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Beschlussvorlage (43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen in Derkum-Hausweiler und Ottenheim; Entscheidung über das Beteiligungsverfahren und Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
194 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
29.05.18, 18:02
Aktualisiert
30.05.18, 18:02
Beschlussvorlage (43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen in Derkum-Hausweiler und Ottenheim; Entscheidung über das Beteiligungsverfahren und Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen in Derkum-Hausweiler und Ottenheim; Entscheidung über das Beteiligungsverfahren und Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen in Derkum-Hausweiler und Ottenheim; Entscheidung über das Beteiligungsverfahren und Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_18/2016 2. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 61 20 10:043 30.09.2018 Betreff 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten landwirtschaftlicher Flächen in den Ortsteilen Derkum-Hausweiler und Ottenheim hier: 1. Entscheidung über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuchs 2.Feststellungsbeschluss Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur 07.06.2018 Rat der Gemeinde Weilerswist 12.07.2018 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung (x) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Entscheidung über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) Der Rat der Gemeinde Weilerswist prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung sowie der Auslegung gemäß § 3 BauGB und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB und stimmt den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage V_18/2016 2. Ergänzung als Anlage 1 beigefügt sind, zu. Abstimmungsergebnis: 2. Feststellungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist in der vorgelegten Form auf Grundlage der zuvor unter 1. durchgeführten und beschlossenen Abwägungen. Die Planunterlagen sind der Vorlage V 18/2016 2. Ergänzung als Anlagen 2 bis 4 beigefügt. Abstimmergebnis: 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten landwirtschaftlicher Flächen in den Ortsteilen DerkumHausweiler und Ottenheim hier: 1. Entscheidung über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuchs 2.Feststellungsbeschluss Seite 2 von 3 PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 die Einleitung des Verfahrens zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behördenbeteiligung beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand durch Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 23.08.2016 bis einschließlich 23.09.2016 statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 15.08.2016. In seiner Sitzung am 14.12.2017 hat der Rat der Gemeinde Weilerswist die vorgebrachten Anregungen und Hinweise geprüft und bewertet. Er beschloss die auf der Grundlage dieser durchgeführten Abwägung erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 24.01.2018 bis 02.03.2018; die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 16.01.2018. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, zu den Anregungen wie in den Beschlussvorschlägen der Anlage 1 dieser Vorlage aufgeführt, entsprechend Stellung zu nehmen und unter Berücksichtigung dieser beschlossenen Abwägungen den Feststellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans zu fassen. Den Fraktionen gehen Kopien der einzelnen Schreiben der vorgebrachten Anregungen zu. Mit Schreiben vom 28.10.2016 hat die Bezirksregierung Köln auf dem Dienstweg bestätigt, dass gegen die in der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.08.2016 dargestellte 43. Änderung des Flächennutzungsplans weder landesplanerische Bedenken noch Bedenken aus städtebaulicher Sicht bestehen. Im Rahmen des Änderungsverfahrens zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden gemäß § 2 a BauGB im beigefügten Umweltbericht (Anlage 3) dargestellt, welcher einen gesonderten Teil der Begründung bildet. Anlage 1: Abwägungsentscheidung Anlage 2: Begründung zum Feststellungsbeschluss Anlage 3: Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung gemäß § 2a BauGB Anlage 4: Planzeichnung 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten landwirtschaftlicher Flächen in den Ortsteilen DerkumHausweiler und Ottenheim hier: 1. Entscheidung über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuchs 2.Feststellungsbeschluss Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 03.05.2018 Aufgestellt gez. Wagner Mitunterzeichner gez. Reichwaldt gez. Horst Bürgermeisterin gez. Eskes Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)