Daten
Kommune
Merzenich
Größe
17 kB
Datum
21.06.2012
Erstellt
05.07.12, 18:20
Aktualisiert
17.07.12, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Niederschrift über die 13. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
der Gemeinde Merzenich vom 21.06.2012.
Öffentliche Sitzung
7
4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, An der Lohe)
1. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19
2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16
Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes Merzenich C 19
20/2012
Der Ausschussvorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage.
Der Bau-, Planung- und Umweltausschuss empfahl dem Rat mit 1 Gegenstimme
Beschlussvorschlag 1:
Der Bauausschuss empfahl dem Rat die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8a)
BauGB und gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO i.V. mit § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO im Wege
des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB zu beschließen. Zusätzlich zu den
im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen soll für die im Planbereich befindlichen Mischgebiete folgendes festgesetzt werden:
a. Gemäß § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind die nach § 6 Abs. 2
Nr. 4 BauNVO zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnlichen Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros nicht zulässig.
b. Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind die nach § 6 Abs. 8 BauNVO zulässigen und
nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im
Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes
und werden ausgeschlossen.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1
BauGB verzichtet.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gem. § 2a
BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Auszug 13. Sitzung
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Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss zur Planänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag 2:
Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat, zur Sicherung der Planung im
künftigen Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 den als
Anlage beigefügten Entwurf der Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch
(BauGB) gemäß § 16 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss über die Veränderungssperre gemäß
§ 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Niederschrift 13. Sitzung
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