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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, An der Lohe) 1. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
17 kB
Datum
21.06.2012
Erstellt
05.07.12, 18:20
Aktualisiert
17.07.12, 18:05
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, An der Lohe)

1. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19

2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16  
    Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 4. Änderung des 
    Bebauungsplanes Merzenich C 19) Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, An der Lohe)

1. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19

2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16  
    Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 4. Änderung des 
    Bebauungsplanes Merzenich C 19)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 13. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich vom 21.06.2012. Öffentliche Sitzung 7 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 (An der Windmühle, An der Wintermaar, An der Lohe) 1. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 20/2012 Der Ausschussvorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage. Der Bau-, Planung- und Umweltausschuss empfahl dem Rat mit 1 Gegenstimme Beschlussvorschlag 1: Der Bauausschuss empfahl dem Rat die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8a) BauGB und gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO i.V. mit § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB zu beschließen. Zusätzlich zu den im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen soll für die im Planbereich befindlichen Mischgebiete folgendes festgesetzt werden: a. Gemäß § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind die nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnlichen Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros nicht zulässig. b. Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind die nach § 6 Abs. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und werden ausgeschlossen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Auszug 13. Sitzung 1 von 2 Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss zur Planänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Beschlussvorschlag 2: Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat, zur Sicherung der Planung im künftigen Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 19 den als Anlage beigefügten Entwurf der Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 16 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss über die Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Niederschrift 13. Sitzung 2 von 2