Daten
Kommune
Kerpen
Größe
113 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
01.06.18, 09:25
Aktualisiert
01.06.18, 09:25
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 33. Sitzung des Stadtrates
vom 24.04.2018
Drucksachen-Nummer: 170.18
TOP 7.1
Bebauungsplan SI 254/1. Änderung "Nördlich Heppendorfer Straße", Stadtteil
Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt mit 37 Ja-Stimmen (19 CDU, 13 SPD, 2 FDP, 2
BBK/Pir., BM Spürck) bei 7 Nein-Stimmen (5 Grüne, 2 UWG/Linke):
-
1.
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3)
auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor.
Den Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“ gem. § 3 (2)
BauGB öffentlich auszulegen.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 liegt am
nordwestlichen Ortsrand des Stadtteiles Sindorf im Bereich des Veilchenweges und wird
wie folgt begrenzt:
- im Süden durch den Zentralen Grünzug
- im Westen durch eine Grün- und Ausgleichsfläche
- im Norden durch die Lärmschutzwall der K 39n
- im Osten durch die vorhandene Bebauung am Kornblumenweg und dem
Kornblumenweg selber.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan
zu entnehmen.
2.
Ziel und Zweck der Planung
Mit Datum vom 31.10.2013 wurde der Bebauungsplan 254 „Nördlich Heppendorfer
Straße“ als letzter Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes rechtsverbindlich.
Das nordwestliche Quartier dieses Bebauungsplanes (Veilchenweg) wird als Reaktion
auf eine Vielzahl von Bewerbungen aus einem Personenkreis „55+“als Seniorendorf
vermarktet.
Die planerischen Grundzüge eines „Seniorendorfes“ sind im Wesentlichen durch
eine barrierefreie Wohnform, die sich zumeist auf eine Erdgeschossnutzung
beschränkt (Bungalow),
Grundstückszuschnitte, die alle Nutzungsansprüche auf einer Ebene berücksichtigen,
und Freiflächenanteile, die keinen großen Pflegeaufwand erfordern
gekennzeichnet.
Die Urfassung des Bebauungsplanes 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ lässt derzeit
neben einer barrierefreien Bungalowbebauung (Bautyp 3) auch eine „klassische 1 1/2
geschossige Bauweise (Bautyp 1) zu, die aufgrund einer mögliche
Dachgeschossnutzung insbesondere von Familien mit Kindern nachgefragt wird.
Aufgrund der angespannten Lage am Immobilienmarkt liegt der Verwaltung eine Vielzahl
von Bewerbungen vor, die insbesondere den Bautyp 1 nachfragen, nicht aber der
Zielgruppe, dem Personenkreis 55+ entsprechen.
Aus den v.g. Gründen wurden die Grundstücke (im südlichen Teilbereich) nach
sorgfältiger Überprüfung der Zielgruppenkonformität mit der zivilrechtlichen
Einschränkung, dass ausschließlich der Bautyp 3 realisiert werden darf, veräußert.
Die Bauherren wurden bereits durch ein Hinweisschreiben von einer zeitnahen Änderung
des Bebauungsplanes informiert, der diese Bautypeneinschränkung (nur Bautyp 3)
berücksichtigen wird.
Mit fortschreitender Vermarktung sollte nunmehr der Bebauungsplan der v.g.
planerischen Zielsetzung angepasst werden und die ausschließliche Zulässigkeit des
Bautyps 3 planungsrechtlich abgesichert werden.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2018
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