Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
188 kB
Datum
07.06.2018
Erstellt
29.05.18, 18:02
Aktualisiert
30.05.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_33/2018
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
61 26 03: 67 2. Änderung
30.09.2018
Betreff
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist im
südöstlichen Teil des Gewerbegebiets Weilerswist
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Träger öffentlicher Belange
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung
und Infrastruktur
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
07.06.2018
(x) Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur fasst den Aufstellungsbeschluss zur 2.
Änderung des Bebauungsplans 67 und beschließt auf der Grundlage der dieser Vorlage beigefügten Unterlagen die Einleitung des Verfahrens.
Er beschließt, die frühzeitige Beteiligung durch
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 1 BauGB
durchzuführen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Die Firma Saint-Gobain Weber möchte das an ihr Firmengelände angrenzende Flurstück in der
Gemarkung Weilerswist Flur 11, Flurstück 171 (24.000 m²) zwecks Erweiterung des seit Jahrzenten bestehenden Gewerbebetriebs erwerben.
Das o. g. Flurstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist. Zur Realisierung der geplanten Betriebserweiterung wären folgende Änderungen der derzeitigen Festsetzungen notwendig: Wegfall der festgesetzten Erschließungsanlage (Stichweg), eine
Höhenbegrenzung auf maximal 30 m über Verkehrsfläche (Metternicher Straße) der gesamten
überbaubaren Fläche.
Die Realisierung des im Bebauungsplan festgesetzten Stichweges kommt aufgrund des bereits
vorhandenen Retentionsbodenfilterbeckens nicht mehr in Betracht.
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist im südöstlichen Teil des
Gewerbegebiets Weilerswist
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange
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Bezüglich der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 67 sieht die Bezirksregierung aus
Rechtssicherheitsgründen klarstellenden Handlungsbedarf. Aufgrund eines derzeit beim Verwaltungsgericht Aachen anhängigen Verwaltungsrechtsstreits wurde das Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans bzw. Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 zunächst zurückgestellt. Spätestens im Zuge der seitens der Gemeinde Weilerswist beabsichtigten Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in ca. 2 Jahren würde gesamte planungsrechtliche Situation des
Gewerbegebietes geprüft.
Da dieser Zeitraum für den geplanten Grunderwerb bzw. die Planung einer Betriebserweiterung zu
lang ist und nach Aussage der Bauaufsicht des Kreises Euskirchen nicht alle Änderungswünsche
durch Ausnahmegenehmigungen realisierbar sind, könnten die notwendigen planungsrechtlichen
Voraussetzungen im Rahmen eines Bebauungsplanänderungsverfahrens geschaffen werden.
Der Investor hat einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 gestellt und sich schriftlich bereit erklärt, die entstehenden Verfahrenskosten (ca. 5.000,00 €) zu übernehmen.
Die Firma Saint-Gobain Weber GmbH beabsichtigt, sich nur noch auf einige Standorte zu konzentrieren. Dazu zählt auch der Betrieb in Weilerswist. Die mögliche Betriebserweiterung auf dem noch
anzukaufenden Grundstück bedingt noch die Schaffung der notwendigen bauplanungsrechtlichen
Festsetzungen. Aus diesem Grund sollte die Gemeinde Weilerswist dieses Vorhaben entsprechend unterstützen.
Die Bürgermeisterin empfiehlt daher dem Ausschuss, den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 67 zu fassen und zu beschließen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
durchzuführen.
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist im südöstlichen Teil des
Gewerbegebiets Weilerswist
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 28.05.2018
Aufgestellt
gez. Wagner
Mitunterzeichner
gez. Reichwaldt
gez. Horst
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)