Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
01.06.18, 09:25
Aktualisiert
01.06.18, 09:25
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 33. Sitzung des Stadtrates
vom 24.04.2018
Drucksachen-Nummer: 185.18
TOP 7.3
73. Änderung Flächennutzungsplan "Am Winterberg" im Stadtteil Horrem
hier:
A
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017
B
Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB
C
öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig:
A
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2017 der 73. Änderung des
Flächennutzungsplanes „ Am Winterberg“, Stadtteil Horrem..
B
Die Neuaufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“ gem.
§ 2(1) BauGB.
C
Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie
der Behörden. Die während der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Bedenken der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. Anregungen
der Öffentlichkeit liegen nicht vor.
D
Die öffentliche Auslegung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am
Winterberg“ im Stadtteil Horrem gem. § 3 (2) BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und der Entwurf der 73. Änderung
des Flächennutzungsplanes “Am Winterberg“ und seine Begründung sind auf die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu
beteiligen.
Das Plangebiet liegt am nord-östlichen Rand des Stadtteiles Horrem unterhalb des Wohnparks
„Buchenhöhe“ und wird begrenzt:
im Norden durch die Bundesbahnstrecke Aachen - Köln
im Osten durch die Fläche des ehemaligen Quarzkiestagebau
im Süden durch die obere Böschung südlich der Josef-Bitschnau-Straße
im Westen durch die Oscar-Strauss-Straße
Die Fläche des Plangebiets umfasst ca. 35.500 m².
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, für den ehemaligen gewerblich genutzten Bereich des
Quarzkiestagebaus - Betriebes die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche
Folgenutzung zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes
(1.Änderung) erforderlich. Als Ausgleich für die geplante Inanspruchnahme von Freiraum durch
die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und des im Parallelverfahren aufgestellten
Bebauungsplan HO 322 „Am Winterberg“ werden derzeit als „Gemischte Bauflächen“
ausgewiesene Bereiche – derzeitige Waldflächen – zukünftig als Freiraum dauerhaft gesichert .
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2018
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