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Beschlusstext (Bebauungsplan Ho Nr. 367 "Horremer Straße", Ortsteil Neu - Bottenbroich, hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
109 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
01.06.18, 09:25
Aktualisiert
01.06.18, 09:25
Beschlusstext (Bebauungsplan Ho Nr. 367 "Horremer Straße", Ortsteil Neu - Bottenbroich, 
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Ho Nr. 367 "Horremer Straße", Ortsteil Neu - Bottenbroich, 
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB)

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AUSZUG aus der 33. Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2018 Drucksachen-Nummer: 181.18 TOP 7.4 Bebauungsplan Ho Nr. 367 "Horremer Straße", Ortsteil Neu - Bottenbroich, hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig: - die Aufstellung des Bebauungsplanes HO 367 „Horremer Straße“ im Ortsteil Neu Bottenbroich gem. § 2 (1) BauGB. Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. - Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage des Plangebiets Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des Ortsteiles Neu-Bottenbroich und wird begrenzt im:  Norden durch die bestehende Wohnbebauung am Ginsterweg  Osten die bestehende Wohnbebauung am Ginsterweg bzw. forstwirtschaftliche Waldflächen  Süden durch forstwirtschaftliche Waldflächen  Westen die bestehende Wohnbebauung an der Horremer Straße Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 3.300 m² umfasst in der Gemarkung Horrem in Flur 33 in Gänze die Flurstücke 85, 398 und 399 sowie teilweise Flurstück 55. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Die bestehende Zeilenbebauung stellt sich anhand der heutigen Wohnraumnachfrage als mindergenutzte Baufläche dar. Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von nachfrageorientierten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und somit eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu erreichen und dem sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden Sorge zu tragen. Eine für den Standort angemessene bauliche Nutzung mit Wohngebäuden ist planerisches Ziel, welches sich auch aus dem Leitbild der Kolpingstadt Kerpen ableitet. Durch die Planung soll dem Bedarf an gut gelegenem Wohnraum in Form von Wohnungseigentum und von günstigen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in bereits erschlossenen Siedlungsbereichen Rechnung getragen werden. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2018 Seite 2