Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Jugendhilfeausschuss)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
352 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
20.02.18, 15:47
Aktualisiert
20.02.18, 15:47

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 23.11.2017 Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:02 Uhr. Ende der Sitzung um 18:52 Uhr. Vorsitz führte: Köllejan, Holger Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Reiwer, Eva-Maria Stilz, Herbert vertritt: Regh, Pia Wasem, Norbert SPD Krämer, Clemens Nolden, Ursula Richter, Kerstin GRÜNE Saß, Robert (3. stellv. Bürgermeister) FDP Wehr, Stefan Beratende Mitglieder, Sachkundige Einwohner und sonstige stimmberechtigte Mitglieder: Assenmacher, Heinz-Udo (Caritas) Batta, Merith (SJR) 18:07 - 18:52 Uhr Eroglu, Bilal (Dein Brühl) vertritt: Aktog, Ünal Hoffmann-Schumacher, Jan (KH Schum.) Huber, Alexander (SJR) vertritt: Batta, Sven Meyer, Katharina (DKSB) Miron, David (SJR) 18:04 - 18:52 Uhr Nehring, Sandra (Ev. Kirche) Nocera, Waltraud (Diakonie) vertritt: Uhle, Martin Schmitz, Lorenz (FBL 51 Kinder, Jugendpflege und Familie) Siebald, Dirk (Sonderspaß e.V.) Söhngen, Stefan Weisgerber, Susanne von der Verwaltung: Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete) vertritt: Freytag, Dieter Niederschrift Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 1 von 11 Schriftführerin: Dreßen-Schneider, Wilma Gäste: Dittemer, Birgit (Fachberatung Kindertagesbetreuung 51.2) Vieren, Alexandra (Kita-Leitung ASB) Gast, Markus (Abteilungsleitung 51.4) Nicht anwesend / entschuldigt: Regh, Pia (CDU) Aktog, Ünal (Dein Brühl) Batta, Sven (SJR) Dr. Dohmes-Ockenfels, Daniela (Richterin) Freytag, Dieter (Bürgermeister) Hastreiter, Robin (SJR) Kühn-Mengel, Helga (AWO) Larres, Mario (Polizei) Larres, Tanja (Jobcenter) Phiesel, Berthold (Gymnasium) Reusch, Susen (Jugendamtselternbeirat) Uhle, Martin (Paritätischer Bund) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 05.10.2017 2. Spielraumplanung 2018-2020 (398/2017) 3. Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl hier: Änderung der Richtlinien zum 01.01.2018 (399/2017) 4. Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Brühl 4.1 Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Brühl Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom 12.10.2017 (403/2017) 4.2 Befragung von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich ihrem Wunsch nach politischer Beteiligung Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom 12.10.2017 (392/2017) 5. Karnevalsveranstaltung für Kinder und Jugendliche-"DanzDichDoll" 2018 (397/2017) 6. Stellungnahme zum Haushalt 2018 - Jugendetat - (393/2017) 7. Tagesbetreuung in Einrichtungen hier: Zusammenschluss der Elternbeiräte zum Jugendamtselternbeirat nach § 9 KiBiz (395/2017) 8. Kindertagesbetreuung in Einrichtungen hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2017 "Verlängerte Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen" (Vorlage 108/2017) (444/2017) Niederschrift Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 2 von 11 9. Mitteilungen 10. Anfragen Niederschrift Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 3 von 11 Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Holger Köllejan eröffnet die Sitzung des Jugendhilfeausschusses um 18:02 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Jugendhilfeausschuss beschlussfähig ist. Ausschussvorsitzender Köllejan schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 8 „Kindertagesbetreuung in Einrichtungen“ vorzuziehen. Für diesen Tagesordnungspunkt stehen Frau Dittemer (Fachberatung Kindertagesbetreuung 51.2) und Frau Vieren (Kita-Leitung ASB) für Fragen zur Verfügung und können anschließend aus der Sitzung entlassen werden, bevor in die weitere Tagesordnung eingetreten wird. Dem Vorschlag wird ohne Wortmeldungen zugestimmt. Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 05.10.2017 Die Niederschrift der Jugendhilfeausschusssitzung vom 05.10.2017 wird ohne Änderungsbzw. Ergänzungswünsche genehmigt. 