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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 9 (Ortsteil Merzenich) 1. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 9 2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung de)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
73 kB
Datum
26.04.2012
Erstellt
30.04.12, 18:13
Aktualisiert
30.04.12, 18:13
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 9 (Ortsteil Merzenich)

1.	Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 9

2.	Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 		Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung de) Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 9 (Ortsteil Merzenich)

1.	Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 9

2.	Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 		Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung de)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 12. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich vom 26.04.2012. Öffentliche Sitzung 7 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 9 (Ortsteil Merzenich): 1. Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 9 2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 9 12/2012 Der Bauausschuss empfahl dem Rat zu Beschluss 1 einstimmig, die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 9 (Ortsteil Merzenich) gemäß § 1 Abs. 3 BauGB im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8a) BauGB und gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO i.V. mit § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB zu beschließen. Zusätzlich zu den im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen soll für den Planbereich folgendes festgesetzt werden: 1. In den Bereichen mit den Festsetzungen „Mischgebiet“ sind gemäß § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnliche Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros nicht zulässig. Weiterhin sind gem. § 1 Abs. 6 BauNVO die nach § 6 Abs. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und werden ausgeschlossen. 2. In den Bereichen mit den Festsetzungen „Dorfgebiet“ sind gemäß § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die nach § 5 Abs. 2 BauNVO zulässigen Bordelle und bordellähnliche Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros nicht zulässig. Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind die nach § 5 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes bzw. sind ausgeschlossen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Auszug 12. Sitzung 1 von 2 Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss zur Planänderungen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat zu Beschluss 2 einstimmig, zur Sicherung der Planung im künftigen Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 9 den dem Original der Niederschrift des Gemeinderates als Anlage beigefügten Entwurf der Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 16 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss über die Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Niederschrift 12. Sitzung 2 von 2