12, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 19. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich
vom 13.12.2012.
Öffentliche Sitzung
Anträge und Anregungen von Parteien
10.1 Antrag der CDU-Fraktion vom 05.11.2012 auf Erhöhung des Zuschusses für Führerscheine der Mitglieder der Freiw. Feuerwehr
Frau Dr. Schoeller erläuterte kurz den Antrag der CDU-Fraktion.
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig:
Erwirbt ein Feuerwehrangehöriger, der noch keine Fahrerlaubnis besitzt, die Fahrerlaubnis der Klasse C zusammen mit der Klasse B, werden die Mehrkosten, die für
den Erwerb der Klasse C aufzuwenden sind, in Höhe von 75 % bezuschusst.
Erwirbt ein Feuerwehrangehöriger die Fahrerlaubnis der Klasse C, ergänzend zu der
bereits vorhandenen Klasse B, werden die Gesamtkosten mit 75 % bezuschusst.
Die begünstigten Feuerwehrangehörigen müssen sich im Gegenzug für mindestens
fünf weitere Jahre verpflichten, diese erworbene Fahrerlaubnis im Dienst der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Merzenich einzusetzen.
Im Falle des vorherigen Ausscheidens aus der freiwilligen Feuerwehr, ist für jeden
Monat vor Ablauf der fünf Jahre 1/60 des Zuschussbetrages an die Gemeinde zu
erstatten.
Im Einzelfall wird die Verwaltung beauftragt, nach Ermessen eine 100ige Bezuschussung zu bewilligen.
Ein Zuschuss für die Verlängerung der Fahrerlaubnis ab dem 50. Lebensjahr wird
durch die Gemeinde Merzenich für Feuerwehrangehörige in Höhe der Gesamtkosten gezahlt, sofern diese Fahrerlaubnis überwiegend für das Führen von Feuerwehrfahrzeugen benötigt wird.
Zuschüsse können nur bewilligt werden, sofern die Wehrleitung einen entsprechenden Bedarf an Fahrern mit der Fahrerlaubnis der Klasse C bestätigt.
Auszug 19. Sitzung
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