Daten
Kommune
Merzenich
Größe
75 kB
Datum
22.12.2011
Erstellt
30.12.11, 18:12
Aktualisiert
30.12.11, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 13. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich
vom 22.12.2011.
Öffentliche Sitzung
Mitteilungen der Verwaltung
12.5 Dichtheitsprüfung nach § 61a Landeswassergesetz
Vergangene Woche war der lokalen Medienberichterstattung zu entnehmen, dass die
Dichtheitsprüfung für private Abwasserkanäle, deren gesetzliche Grundlage im § 61a des
Landeswassergesetzes NRW geregelt ist, infolge eines Beschlusses des Umweltausschusses des Landtages vom 14.12.2011 vorerst ausgesetzt werde.
Laut Pressemitteilung kündigt Umweltminister Remmel eine Änderung des geltenden
Landeswassergesetzes und die Erarbeitung einer „Rechtsverordnung“ an, in der klare und
transparente Vorgaben geschaffen werden sollen.
Auf die Anfrage der Verwaltung bezüglich der weiteren Vorgehensweise der Gemeinden
wurde seitens des zuständigen Landesministeriums (MKULNV NRW) keine konkrete Aussage getätigt, sondern auf die Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes (STGB)
NRW verwiesen.
Der STGB NRW weißt in seinem Sachstandbericht im Schnellbrief 185/2011 vom
15.12.2011 darauf hin, dass der § 61a Landeswassergesetz nach wie vor geltendes
Landesrecht sei und durch den eingangs genannten Beschluss keine Änderung erfahren
habe.
Der STGB empfiehlt den Städten und Gemeinden die Entscheidungen des Landtages im
I. Quartal 2012 und die weitere Entwicklung abzuwarten.
Die Gemeinde Merzenich wird entsprechend mit dem weiteren Vorgehen in Sachen
Dichtheitsprüfung abwarten, bis die weiteren Veranlassungen auf Ebene der Landesregierung feststehen, bzw. die angekündigten klaren und transparenten gesetzlichen Voraussetzungen für die Dichtheitsprüfung geschaffen sind.
Eine Information der Bürgerschaft erfolgt über das Amtsblatt der Gemeinde Merzenich.
Auszug 13. Sitzung
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