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Beschlusstext (Dichtheitsprüfung gem. § 61 a LWG)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
71 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
15.12.11, 18:18
Aktualisiert
15.12.11, 18:18
Beschlusstext (Dichtheitsprüfung gem. § 61 a LWG)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 9. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich vom 14.12.2011. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 6.1 Dichtheitsprüfung gem. § 61 a LWG Der heutigen Medienberichterstattung war zu entnehmen, dass die Dichtheitsprüfung für private Abwasserkanäle, deren gesetzliche Grundlage im § 61a des Landeswassergesetzes geregelt ist, in Nordrhein Westfalen vorerst ausgesetzt wird. Umweltministers Remmel kündigte eine Änderung des geltenden Landeswassergesetzes und die Erarbeitung einer „Rechtsverordnung“ an, in der klare und transparente Vorgaben geschaffen werden sollen. Eine verbindliche Auskunft den Sachstand konnte bisher nicht eingeholt werden, da die zuständigen Stellen des Umweltministeriums telefonisch heute nicht erreichbar waren. Die Gemeinde Merzenich sollte entsprechend mit dem weiteren Vorgehen in Sachen Dichtheitsprüfung abwarten, bis die weiteren Veranlassungen auf Ebene der Landesregierung feststehen, bzw. die angekündigten klaren und transparenten gesetzlichen Voraussetzungen für die Dichtheitsprüfung geschaffen sind. Anfang 2012 soll laut Aussage des Umweltministers ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt werden. Auszug 9. Sitzung 1 von 1