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Beschlusstext (Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl hier: Änderung der Richtlinien zum 01.01.2018 )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
75 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
20.02.18, 15:47
Aktualisiert
20.02.18, 15:47
Beschlusstext (Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl
hier: Änderung der Richtlinien zum 01.01.2018 )

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Inhalt der Datei

Brühl, den 19.02.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 23.11.2017 Öffentliche Sitzung 3. Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl hier: Änderung der Richtlinien zum 01.01.2018 399/2017 Fachbereichsleiter Schmitz weist auf einen Fehler in der Vorlage hin. In der Gegenüberstellung muss es unter 7.2 wie in der alten auch in der neuen Fassung „juleicaInhaber/innen Brühler Träger“ statt „Brühler juleica-Inhaber/innen“ heißen. Das ist wichtig, damit auch Gruppenleiter/innen von Brühler Trägern, Jugendgruppen und Vereinen, die nicht in Brühl wohnen, davon profitieren können. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neufassung der Kinder- und Jugendförderrichtlinien in den Punkten 7 und 9 zum 01.01.2018. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 1 von 1