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Beschlusstext (Verwendung der Jahresüberschüsse nach Art 8, § 3 des NKFWG)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
10 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
10.12.12, 15:07
Aktualisiert
10.12.12, 15:07
Beschlusstext (Verwendung der Jahresüberschüsse nach Art 8, § 3 des NKFWG)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Merzenich vom 06.12.2012. Öffentliche Sitzung 8 Verwendung der Jahresüberschüsse nach Art 8, § 3 des NKFWG 49/2012 Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Rat einstimmig: Die Jahresüberschüsse der Vorjahre des Haushaltsjahres 2012, die der allgemeinen Rücklage zugeführt wurden, werden im Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 der Ausgleichsrücklage zugeführt. Auszug 15. Sitzung 1 von 1