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Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Bereich Niederberger Straße / Türnicher Straße in Weilerswist-Lommersum - Entscheidung über das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
189 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
29.05.18, 18:02
Aktualisiert
30.05.18, 18:02
Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Bereich Niederberger Straße / Türnicher Straße in Weilerswist-Lommersum
- Entscheidung über das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens
- Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Bereich Niederberger Straße / Türnicher Straße in Weilerswist-Lommersum
- Entscheidung über das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens
- Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Bereich Niederberger Straße / Türnicher Straße in Weilerswist-Lommersum
- Entscheidung über das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens
- Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_47/2017 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 FB 6 - H Betreff 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Bereich Niederberger Straße / Türnicher Straße in Weilerswist-Lommersum - Entscheidung über das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens - Satzungsbeschluss Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur 07.06.2018 Rat der Gemeinde Weilerswist 12.07.2018 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung (X) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist fasst folgende Beschlüsse: 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB Der Rat der Gemeinde Weilerswist prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen und Bedenken und stimmt den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage 47/2017 1. Ergänzung als Anlage 1 beigefügt sind, zu. 2. Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 in der in der Sitzung vorliegenden Form entsprechend der unter 1. beschlossenen Abwägungen als Satzung. Die Planunterlagen liegen der Vorlage 47/2017 1. Ergänzung als Anlage 2 (Begründung, Planzeichnung) bei. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 die Durchführung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 beschlossen. Die Änderung betrifft das Grundstück Gemarkung Lommersum, Flur 18, Nr. 88, Ecke Niederberger Straße 6 h / Türni- 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Bereich Niederberger Straße / Türnicher Straße in Weilerswist-Lommersum - Entscheidung über das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens - Satzungsbeschluss Seite 2 von 3 cher Straße. Der hintere nördliche Teil dieses Grundstücks (an der Türnicher Straße gelegen) soll einer künftigen Wohnhausbebauung dienen. Um die Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wird dort eine entsprechende überbaubare Fläche festgelegt. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Bürger erfolgte durch Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 31.01.2018 bis zum 09.03.2018. Die betroffenen Behörden bekamen durch Schreiben vom 18.01.2018 Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Ergebnis ist in der Anlage 1 dieser Vorlage zusammengefasst. Es wird vorgeschlagen, die in der Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken zu beschließen und die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 in der dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten Fassung als Satzung zu beschließen. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Bereich Niederberger Straße / Türnicher Straße in Weilerswist-Lommersum - Entscheidung über das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens - Satzungsbeschluss Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 06.04.2018 Aufgestellt gez. Höckendorff Mitunterzeichner gez. Reichwaldt gez. Horst Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)