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Beschlusstext (Anträge auf Gewährung von Vereinszuschüssen)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
54 kB
Datum
10.11.2011
Erstellt
14.11.11, 19:33
Aktualisiert
14.11.11, 19:33
Beschlusstext (Anträge auf Gewährung von Vereinszuschüssen) Beschlusstext (Anträge auf Gewährung von Vereinszuschüssen)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Merzenich vom 10.11.2011. Öffentliche Sitzung 6 Anträge auf Gewährung von Vereinszuschüssen 16/2011 Bevor mit der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt begonnen wurde, suchten die Ausschussmitglieder Pütz, Schwarz und Ohlemeyer wegen Befangenheit den Zuschauerbereich auf. Ausschussmitglied Büttgen führte zu den vorliegenden Anträgen aus, dass ausschließlich für die jetzt in Rede stehenden Anträge folgende Zuschussberechnung möglich sei: 1.) Die Anträge mit einem Volumen bis = 5.000,00 € sollen in voller Höhe bezuschusst werden. 2.) Die Anträge deren Volumen = 5.000,00 € übersteigt sollen als Sockelbetrag = 5.000,00 € zuzüglich 20 % des übersteigenden Betrages erhalten. Der vorliegende erste Antrag der Tennisabteilung Girbelsrath sollte hier zunächst Berücksichtigung finden. Sollte der Antragsteller die Eigenbeteiligung trotz der höheren Bezuschussung nicht aufbringen können, wäre der zweite Antrag entsprechend zu prüfen. Herr Büttgen betonte jedoch ausdrücklich, dass diese Regelung nur für die jetzt in Rede stehenden Anträge ausnahmsweise Anwendung finden solle. Ausschussmitglied Gooßens führte aus, dass eine s.E. nach einfachere Berechnungsmethode im Hinblick auf die noch zu Verfügung stehende Sportpauschale Anwendung finden sollte. Jeder der jetzt vorliegenden Anträge soll ausnahmsweise mit einem Gesamtzuschuss von 80 % bedacht werden. Bei den Anträgen der Tennisabteilung Girbelsrath soll hierbei der zweite Antrag (Zaun u.a.) berücksichtigt werden. Der gesamte Umfang der Zuschüsse würde hiernach insgesamt = 36.856,40 € betragen. Der Bürgermeister schlug folgende Bezuschussung vor: a) Zu 100 %, b) zu 100 %, c) fiele noch unter die „5.000,00 € Regel“, also auch 100 % Zuschuss, d) wie von der CDF vorgeschlagen = 5.000,00 € als Sockelbetrag und für den übersteigenden Betrag 20 %, e) bei der Tennisabteilung soll der 1. Antrag berücksichtigt werden und wie unter d) bezuschusst werden und f) zu 100 %. Auszug 10. Sitzung 1 von 2 Die beiden Berechnungsarten würden in der Gesamtsumme lediglich um rd. 5.000,00 € differieren. Ausschussmitglied Dr. Schoeller teilte mit, die CDU-Fraktion sei davon ausgegangen, dass die Anträge über die neue Vereinsförderrichtlinie bezuschusst werden sollten. Da diese jedoch wider Erwarten nicht kurzfristig zur Verfügung stünde, meldete sie Diskussionsbedarf in ihrer Fraktion an und beantragte die Vertagung der Beschlussfassung in die Gemeinderatssitzung. Nach alledem beschloss der Haupt- und Finanzausschuss mit sieben Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme: Die Entscheidung über die Bezuschussung der Vereinsanträge wird in die nächste Sitzung des Gemeinderates vertagt. Niederschrift 10. Sitzung 2 von 2