Daten
Kommune
Kerpen
Größe
109 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
01.06.18, 09:25
Aktualisiert
01.06.18, 09:25
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 33. Sitzung des Stadtrates
vom 24.04.2018
Drucksachen-Nummer: 181.18
TOP 7.4
Bebauungsplan Ho Nr. 367 "Horremer Straße", Ortsteil Neu - Bottenbroich,
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig:
- die Aufstellung des Bebauungsplanes HO 367 „Horremer Straße“ im Ortsteil Neu Bottenbroich gem. § 2 (1) BauGB. Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.
- Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des Ortsteiles Neu-Bottenbroich und wird begrenzt im:
Norden
durch die bestehende Wohnbebauung am Ginsterweg
Osten
die bestehende Wohnbebauung am Ginsterweg bzw. forstwirtschaftliche
Waldflächen
Süden
durch forstwirtschaftliche Waldflächen
Westen
die bestehende Wohnbebauung an der Horremer Straße
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 3.300 m² umfasst in der Gemarkung Horrem in Flur
33 in Gänze die Flurstücke 85, 398 und 399 sowie teilweise Flurstück 55.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Die bestehende Zeilenbebauung stellt sich anhand der heutigen Wohnraumnachfrage als
mindergenutzte Baufläche dar. Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der
Bestandsbebauung die Neuschaffung von nachfrageorientierten Wohnungen in
Mehrfamilienhäusern und somit eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5
Satz 3 BauGB zu erreichen und dem sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und
Boden Sorge zu tragen.
Eine für den Standort angemessene bauliche Nutzung mit Wohngebäuden ist planerisches
Ziel, welches sich auch aus dem Leitbild der Kolpingstadt Kerpen ableitet. Durch die
Planung soll dem Bedarf an gut gelegenem Wohnraum in Form von Wohnungseigentum
und von günstigen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in bereits erschlossenen
Siedlungsbereichen Rechnung getragen werden.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2018
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