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Beschlusstext (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2017 "Verlängerte Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen" (Vorlage 108/2017))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
22 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
20.02.18, 15:47
Aktualisiert
20.02.18, 15:47
Beschlusstext (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2017 "Verlängerte Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen"
(Vorlage 108/2017)) Beschlusstext (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2017 "Verlängerte Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen"
(Vorlage 108/2017))

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Inhalt der Datei

Brühl, den 19.02.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 23.11.2017 Öffentliche Sitzung 8. Kindertagesbetreuung in Einrichtungen hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2017 "Verlängerte Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen" (Vorlage 108/2017) 444/2017 Mit Dank für die Vorlage weist Ratsfrau Richter (SPD) darauf hin, dass das Konzept eine zeitliche Betreuungslücke für die Zeit zwischen 16:30 bis 17:00 Uhr aufweist und bittet um Erläuterung. Frau Vieren (Kita-Leitung ASB) erklärt, dass seit Erstellung der Vorlage konzeptionell noch einmal eine zeitliche Änderung vorgenommen wurde. Die Kinder werden zwischen den Randzeiten durchgehend in ihren eigenen Gruppen betreut. Zur Frage von Ratsfrau Richter (SPD), ob eine Erweiterung der Betreuungszeit über das maximal mögliche 45-Stunden-Kontingent hinaus angedacht ist, verweist Frau Dittemer (Fachberatung Kindertagesbetreuung 51.2) darauf, dass zunächst die Entwicklung des vorliegenden Modells abgewartet werden soll. Fachbereichsleiter Schmitz ergänzt, dass im Kinderbildungsgesetz maximal 45 Stunden an Betreuung vorgesehen, längere Betreuungszeiten aber im Einzelfall nicht ausgeschlossen sind. Er gibt zu bedenken, dass eine Erweiterung kommunal finanziert oder über höhere Elternbeiträge refinanziert werden müsste. Auf die Nachfrage von Ratsfrau Reiwer (CDU), ob Eltern für die Inanspruchnahme der erweiterten Öffnungszeiten einen Nachweis erbringen müssen, führt Frau Dittemer (Fachberatung Kindertagesbetreuung 51.2) aus, dass ein Nachweis des Arbeitgebers erforderlich sei, aus der die Notwendigkeit für die Inanspruchnahme der erweiterten Öffnungszeiten hervorgeht. Zur Frage von Ratsherrn Stilz (CDU) nach einer Übernacht-Betreuung erklärt Frau Dittemer (Fachberatung Kindertagesbetreuung 51.2), dass die Nachfrage nach diesen sogenannten 24-Stunden-Kitas selbst in Großstädten sehr gering ist und dieses Modell daher zunächst in Brühl nicht erprobt werden soll. Auf die Anregung von Ratsherrn Stilz (CDU), diesbezüglich eine unverbindliche Elternumfrage durchzuführen, erinnert Fachbereichsleiter Schmitz daran, dass das vorliegende Erprobungsmodell auf einer Elternumfrage beruht und unterstreicht Frau Dittemers Ausführungen zu Erfahrungen in Großstädten. Beschluss Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 1 von 2 Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Konzept zur Realisierung erweiterter Öffnungszeiten zur Kenntnis und bittet den Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband RheinErft/Düren e.V. (ASB) um Realsierung dieses Konzeptes in seiner neuen Kindertagesstätte an der Schildgesstraße in Brühl. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 2 von 2