Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Stellungnahme zum Haushalt 2018 - Jugendetat -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
84 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
20.02.18, 15:47
Aktualisiert
20.02.18, 15:47
Beschlusstext (Stellungnahme zum Haushalt 2018 - Jugendetat -) Beschlusstext (Stellungnahme zum Haushalt 2018 - Jugendetat -)

öffnen download melden Dateigröße: 84 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 19.02.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 23.11.2017 Öffentliche Sitzung 6. Stellungnahme zum Haushalt 2018 - Jugendetat - 393/2017 Herr Gast (Abteilungsleiter 51.4) erklärt, dass an vier Positionen noch Fortschreibungen in den Haushalt einzubringen sind, von denen am vergangenen Montag bereits zwei Vorlagen im Hauptausschuss vorgestellt wurden. Im Rahmen des von der NRW-Landesregierung zur Verfügung gestellten Rettungsprogramms für Kindertagesstätten erhält die Stadt Brühl insgesamt ca. 1.3 Millionen Euro, wovon ca. 740.000 Euro an die freien Träger in Brühl weitergeleitet werden und ca. 587.000 Euro im städtischen Haushalt verbleiben. Die Verwendung der in 2017 ausgezahlten Gesamtmittel ist an die Kita-Jahre 2017/2018 und 2018/2019 gebunden. Daher müssen die Mittel anteilsmäßig als Rechnungsabgrenzungsposten gebucht werden, sowohl auf der Ertrags- als auf der Aufwandsseite. Für den Ansatz 2018 bedeutet das ein zusätzlicher Ertrag in Höhe von 664.000 Euro, dem eine Aufwandsbuchung in Höhe von 370.000 Euro gegenübersteht. Für 2019 sind Ertragsbuchungen in Höhe von 387.000 Euro und Aufwandsbuchungen in Höhe von 216.000 Euro festzuhalten. Diese Beträge wurden dem Kämmerer nach der Entwurfsfeststellung mitgeteilt und bereits in den Hauptausschuss gebracht. Die nächste Position bezieht sich auf die Änderungen der Jugendrichtlinien. Die in der Entwurfsplanung ursprünglich auf null gesetzten Mittel für die juleica-Inhaber/innen gewährte Gebührenreduzierung für Angebote der Kunst- und Musikschule wurden mit dem heutigem JHA-Beschluss auf 2.500 Euro gesetzt und müssen entsprechend im Teilergebnisplan (TEP) 3602 eingesetzt und als Aufwand erfasst werden. Eine weitere Position betrifft den Zuschuss für den Bolzplatz an der Erich-KästnerRealschule. Aufgrund der Auszahlung der gesamten NRW-Landesmittel in Höhe von 45.000 Euro im Jahr 2017 entfällt die für 2018 vorgenommene Ansatzplanung des hälftigen Zuschusses in Höhe 22.750 Euro im Bereich des TEP 3602; entsprechend verringert sich der investive Zuschuss bzw. die investive Einnahme um diese Summe. Ausschussvorsitzender Köllejan betont, dass die Fortschreibungen im Hauptausschuss bisher besprochen wurden; die entsprechende Abstimmung steht noch aus. Zur Nachfrage von Frau Batta (SJR), ob die in TEP 3602 beschlossenen 2.500 Euro zusätzliche Aufwendungen darstellen, erklärt Herr Gast (Abteilungsleiter 51.4), dass für die in der Vorlage aufgeführten Vergünstigungen für juleica-Inhaber/innen insgesamt ein Ansatz in Höhe von 4.000 Euro eingestellt wurde, der sich aus haushaltsinternen Gründen in unterschiedlichen Kontengruppen wiederfindet. Zu den im TEP 3601 aufgeführten Kostenerstattungen an andere Kommunen im Rahmen der Kindertagesbetreuung bittet Frau Nolden (SPD) um Erläuterung, ob es ein Minimum an Kindertagesstättenplätzen gibt, die die Stadt Brühl Bonner und Kölner Kindern anbietet, um wie viele Plätze es sich dabei handelt und ob diese Plätze während der gesamten Beschluss Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 1 von 2 Kindergartenzeit oder nur übergangsweise, beispielsweise aufgrund eines Wegzugs, zur Verfügung gestellt werden. Mit Bezug auf eine neue Regelung des Kinderbildungsgesetzes erläutert Fachbereichsleiter Schmitz den sogenannten interkommunalen Ausgleich, der vorsieht, dass Kommunen im Rahmen einer gegenseitigen Refinanzierung für Nachbarkommunen Kindertagesstättenplätze zur Verfügung stellen können. Zur Vermeidung eines erheblichen Verwaltungsaufwandes hat die Stadt Brühl entschieden, nur mit Köln und Bonn, nicht aber mit den Nachbarkommunen im näheren Umkreis abzurechnen. Bei den letztgenannten wird von einem gegenseitigen Ausgleich ausgegangen, bei Köln und Bonn ist keine Begrenzung festgelegt. Die tatsächlichen Zahlen werden derzeit ermittelt. Er betont, dass diese Regelung, Eltern die Möglichkeit zu geben, ihr Kind in der Nähe des Arbeitsplatzes betreuen zu lassen, durchaus gegen großen Widerstand der Kommunen eingeführt wurde und es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Regelung der Revision des Kinderbildungsgesetzes anheimfällt. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vom Bürgermeister eingebrachten Haushaltsplan für das Jahr 2018 –Jugendetat– zur Kenntnis. Beschluss Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 2 von 2