Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
14.06.2018
Erstellt
30.05.18, 17:11
Aktualisiert
30.05.18, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.05.2018
- Die Bürgermeisterin Az: SW2
Nr. der Ratsdrucksache: 1116-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
14.06.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser- 31.03.2018
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Herr Willi Müller
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1116-X
1. Sachverhalt:
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) ist über die Entwicklung der Erträge und
der Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten.
a) Erfolgsplan
Aus dem Geschäftsverlauf über lediglich fünf Monate lassen sich verlässliche Prognosen für das
Geschäftsjahr 2018 nicht ableiten. Daher wird erst mit dem Quartalsbericht zum 30.06.2018 eine
Hochrechnung auf das Geschäftsjahr vorgelegt.
b) Vermögensplan
Da neue Baumaßnahmen erst nach der Genehmigung des Wirtschaftsplanes begonnen werden
dürfen, liegt der Schwerpunkt der investiven Tätigkeit erfahrungsgemäß in der zweiten Jahreshälfte.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgabe nach § 20 ff EigVO NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Zwischenbericht zum 31.03.2018 wird zur Kenntnis genommen.