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Beschlusstext (Neuorganisation der Verwaltungsstruktur; hier: Anträge der Fraktion UWG/Die Linke und der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
01.06.18, 09:25
Aktualisiert
01.06.18, 09:25
Beschlusstext (Neuorganisation der Verwaltungsstruktur;
hier: Anträge der Fraktion UWG/Die Linke und der SPD-Fraktion)

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AUSZUG aus der 33. Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2018 Drucksachen-Nummer: 237.18 TOP 6. Neuorganisation der Verwaltungsstruktur; hier: Anträge der Fraktion UWG/Die Linke und der SPD-Fraktion Nach einer breiten und umfänglichen Diskussion über das Vorgehen sowie das Für und Wider der von Bürgermeister Spürck vorgenommenen Neuorganisation der Verwaltungsstruktur beantragt SPD-Fraktionsvorsitzender Lipp eine geheime Abstimmung über den Antrag vom 09.03.2018. Bürgermeister Spürck stellt klar, dass zunächst über den ersten Spiegelstrich des Antrages – Es wird kein weiteres Dezernat geschaffen – abgestimmt werde, da dies gem. § 73 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW einer Beschlussfassung des Rates unterliege. Demnach könne der Rat die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen. Komme ein Einvernehmen nicht zu Stande, könne der Rat den Geschäftskreis der Beigeordneten mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder – in Kerpen 24 Ratsmitglieder - festlegen. Bei Entscheidungen des Rates nach Satz 1 und 2 stimme der Bürgermeister nicht mit. Die weiteren zwei Spiegelstriche des Antrages unterlägen der Organisationsgewalt des Bürgermeisters und seien darüber hinaus abhängig von der Beschlussfassung zum ersten Spiegelstrich. In der anschließenden geheimen Abstimmung stimmen 22 Ratsmitglieder mit Ja und 21 Ratsmitglieder mit Nein. Bürgermeister Spürck stellt fest, dass somit das gem. § 73 Abs. 1 GO NRW vorgeschriebene Quorum der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder von 24 nicht erreicht wurde. Der Antrag ist damit abgelehnt. SPD-Fraktionsvorsitzender Lipp erklärt, dass somit eine Abstimmung über die weiteren Spiegelstriche des Antrages vom 09.03.2018 obsolet sei.