Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
01.06.18, 09:25
Aktualisiert
01.06.18, 09:25
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 33. Sitzung des Stadtrates
vom 24.04.2018
Drucksachen-Nummer: 237.18
TOP 6.
Neuorganisation der Verwaltungsstruktur;
hier: Anträge der Fraktion UWG/Die Linke und der SPD-Fraktion
Nach einer breiten und umfänglichen Diskussion über das Vorgehen sowie das Für und Wider
der von Bürgermeister Spürck vorgenommenen Neuorganisation der Verwaltungsstruktur
beantragt SPD-Fraktionsvorsitzender Lipp eine geheime Abstimmung über den Antrag vom
09.03.2018.
Bürgermeister Spürck stellt klar, dass zunächst über den ersten Spiegelstrich des Antrages – Es
wird kein weiteres Dezernat geschaffen – abgestimmt werde, da dies gem. § 73 Abs. 1 der
Gemeindeordnung NRW einer Beschlussfassung des Rates unterliege. Demnach könne der Rat
die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen.
Komme ein Einvernehmen nicht zu Stande, könne der Rat den Geschäftskreis der
Beigeordneten mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder – in Kerpen 24
Ratsmitglieder - festlegen. Bei Entscheidungen des Rates nach Satz 1 und 2 stimme der
Bürgermeister nicht mit. Die weiteren zwei Spiegelstriche des Antrages unterlägen der
Organisationsgewalt des Bürgermeisters und seien darüber hinaus abhängig von der
Beschlussfassung zum ersten Spiegelstrich.
In der anschließenden geheimen Abstimmung stimmen 22 Ratsmitglieder mit Ja und 21
Ratsmitglieder mit Nein.
Bürgermeister Spürck stellt fest, dass somit das gem. § 73 Abs. 1 GO NRW vorgeschriebene
Quorum der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder von 24 nicht erreicht wurde. Der
Antrag ist damit abgelehnt.
SPD-Fraktionsvorsitzender Lipp erklärt, dass somit eine Abstimmung über die weiteren
Spiegelstriche des Antrages vom 09.03.2018 obsolet sei.