Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
187 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
29.05.18, 18:02
Aktualisiert
30.05.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_28/2017 2. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
61 20 10:050
30.11.2018
Betreff
50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur
Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen
mit der Zweckbestimmung „Schule“ in der Ortschaft Metternich; hier:
1. Entscheidung über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuchs
2.Feststellungsbeschluss
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung
und Infrastruktur
07.06.2018
Rat der Gemeinde Weilerswist
12.07.2018
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1.
Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) sowie über
das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Weilerswist prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen aus der
frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB sowie der Auslegung und
der durchgeführten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 2
und § 4 Absatz 2 und stimmt den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage V
28/2017 – 2. Ergänzung als Anlagen 1 und 2 beigefügt sind, zu.
Abstimmungsergebnis:
2.
Feststellungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die 50. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Weilerswist in der in der Sitzung vorliegenden Form entsprechend der unter 1. beschlossenen Abwägungen. Die Planunterlagen sind der Vorlage V 28/2017 – 2. Ergänzung als
Anlagen 3 und 4 beigefügt.
Abstimmergebnis:
50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule“ in der
Ortschaft Metternich; hier:
1. Entscheidung über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß
§§ 3 und 4 des Baugesetzbuchs
2.Feststellungsbeschluss
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PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss des Rates vom 18.05.2017 zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist für die Ortschaft Metternich erfolgte die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 26.06.2017 bis
31.07.2017 sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben
vom 23.06.2017.
In seiner Sitzung am 28.09.2017 hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur die
vorgebrachten Anregungen und Hinweise geprüft und bewertet. Er beschloss die auf der Grundlage dieser durchgeführten Abwägung erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.
Diese Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom
24.01.2018 bis 02.03.2018; die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit
Schreiben vom 16.01.2018.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in den dieser Vorlage beigefügten Anlagen 1
und 2 zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, zu den Anregungen wie in den Beschlussvorschlägen der Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage aufgeführt, entsprechend Stellung zu
nehmen und unter Berücksichtigung dieser beschlossenen Abwägungen den Feststellungsbeschluss zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans zu fassen.
Die Planunterlagen sind der Vorlage als Anlagen3 und 4 beigefügt.
Den Fraktionen gehen Kopien der einzelnen Schreiben der vorgebrachten Anregungen zu.
Mit Schreiben vom 01.09.2017 hat die Bezirksregierung Köln auf dem Dienstweg bestätigt, dass
die in der Anfrage vom 23.06.2017 dargestellte 50. Änderung des Flächennutzungsplans in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung steht.
50. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule“ in der
Ortschaft Metternich; hier:
1. Entscheidung über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß
§§ 3 und 4 des Baugesetzbuchs
2.Feststellungsbeschluss
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 10.04.2018
Aufgestellt
gez. Wagner
Mitunterzeichner
gez. Reichwaldt
gez. Horst
Bürgermeisterin
gez. Eskes
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)