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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 3 (Gewerbegebiet Girbelsrath))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
11 kB
Datum
26.04.2012
Erstellt
30.04.12, 18:13
Aktualisiert
30.04.12, 18:13
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 3 (Gewerbegebiet Girbelsrath))

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 12. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Merzenich vom 26.04.2012. Öffentliche Sitzung Mitteilungen der Verwaltung 9.3 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 3 (Gewerbegebiet Girbelsrath) Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 20.08.2010 im Zusammenhang mit der Aufstellung der Änderungen der Bebauungspläne A1, A2 und A4 (Gewerbegebiet Girbelsrath) ebenfalls die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 3 beschlossen um die städtebauliche Ordnung des Gewerbegebietes Girbelsrath zu regeln. Zur Sicherung der vorgenannten Planungen wurden in gleicher Sitzung die entsprechenden Veränderungssperren beschlossen. Durch die Änderung der textlichen Festsetzungen sollten einige der derzeit allgemein bzw. ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. § 8 BauNVO ausgeschlossen werden. Die Änderungsverfahren der Bebauungspläne A1, A2 und A4 wurden inzwischen weitergeführt. Von der Weiterführung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A3 wird verwaltungsseitig vorerst abgesehen. Das Plangebiet umfasst ausschließlich den Bereich der Firma Stollenwerk. Da sich der Betrieb der Firma Stollenwerk auf absehbare Zeit nicht ändern wird, erscheint eine Änderung des Bebauungsplanes derzeit nicht erforderlich. Aufgrund der Tatsache das der Aufstellungsbeschluss bereits gefasst ist und bestehen bleibt, kann das Bauleitplanverfahren im Bedarfsfall jederzeit konkretisiert fortgeführt werden. Auszug 12. Sitzung 1 von 1