2. Spielraumplanung 2018-2020 398/2017 Mit Dank für die Vorlage merkt Ratsherr Saß (GRÜNE) an, dass für die Planung 2019 zu diskutieren ist, ob ein Bolzplatz zugunsten eines Kinderspielplatzes aufgegeben werden sollte und befürwortet die geplante Überprüfung durch die Verwaltung mittels einer entsprechenden Erhebung in Vochem. Ratsfrau Richter (SPD) äußert Bedenken, dass der schlechte, auf Dauer nicht mehr betriebssichere Zustand von teilweise stark frequentierten Spielplätzen erst 2020 behoben werden soll und möchte wissen, ob für Sanierungen und Neuanschaffungen in 2019 und 2020 bereits eine Kostenkalkulation vorliegt. Fachbereichsleiter Schmitz erläutert, dass ein auf Dauer als nicht betriebssicher eingeschätzter Spielplatz durchaus bespielbar ist, aber längstens bis 2020 ohne Sanierung geöffnet bleiben kann. Die Planung der Sanierungsmaßnahmen basiert auf den zu erwartenden Haushaltsmitteln und sieht für die nächsten Jahre Aufwendungen in Höhe von 80.000 Euro für die Maßnahmen in Vochem, 30.000 Euro für die Ersatzbeschaffung an der Grundschule Vochem und 40.000 bis 45.000 Euro für die Maßnahme am Römerhof vor. Er erklärt, dass diese Zahlen nicht in der Vorlage aufgeführt sind, weil es immer wieder zu Veränderungen kommen kann, wie das Beispiel der laufenden Baumaßnahme auf dem Bolzplatz an der Erich-Kästner-Realschule zeigt, die eine Nachfinanzierung notwendig machte. Auf den Vorschlag von Ratsherrn Krämer (SPD), bei der Nutzungsbewertung zukünftig auch die Altersgruppe der über Elfjährigen einzubeziehen, insbesondere im Bereich der Niederschrift Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 4 von 11 Bolzplätze, um dem möglicherweise irreführenden Kausalitätsstrang „schlechter Zustand bedeutet geringe Frequentierung bedeutet keine Sanierung“ vorzubeugen, sagt Fachbereichsleiter Schmitz für 2018 eine Überprüfung der Bewertungskriterien zu, insbesondere zur Aussagekraft des Merkmals „Frequentierung“. Herr Söhngen (DIE LINKE) erkundigt sich nach dem Antrag zu barrierefreien Spielplätzen, den seine Fraktion in der Ratssitzung im Dezember 2016 eingebracht hat. Fachbereichsleiter Schmitz verweist auf die Erläuterungen der Vorlage, deren Kernaussage zufolge zukünftig jeder neu- oder umgebaute Spielplatz im Rahmen der Möglichkeiten, das heißt unter Einbezug der Aspekte Beschaffenheit, Topografie, Erreichbarkeit und Kinderbeteiligung, inklusiv ausgestaltet wird. Herr Söhngen (DIE LINKE) drückt mit Dank seine große Zufriedenheit aus. Zur Umsetzung die Wasserspielgeräte in Pingsdorf möchte Ratsfrau Reiwer (CDU) wissen, ob es keine andere Möglichkeit der Befriedung von Anwohnerbeschwerden gab; insbesondere hätten aus ihrer Sicht die entstandenen Kosten in Höhe von 20.000 Euro anderweitig eingesetzt werden können. Fachbereichsleiter Schmitz führt aus, dass es aufgrund der besonderen Lage und der besonderen Situation in der Nachbarschaft keine andere Möglichkeit gab, den seit Jahren herrschenden Unfrieden zu beenden und den Betrieb der Wasserspielgeräte fortzuführen. Die hohen Kosten der Umsetzung resultieren daraus, dass an dem neuen Standort eine Zu- und Ableitung geschaffen werden muss. Nach Meinung von Ratsherrn Stilz (CDU) kann ein Wasserspielgerät nicht so laut sein, dass die Nachbarschaft dadurch gestört wird. Desweiteren ist sogenannter Kinderlärm gemäß Gerichtsbeschluss zu ertragen, so dass die Umsetzung des Gerätes aufgrund einer Anwohnerbeschwerde, insbesondere in Anbetracht der Kosten von 20.000 Euro, nicht nachvollziehbar ist. Fachbereichsleiter Schmitz merkt an, dass Kinderlärm und Lärm, der durch die Mechanik einer Pumpe verursacht wird, differenziert betrachtet werden müsse. Ratsherr Stilz (CDU) beharrt darauf, dass aus seiner Sicht ein Maß überschritten wurde und bittet um Nachfrage bei Herrn Bürgermeister Dieter Freytag nach den Gründen für die Umsetzung. Ratsherr Saß (GRÜNE) bringt ein, dass es seines Wissens weniger der