Daten
Kommune
Kerpen
Größe
27 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
01.06.18, 09:25
Aktualisiert
01.06.18, 09:25
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 33. Sitzung des Stadtrates
vom 24.04.2018
Drucksachen-Nummer: 220.18
TOP 5.1
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen zum Maimarkt Sindorf am zweiten Sonntag im Mai (13.05.2018)
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen
einstimmig die in der Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen zum Maimarkt Sindorf am zweiten Sonntag im Mai.