Daten
Kommune
Merzenich
Größe
16 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
23.07.12, 18:14
Aktualisiert
23.07.12, 18:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich
vom 28.06.2012.
Öffentliche Sitzung
Empfehlungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 27.06.2012
7.3
4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, An der Lohe)
1. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19
2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16
Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes Merzenich C 19
20/2012
Der Gemeinderat fasste bei 22 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden Beschluss:
1. Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 gemäß §
1 Abs. 3 BauGB im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8a) BauGB und gemäß § 1 Abs. 9
BauNVO i.V. mit § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO im Wege des vereinfachten Verfahrens
gemäß § 13 BauGB wird beschlossen. Zusätzlich zu den im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen soll für die im Planbereich befindlichen Mischgebiete
folgendes festgesetzt werden:
a. Gemäß § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind die nach § 6 Abs. 2
Nr. 4 BauNVO zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnlichen Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros nicht zulässig.
b. Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind die nach § 6 Abs. 8 BauNVO zulässigen und
nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im
Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes
und werden ausgeschlossen.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1
BauGB verzichtet.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gem. §
2a BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss zur Planänderung
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Auszug 17. Sitzung
1 von 2
2. Zur Sicherung der Planung im künftigen Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 wird die als Anlage 2 zur Niederschrift beigefügte
Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 16 BauGB als
Satzung zu beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss über die Veränderungssperre
gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Niederschrift 17. Sitzung
2 von 2