Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan SI 254/1. Änderung "Nördlich Heppendorfer Straße", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
113 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
01.06.18, 09:25
Aktualisiert
01.06.18, 09:25
Beschlusstext (Bebauungsplan SI 254/1. Änderung "Nördlich Heppendorfer Straße", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan SI 254/1. Änderung "Nördlich Heppendorfer Straße", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 113 kB

Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 33. Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2018 Drucksachen-Nummer: 170.18 TOP 7.1 Bebauungsplan SI 254/1. Änderung "Nördlich Heppendorfer Straße", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt mit 37 Ja-Stimmen (19 CDU, 13 SPD, 2 FDP, 2 BBK/Pir., BM Spürck) bei 7 Nein-Stimmen (5 Grüne, 2 UWG/Linke): - 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. Den Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Lage des Plangebietes Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 liegt am nordwestlichen Ortsrand des Stadtteiles Sindorf im Bereich des Veilchenweges und wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch den Zentralen Grünzug - im Westen durch eine Grün- und Ausgleichsfläche - im Norden durch die Lärmschutzwall der K 39n - im Osten durch die vorhandene Bebauung am Kornblumenweg und dem Kornblumenweg selber. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. 2. Ziel und Zweck der Planung Mit Datum vom 31.10.2013 wurde der Bebauungsplan 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ als letzter Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes rechtsverbindlich. Das nordwestliche Quartier dieses Bebauungsplanes (Veilchenweg) wird als Reaktion auf eine Vielzahl von Bewerbungen aus einem Personenkreis „55+“als Seniorendorf vermarktet. Die planerischen Grundzüge eines „Seniorendorfes“ sind im Wesentlichen durch    eine barrierefreie Wohnform, die sich zumeist auf eine Erdgeschossnutzung beschränkt (Bungalow), Grundstückszuschnitte, die alle Nutzungsansprüche auf einer Ebene berücksichtigen, und Freiflächenanteile, die keinen großen Pflegeaufwand erfordern gekennzeichnet. Die Urfassung des Bebauungsplanes 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ lässt derzeit neben einer barrierefreien Bungalowbebauung (Bautyp 3) auch eine „klassische 1 1/2 geschossige Bauweise (Bautyp 1) zu, die aufgrund einer mögliche Dachgeschossnutzung insbesondere von Familien mit Kindern nachgefragt wird. Aufgrund der angespannten Lage am Immobilienmarkt liegt der Verwaltung eine Vielzahl von Bewerbungen vor, die insbesondere den Bautyp 1 nachfragen, nicht aber der Zielgruppe, dem Personenkreis 55+ entsprechen. Aus den v.g. Gründen wurden die Grundstücke (im südlichen Teilbereich) nach sorgfältiger Überprüfung der Zielgruppenkonformität mit der zivilrechtlichen Einschränkung, dass ausschließlich der Bautyp 3 realisiert werden darf, veräußert. Die Bauherren wurden bereits durch ein Hinweisschreiben von einer zeitnahen Änderung des Bebauungsplanes informiert, der diese Bautypeneinschränkung (nur Bautyp 3) berücksichtigen wird. Mit fortschreitender Vermarktung sollte nunmehr der Bebauungsplan der v.g. planerischen Zielsetzung angepasst werden und die ausschließliche Zulässigkeit des Bautyps 3 planungsrechtlich abgesichert werden. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2018 Seite 2