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Beschlusstext (Antrag Dichtheitsprüfung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
38 kB
Datum
17.11.2011
Erstellt
08.11.11, 19:29
Aktualisiert
08.11.11, 19:29
Beschlusstext (Antrag Dichtheitsprüfung) Beschlusstext (Antrag Dichtheitsprüfung)

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Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ortsverein Merzenich In Merzenich zu Hause SPD OV Merzenich Weinberg 9 52399 Merzenich An den Rat der Gemeinde Merzenich Herrn Bürgermeister Peter Harzheim Valdersweg 1 52399 MERZENICH Merzenich, 04.11.2011 Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Landeswassergesetz NRW wird in § 61a geregelt, dass alle Grundstückseigentümer ihre privaten Abwasserleitungen regelmäßig auf Dichtheit prüfen lassen müssen. Diese Überprüfung und die daraus resultierenden Folgekosten können für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erheblich sein. In der Gemeinde Merzenich kommt dazu, dass gemäß § 2 Ziffer 7 der „Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage“ (Entwässerungssatzung) Grundstücksanschlussleitungen nicht zur öffentlichen Abwasseranlage gehören. Dies bedeutet konkret, dass eventuelle Schäden an den Anschlussleitungen, die über die Grundstücksgrenze hinaus gehen und sogar über den öffentlichen Bürgersteig und teilweise über die öffentliche Straße verlaufen, vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu tragen sind. Noch konkreter: Schäden an Abwasserrohren, die unter der öffentlichen Nutzung als Straße bis zur Grundstücksgrenze führen und durch täglichen Verkehr eventuell sogar von schweren Lastern oder ähnlichen Fahrzeugen verursacht werden, müssen nach derzeitiger Satzung von den betroffenen Grundstückseigentümern getragen werden, obwohl diese sie nicht verschuldet haben. SPD OV Merzenich Weinberg 9 52399 Merzenich Telefon (02421) 391639 Telefax (02241) 9692444 e-Mail: info@spd-merzenich.de Internet: http://www.spd-merzenich.de Bank : Sparkasse Düren BLZ : 395 501 10 Konto: 6 852 024 2 Vor dem dargestellten Hintergrund und den im Landeswassergesetz NRW vorhanden Möglichkeiten der Veränderung von Fristen zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen beantragt die SPD-Fraktion: 1. Die Gemeinde Merzenich erlässt im Rahmen des Ortsrechts eine Satzung, durch die alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, dass die Durchführung von Dichtheitsprüfungen gemäß § 61a LWG NRW verlängernd hinausgeschoben werden. 2. § 2 Ziffer 7 der „Satzung über die Entwässerung der Grundstück und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage“ (Entwässerungssatzung) der Gemeinde Merzenich wird dahin gehend geändert, dass die Grundstückseigentümer lediglich für die Kosten an den Abwasserleitungen herangezogen werden, die auf den Grundstücken anfallen. Mit freundlichen Grüßen Wilfried Gooßens (OV-Vorsitzender) Bernd Pütz (Stellv. OV-Vorsitzender) Rodja Rittlewski (Stellv. OV-Vorsitzender) 2