Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
189 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
29.05.18, 18:02
Aktualisiert
30.05.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_47/2017 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
FB 6 - H
Betreff
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Bereich Niederberger Straße / Türnicher Straße in Weilerswist-Lommersum
- Entscheidung über das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens
- Satzungsbeschluss
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung
und Infrastruktur
07.06.2018
Rat der Gemeinde Weilerswist
12.07.2018
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
(X) Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist fasst folgende Beschlüsse:
1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Weilerswist prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen und Bedenken und stimmt den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage 47/2017 1. Ergänzung als Anlage 1 beigefügt sind, zu.
2. Satzungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 in
der in der Sitzung vorliegenden Form entsprechend der unter 1. beschlossenen Abwägungen als
Satzung. Die Planunterlagen liegen der Vorlage 47/2017 1. Ergänzung als Anlage 2 (Begründung,
Planzeichnung) bei.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 die
Durchführung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 beschlossen. Die Änderung betrifft
das Grundstück Gemarkung Lommersum, Flur 18, Nr. 88, Ecke Niederberger Straße 6 h / Türni-
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Bereich Niederberger Straße / Türnicher
Straße in Weilerswist-Lommersum
- Entscheidung über das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens
- Satzungsbeschluss
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cher Straße. Der hintere nördliche Teil dieses Grundstücks (an der Türnicher Straße gelegen) soll
einer künftigen Wohnhausbebauung dienen. Um die Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wird
dort eine entsprechende überbaubare Fläche festgelegt.
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13
BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Bürger erfolgte durch Auslegung der Planunterlagen in
der Zeit vom 31.01.2018 bis zum 09.03.2018. Die betroffenen Behörden bekamen durch Schreiben
vom 18.01.2018 Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Ergebnis ist in der Anlage 1 dieser Vorlage
zusammengefasst.
Es wird vorgeschlagen, die in der Anlage 1 aufgeführten Stellungnahmen zu den vorgebrachten
Anregungen und Bedenken zu beschließen und die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 in
der dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten Fassung als Satzung zu beschließen.
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Bereich Niederberger Straße / Türnicher
Straße in Weilerswist-Lommersum
- Entscheidung über das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens
- Satzungsbeschluss
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 06.04.2018
Aufgestellt
gez. Höckendorff
Mitunterzeichner
gez. Reichwaldt
gez. Horst
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)