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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, An der Lohe) 1. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
16 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
23.07.12, 18:14
Aktualisiert
23.07.12, 18:14
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, An der Lohe)

1. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19

2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16  
    Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 4. Änderung des 
    Bebauungsplanes Merzenich C 19) Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, An der Lohe)

1. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19

2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16  
    Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 4. Änderung des 
    Bebauungsplanes Merzenich C 19)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 28.06.2012. Öffentliche Sitzung Empfehlungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 27.06.2012 7.3 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, An der Lohe) 1. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 20/2012 Der Gemeinderat fasste bei 22 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden Beschluss: 1. Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8a) BauGB und gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO i.V. mit § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB wird beschlossen. Zusätzlich zu den im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen soll für die im Planbereich befindlichen Mischgebiete folgendes festgesetzt werden: a. Gemäß § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind die nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnlichen Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros nicht zulässig. b. Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind die nach § 6 Abs. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und werden ausgeschlossen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss zur Planänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Auszug 17. Sitzung 1 von 2 2. Zur Sicherung der Planung im künftigen Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 wird die als Anlage 2 zur Niederschrift beigefügte Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 16 BauGB als Satzung zu beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss über die Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Niederschrift 17. Sitzung 2 von 2