Daten
Kommune
Merzenich
Größe
38 kB
Datum
17.11.2011
Erstellt
08.11.11, 19:29
Aktualisiert
08.11.11, 19:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Ortsverein Merzenich
In Merzenich
zu Hause
SPD OV Merzenich Weinberg 9 52399 Merzenich
An den
Rat der Gemeinde Merzenich
Herrn Bürgermeister
Peter Harzheim
Valdersweg 1
52399 MERZENICH
Merzenich, 04.11.2011
Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Landeswassergesetz NRW wird in § 61a geregelt, dass alle Grundstückseigentümer ihre
privaten Abwasserleitungen regelmäßig auf Dichtheit prüfen lassen müssen. Diese
Überprüfung und die daraus resultierenden Folgekosten können für die betroffenen
Bürgerinnen und Bürger erheblich sein.
In der Gemeinde Merzenich kommt dazu, dass gemäß § 2 Ziffer 7 der „Satzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage“
(Entwässerungssatzung) Grundstücksanschlussleitungen nicht zur öffentlichen Abwasseranlage gehören. Dies bedeutet konkret, dass eventuelle Schäden an den
Anschlussleitungen, die über die Grundstücksgrenze hinaus gehen und sogar über den
öffentlichen Bürgersteig und teilweise über die öffentliche Straße verlaufen, vom jeweiligen
Grundstückseigentümer zu tragen sind.
Noch konkreter: Schäden an Abwasserrohren, die unter der öffentlichen Nutzung als Straße
bis zur Grundstücksgrenze führen und durch täglichen Verkehr eventuell sogar von
schweren Lastern oder ähnlichen Fahrzeugen verursacht werden, müssen nach derzeitiger
Satzung von den betroffenen Grundstückseigentümern getragen werden, obwohl diese sie
nicht verschuldet haben.
SPD OV Merzenich
Weinberg 9
52399 Merzenich
Telefon (02421) 391639
Telefax (02241) 9692444
e-Mail:
info@spd-merzenich.de
Internet:
http://www.spd-merzenich.de
Bank :
Sparkasse Düren
BLZ : 395 501 10
Konto: 6 852 024
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Vor dem dargestellten Hintergrund und den im Landeswassergesetz NRW vorhanden
Möglichkeiten der Veränderung von Fristen zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen
beantragt die SPD-Fraktion:
1. Die Gemeinde Merzenich erlässt im Rahmen des Ortsrechts eine Satzung,
durch die alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, dass die
Durchführung von Dichtheitsprüfungen gemäß § 61a LWG NRW verlängernd
hinausgeschoben werden.
2. § 2 Ziffer 7 der „Satzung über die Entwässerung der Grundstück und den
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage“ (Entwässerungssatzung) der
Gemeinde
Merzenich
wird
dahin
gehend
geändert,
dass
die
Grundstückseigentümer lediglich für die Kosten an den Abwasserleitungen
herangezogen werden, die auf den Grundstücken anfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Gooßens
(OV-Vorsitzender)
Bernd Pütz
(Stellv. OV-Vorsitzender)
Rodja Rittlewski
(Stellv. OV-Vorsitzender)
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