Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Spielraumplanung 2018-2020)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
91 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
20.02.18, 15:47
Aktualisiert
20.02.18, 15:47
Beschlusstext (Spielraumplanung 2018-2020) Beschlusstext (Spielraumplanung 2018-2020) Beschlusstext (Spielraumplanung 2018-2020)

öffnen download melden Dateigröße: 91 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 19.02.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 23.11.2017 Öffentliche Sitzung 2. Spielraumplanung 2018-2020 398/2017 Mit Dank für die Vorlage merkt Ratsherr Saß (GRÜNE) an, dass für die Planung 2019 zu diskutieren ist, ob ein Bolzplatz zugunsten eines Kinderspielplatzes aufgegeben werden sollte und befürwortet die geplante Überprüfung durch die Verwaltung mittels einer entsprechenden Erhebung in Vochem. Ratsfrau Richter (SPD) äußert Bedenken, dass der schlechte, auf Dauer nicht mehr betriebssichere Zustand von teilweise stark frequentierten Spielplätzen erst 2020 behoben werden soll und möchte wissen, ob für Sanierungen und Neuanschaffungen in 2019 und 2020 bereits eine Kostenkalkulation vorliegt. Fachbereichsleiter Schmitz erläutert, dass ein auf Dauer als nicht betriebssicher eingeschätzter Spielplatz durchaus bespielbar ist, aber längstens bis 2020 ohne Sanierung geöffnet bleiben kann. Die Planung der Sanierungsmaßnahmen basiert auf den zu erwartenden Haushaltsmitteln und sieht für die nächsten Jahre Aufwendungen in Höhe von 80.000 Euro für die Maßnahmen in Vochem, 30.000 Euro für die Ersatzbeschaffung an der Grundschule Vochem und 40.000 bis 45.000 Euro für die Maßnahme am Römerhof vor. Er erklärt, dass diese Zahlen nicht in der Vorlage aufgeführt sind, weil es immer wieder zu Veränderungen kommen kann, wie das Beispiel der laufenden Baumaßnahme auf dem Bolzplatz an der Erich-Kästner-Realschule zeigt, die eine Nachfinanzierung notwendig machte. Auf den Vorschlag von Ratsherrn Krämer (SPD), bei der Nutzungsbewertung zukünftig auch die Altersgruppe der über Elfjährigen einzubeziehen, insbesondere im Bereich der Bolzplätze, um dem möglicherweise irreführenden Kausalitätsstrang „schlechter Zustand bedeutet geringe Frequentierung bedeutet keine Sanierung“ vorzubeugen, sagt Fachbereichsleiter Schmitz für 2018 eine Überprüfung der Bewertungskriterien zu, insbesondere zur Aussagekraft des Merkmals „Frequentierung“. Herr Söhngen (DIE LINKE) erkundigt sich nach dem Antrag zu barrierefreien Spielplätzen, den seine Fraktion in der Ratssitzung im Dezember 2016 eingebracht hat. Fachbereichsleiter Schmitz verweist auf die Erläuterungen der Vorlage, deren Kernaussage zufolge zukünftig jeder neu- oder umgebaute Spielplatz im Rahmen der Möglichkeiten, das heißt unter Einbezug der Aspekte Beschaffenheit, Topografie, Erreichbarkeit und Kinderbeteiligung, inklusiv ausgestaltet wird. Herr Söhngen (DIE LINKE) drückt mit Dank seine große Zufriedenheit aus. Beschluss Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 1 von 3 Zur Umsetzung die Wasserspielgeräte in Pingsdorf möchte Ratsfrau Reiwer (CDU) wissen, ob es keine andere Möglichkeit der Befriedung von Anwohnerbeschwerden gab; insbesondere hätten aus ihrer Sicht die entstandenen Kosten in Höhe von 20.000 Euro anderweitig eingesetzt werden können. Fachbereichsleiter Schmitz führt aus, dass es aufgrund der besonderen Lage und der besonderen Situation in der Nachbarschaft keine andere Möglichkeit gab, den seit Jahren herrschenden Unfrieden zu beenden und den Betrieb der Wasserspielgeräte fortzuführen. Die hohen Kosten der Umsetzung resultieren daraus, dass an dem neuen Standort eine Zu- und Ableitung geschaffen werden muss. Nach Meinung von Ratsherrn Stilz (CDU) kann ein Wasserspielgerät nicht so laut sein, dass die Nachbarschaft dadurch gestört wird. Desweiteren ist sogenannter Kinderlärm gemäß Gerichtsbeschluss zu ertragen, so dass die Umsetzung des Gerätes aufgrund einer Anwohnerbeschwerde, insbesondere in Anbetracht der Kosten von 20.000 Euro, nicht nachvollziehbar ist. Fachbereichsleiter Schmitz merkt an, dass Kinderlärm und Lärm, der durch die Mechanik einer Pumpe verursacht wird, differenziert betrachtet werden müsse. Ratsherr Stilz (CDU) beharrt darauf, dass aus seiner Sicht ein Maß überschritten wurde und bittet um Nachfrage bei Herrn Bürgermeister Dieter Freytag nach den Gründen für die Umsetzung. Ratsherr Saß (GRÜNE) bringt ein, dass es seines Wissens weniger der Kinderlärm war, sondern bei dem Gerät ein Defekt vorlag, der für einen erhöhten Lärmpegel gesorgt hat. Allerdings erklärt das aus seiner Sicht nicht, warum das Gerät nicht repariert wurde. Herr Assenmacher (Caritas) schließt sich der Meinung von Herrn Stilz an, kritisiert die Willkür, mit der Anwohner aus seiner Sicht den Abbau von Bolz- und Spielplätzen durchsetzen können und bittet um Begründung, warum im gegebenen Fall dem Ersuchen der Nachbarn nachgekommen und nicht versucht wurde, den Rechtsstandpunkt der Stadt Brühl durchzusetzen. Frau Meyer (DKSB) ergänzt, dass ihres Wissens auch die Größe des Spielplatzes von Bedeutung war und die Wasserspielgeräte umgesetzt wurden, um Platz für zusätzliche, inklusive Spielgeräte in Pingsdorf zu schaffen. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich im Haushalt bereitgestellter Mittel für das Jahr 2018 Sanierungsmaßnahmen auf folgenden städtischen Kinderspiel- und Bolzplätzen: 1. Untermühle (Pingsdorf) 2. Maiglerstraße (Pingsdorf) 3. Bolzplatz Oberstraße (Schwadorf) 4. Von-Wied-Straße (West) Beschluss Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 2 von 3 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 3 von 3