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Beschlusstext (VEP HO Nr. 367 "Horremer Straße"; hier: Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
87 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
01.06.18, 09:25
Aktualisiert
01.06.18, 09:25
Beschlusstext (VEP HO Nr. 367 "Horremer Straße"; hier: Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages)

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AUSZUG aus der 33. Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2018 Drucksachen-Nummer: 157.18 TOP 7.5 VEP HO Nr. 367 "Horremer Straße"; hier: Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig den Abschluss eines städtebaulichen Verpflichtungsvertrages (siehe Anlage zur Verwaltungsvorlage) mit der Firma Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH, Schützenstraße 1-3, 50126 Bergheim für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes HO Nr. 367 „Horremer Straße“.