Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
185 kB
Datum
07.06.2018
Erstellt
29.05.18, 18:02
Aktualisiert
30.05.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_7/2018 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
61 20 10:051
31.12.2018
Betreff
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist in
der Ortschaft Metternich betr. Umwandlung einer landwirtschaftlichen
Fläche in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingartenanlage;
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und 07.06.2018
Infrastruktur
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
(x) Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur fasst den Aufstellungsbeschluss zur 51.
Änderung des Flächennutzungsplans und beschließt auf der Grundlage der dieser Vorlage beigefügten Unterlagen die Einleitung des Verfahrens.
Er beschließt, die frühzeitige Beteiligung durch
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 1 BauGB
durchzuführen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 01.02.2018 die
Einleitung des 51. Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan in der Gemarkung Metternich beschlossen, sofern sich die Antragsteller (IG-Metternich) vertraglich verpflichten, die Kosten
des Verfahrens zu übernehmen. Die Antragsteller haben den entsprechenden städtebaulichen
Vertrag unterzeichnet. In einem gemeinsamen Gespräch mit den Antragstellern wurde am
03.04.2018 besprochen, dass die Gemeinde zunächst den Entwurf der Planzeichnung nebst Erläuterung bzw. Begründung der Bezirksregierung vorlegt, um grundsätzlich die Genehmigungsfähig-
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist in der Ortschaft Metternich betr. Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingartenanlage;
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
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keit der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung abzustimmen. In einem Gespräch am
15.05.2018 teilte die Bezirksregierung mit, dass keine landesplanerischen Bedenken bestünden.
Die Verwaltung wird die vorliegenden Unterlagen mit der Bauaufsicht des Kreises Euskirchen besprechen.
Die Bürgermeisterin empfiehlt dem Ausschuss, den Aufstellungsbeschluss zur 51. Flächennutzungsplanänderung zu fassen und zu beschließen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 15.05.2018
Aufgestellt
gez. Wagner
Mitunterzeichner
gez. Reichwaldt
gez. Horst
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)