Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
187 kB
Datum
07.06.2018
Erstellt
29.05.18, 18:02
Aktualisiert
30.05.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_34/2018
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
61 20 10:052
31.12.2018
Betreff
52. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist
(Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel) im Parallelverfahren
zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 (neu) der Gemeinde Weilerswist im Ortsteil Weilerswist im Gewerbegebiet
- Aufstellungsbeschluss und Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
07.06.2018
(x) Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur fasst den Aufstellungsbeschluss zur 52.
Änderung des Flächennutzungsplans und beschließt auf der Grundlage der dieser Vorlage beigefügten Unterlagen die Einleitung des Verfahrens.
Er beschließt, die frühzeitige Beteiligung durch
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 1 BauGB
durchzuführen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Änderungsbereich umfasst die westliche Teilfläche aus dem Grundstück in der Gemarkung
Weilerswist, Flur 10, Flurstück 280, gelegen nördlich des bereits vorhandenen Sondergebiets
(REWE) an der Bonner Straße im östlichen Verlauf der Bahnlinie.
Die Lage des Plangebiets ist aus dem beiliegenden Plan ersichtlich.
Ziel der 52. Flächennutzungsplanänderung ist die Änderung von gewerblicher Baufläche in ein
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel, um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Baumarktes mit ca. 9.800 m² Verkaufsfläche zu schaf-
52. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist (Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel) im Parallelverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 (neu) der
Gemeinde Weilerswist im Ortsteil Weilerswist im Gewerbegebiet
- Aufstellungsbeschluss und Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
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fen. Der Landesentwicklungsplan (LEP) weist in diesem Bereich „allgemeinen Siedlungsbereich“
aus, so dass die Landesplanung einer großflächigen Einzelhandelsausweisung nicht entgegensteht.
Parallel zum Flächennutzungsplanverfahren wird die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 der
Gemeinde Weilerswist durchgeführt.
Der Vorhabenträger hat die Übernahme der entstehenden Planungskosten zugesichert.
Die Verwaltung wird landesplanerische Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) an die Bezirksregierung Köln richten.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 29.05.2018
Aufgestellt
gez. Wagner
Mitunterzeichner
gez. Reichwaldt
gez. Horst
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)