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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist im südöstlichen Teil des Gewerbegebiets Weilerswist; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange )

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
188 kB
Datum
07.06.2018
Erstellt
29.05.18, 18:02
Aktualisiert
30.05.18, 18:02
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist im südöstlichen Teil des Gewerbegebiets Weilerswist; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange
) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist im südöstlichen Teil des Gewerbegebiets Weilerswist; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange
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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_33/2018 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 61 26 03: 67 2. Änderung 30.09.2018 Betreff 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist im südöstlichen Teil des Gewerbegebiets Weilerswist Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 07.06.2018 (x) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur fasst den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans 67 und beschließt auf der Grundlage der dieser Vorlage beigefügten Unterlagen die Einleitung des Verfahrens. Er beschließt, die frühzeitige Beteiligung durch  die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie  die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die Firma Saint-Gobain Weber möchte das an ihr Firmengelände angrenzende Flurstück in der Gemarkung Weilerswist Flur 11, Flurstück 171 (24.000 m²) zwecks Erweiterung des seit Jahrzenten bestehenden Gewerbebetriebs erwerben. Das o. g. Flurstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist. Zur Realisierung der geplanten Betriebserweiterung wären folgende Änderungen der derzeitigen Festsetzungen notwendig: Wegfall der festgesetzten Erschließungsanlage (Stichweg), eine Höhenbegrenzung auf maximal 30 m über Verkehrsfläche (Metternicher Straße) der gesamten überbaubaren Fläche. Die Realisierung des im Bebauungsplan festgesetzten Stichweges kommt aufgrund des bereits vorhandenen Retentionsbodenfilterbeckens nicht mehr in Betracht. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist im südöstlichen Teil des Gewerbegebiets Weilerswist Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 3 Bezüglich der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 67 sieht die Bezirksregierung aus Rechtssicherheitsgründen klarstellenden Handlungsbedarf. Aufgrund eines derzeit beim Verwaltungsgericht Aachen anhängigen Verwaltungsrechtsstreits wurde das Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans bzw. Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 zunächst zurückgestellt. Spätestens im Zuge der seitens der Gemeinde Weilerswist beabsichtigten Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in ca. 2 Jahren würde gesamte planungsrechtliche Situation des Gewerbegebietes geprüft. Da dieser Zeitraum für den geplanten Grunderwerb bzw. die Planung einer Betriebserweiterung zu lang ist und nach Aussage der Bauaufsicht des Kreises Euskirchen nicht alle Änderungswünsche durch Ausnahmegenehmigungen realisierbar sind, könnten die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen im Rahmen eines Bebauungsplanänderungsverfahrens geschaffen werden. Der Investor hat einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 gestellt und sich schriftlich bereit erklärt, die entstehenden Verfahrenskosten (ca. 5.000,00 €) zu übernehmen. Die Firma Saint-Gobain Weber GmbH beabsichtigt, sich nur noch auf einige Standorte zu konzentrieren. Dazu zählt auch der Betrieb in Weilerswist. Die mögliche Betriebserweiterung auf dem noch anzukaufenden Grundstück bedingt noch die Schaffung der notwendigen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Aus diesem Grund sollte die Gemeinde Weilerswist dieses Vorhaben entsprechend unterstützen. Die Bürgermeisterin empfiehlt daher dem Ausschuss, den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 zu fassen und zu beschließen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist im südöstlichen Teil des Gewerbegebiets Weilerswist Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 28.05.2018 Aufgestellt gez. Wagner Mitunterzeichner gez. Reichwaldt gez. Horst Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)