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Beschlussvorlage (Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Eigenbetriebs Stadtwerke - Betriebszweig Wasser -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
30.05.18, 17:11
Aktualisiert
30.05.18, 17:11
Beschlussvorlage (Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Eigenbetriebs Stadtwerke - Betriebszweig Wasser -) Beschlussvorlage (Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Eigenbetriebs Stadtwerke - Betriebszweig Wasser -) Beschlussvorlage (Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Eigenbetriebs Stadtwerke - Betriebszweig Wasser -)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.05.2018 - Die Bürgermeisterin Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 1115-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 14.06.2018 Rat 10.07.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Eigenbetriebs Stadtwerke - Betriebszweig Wasser __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: SW 1 SW 2 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1115-X 1. Sachverhalt: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne, Revision und Treuhand GmbH, aus Dülmen hat im Mai 2017 den Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Wasserwerkes geprüft. Die Betriebsleitung legt den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2017 vor. In der Anlage werden gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) der Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31.12.2017 mit seinen Bestandteilen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht vorgelegt. Der Betriebszweig Wasser schließt das Wirtschaftsjahr 2017 mit einem Überschuss in Höhe von 118.707,48 € ab. Das Ergebnis liegt damit rund T€ 83 über dem Planansatz. Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von T€ 119 wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von T€ 85 verrechnet. Entgegen dem Wirtschaftsplan2017 konnte der Verlustvortrag in diesem Wirtschaftsjahr in voller Höhe abgedeckt werden. Im Rahmen der Abschlussbuchungen und Abschlussprüfungen hat sich gegenüber dem in der Sitzung am 14.03.2018 mitgeteilte vorläufigen Ergebnis der Gewinn noch geringfügig um ca. 6.000 € verbessert. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) erhält von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Exemplar des Prüfberichtes 2017 zugesandt. Da die förmliche Aufforderung der GPA zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 noch nicht eingegangen ist, soll der Feststellungsvermerk, wie bereits im Vorjahr praktiziert, unter Vorbehalt der späteren Zustimmung durch die GPA erfolgen. Der nach der Verrechnung mit dem Gewinn 2017 verbleibende Überschuss von rd. T€ 34 ist der Körperschaftssteuerpflicht unterworfen. Die Verrechnung mit zukünftig eintretenden Verlusten ist zeitlich auf das nächste Jahr, also 2018, begrenzt. Mit Rücksicht auf die steuerlichen Regelungen sowie die ohnehin bestehende Verpflichtung, Kostenüberdeckungen, also Gewinne, den Gebührenpflichtigen zu erstatten, wird erwogen die Verbrauchsgebühr in 2018 zu reduzieren. Der Betriebsausschuss soll in der 1. Sitzung nach der Sommerpause mit dem Thema Gebührenermäßigung befasst werden. 2. Rechtliche Würdigung Aufgabe nach §§ 21 ff. EigVO NRW 3. Finanzielle Auswirkungen Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 118.707,48 € 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine Seite 3 von Ratsdrucksache 1115-X 7. Beschlussvorschlag: Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel, Betriebszweig Wasser, werden unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt. Der Jahresüberschuss wird mit dem Verlustvortrag verrechnet, der verbleibende Überschuss von 34.011,86 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsausschuss soll sich in der 1. Sitzung nach der Sommerpause mit dem Thema Gebührenermäßigung befassen.