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Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule“ in der Ortschaft Metternich; Entscheidung über die Anregungen+Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
187 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
29.05.18, 18:02
Aktualisiert
30.05.18, 18:02
Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule“ in der Ortschaft Metternich; Entscheidung über die Anregungen+Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule“ in der Ortschaft Metternich; Entscheidung über die Anregungen+Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule“ in der Ortschaft Metternich; Entscheidung über die Anregungen+Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_28/2017 2. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 61 20 10:050 30.11.2018 Betreff 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule“ in der Ortschaft Metternich; hier: 1. Entscheidung über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuchs 2.Feststellungsbeschluss Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur 07.06.2018 Rat der Gemeinde Weilerswist 12.07.2018 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) sowie über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB Der Rat der Gemeinde Weilerswist prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB sowie der Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 und stimmt den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage V 28/2017 – 2. Ergänzung als Anlagen 1 und 2 beigefügt sind, zu. Abstimmungsergebnis: 2. Feststellungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist in der in der Sitzung vorliegenden Form entsprechend der unter 1. beschlossenen Abwägungen. Die Planunterlagen sind der Vorlage V 28/2017 – 2. Ergänzung als Anlagen 3 und 4 beigefügt. Abstimmergebnis: 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule“ in der Ortschaft Metternich; hier: 1. Entscheidung über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuchs 2.Feststellungsbeschluss Seite 2 von 3 PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss des Rates vom 18.05.2017 zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist für die Ortschaft Metternich erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 26.06.2017 bis 31.07.2017 sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 23.06.2017. In seiner Sitzung am 28.09.2017 hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur die vorgebrachten Anregungen und Hinweise geprüft und bewertet. Er beschloss die auf der Grundlage dieser durchgeführten Abwägung erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 24.01.2018 bis 02.03.2018; die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 16.01.2018. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in den dieser Vorlage beigefügten Anlagen 1 und 2 zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, zu den Anregungen wie in den Beschlussvorschlägen der Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage aufgeführt, entsprechend Stellung zu nehmen und unter Berücksichtigung dieser beschlossenen Abwägungen den Feststellungsbeschluss zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans zu fassen. Die Planunterlagen sind der Vorlage als Anlagen3 und 4 beigefügt. Den Fraktionen gehen Kopien der einzelnen Schreiben der vorgebrachten Anregungen zu. Mit Schreiben vom 01.09.2017 hat die Bezirksregierung Köln auf dem Dienstweg bestätigt, dass die in der Anfrage vom 23.06.2017 dargestellte 50. Änderung des Flächennutzungsplans in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung steht. 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule“ in der Ortschaft Metternich; hier: 1. Entscheidung über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuchs 2.Feststellungsbeschluss Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 10.04.2018 Aufgestellt gez. Wagner Mitunterzeichner gez. Reichwaldt gez. Horst Bürgermeisterin gez. Eskes Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)