Kinderlärm war, sondern bei dem Gerät ein Defekt vorlag, der für einen erhöhten Lärmpegel gesorgt hat. Allerdings erklärt das aus seiner Sicht nicht, warum das Gerät nicht repariert wurde. Herr Assenmacher (Caritas) schließt sich der Meinung von Herrn Stilz an, kritisiert die Willkür, mit der Anwohner aus seiner Sicht den Abbau von Bolz- und Spielplätzen durchsetzen können und bittet um Begründung, warum im gegebenen Fall dem Ersuchen der Nachbarn nachgekommen und nicht versucht wurde, den Rechtsstandpunkt der Stadt Brühl durchzusetzen. Frau Meyer (DKSB) ergänzt, dass ihres Wissens auch die Größe des Spielplatzes von Bedeutung war und die Wasserspielgeräte umgesetzt wurden, um Platz für zusätzliche, inklusive Spielgeräte in Pingsdorf zu schaffen. Niederschrift Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 5 von 11 Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich im Haushalt bereitgestellter Mittel für das Jahr 2018 Sanierungsmaßnahmen auf folgenden städtischen Kinderspiel- und Bolzplätzen: 1. Untermühle (Pingsdorf) 2. Maiglerstraße (Pingsdorf) 3. Bolzplatz Oberstraße (Schwadorf) 4. Von-Wied-Straße (West) Abstimmungsergebnis: 3. einstimmig Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl hier: Änderung der Richtlinien zum 01.01.2018 399/2017 Fachbereichsleiter Schmitz weist auf einen Fehler in der Vorlage hin. In der Gegenüberstellung muss es unter 7.2 wie in der alten auch in der neuen Fassung „juleicaInhaber/innen Brühler Träger“ statt „Brühler juleica-Inhaber/innen“ heißen. Das ist wichtig, damit auch Gruppenleiter/innen von Brühler Trägern, Jugendgruppen und Vereinen, die nicht in Brühl wohnen, davon profitieren können. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neufassung der Kinder- und Jugendförderrichtlinien in den Punkten 7 und 9 zum 01.01.2018. Abstimmungsergebnis: 4. einstimmig Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Brühl 4.1 Kinder- und Jugendbeteiligung in der Stadt Brühl Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom 12.10.2017 403/2017 Ratsfrau Richter (SPD) dankt für die ausführliche Vorlage und zieht im Namen ihrer Fraktion den Antrag mit dem Hinweis zurück, zunächst den Bericht der neuen Mitarbeiterin im kommenden Jahr abzuwarten. Sie betont, dass ihre Fraktion großen Wert auf eine partizipative Konzepterstellung mit Kindern und Jugendlichen legt und bedauert mit Verweis auf den Jugendreferenten die bisherigen wohlgewollten, dennoch gescheiterten Beteiligungspläne. Auf die Frage von Herrn Wasem (CDU) nach der Stelleninhaberin erläutert Fachbereichsleiter Schmitz, dass bei Erstellung der Vorlage der Prozess der Stellenbesetzung noch nicht abgeschlossen war, er aber jetzt Stefanie Ronig als die neue Mitarbeiterin beNiederschrift Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 6 von 11 nennen kann. Frau Ronig arbeitet derzeit im Bereich der Vermittlung von Kindertagespflege- und Kindertagesstätten-Plätzen und wird zum Januar 2018 die Stelle der Jugendpflegerin antreten. Sein Bestreben ist, bis zur Sitzung am 8. März 2018 zunächst ein Rahmenkonzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung vorzulegen. Nach ihrer Einarbeitung wird Frau Ronig dann zu gegebener Zeit das mit Kindern und Jugendlichen gemeinsam erarbeitete Konzept vorstellen. Auch im Namen ihrer Fraktion hebt Ratsfrau Reiwer (CDU) die Beteiligung der Kinderund Jugendlichen als sehr wichtig hervor und hofft ebenfalls, dass die bisherigen Partizipationsbemühungen erfolgreich neu aufgesetzt werden. Frau Batta (SJR) bedankt sich für den Antrag der SPD und betont, dass sie im Namen des SJR die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sehr befürwortet. Um Missverständnissen vorzubeugen stellt sie klar, dass die Stelle des Jugendreferenten in gemeinsamer Entscheidung nicht mehr beim SJR besetzt wurde. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 4.2 Befragung von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich ihrem Wunsch nach politischer Beteiligung Bezug: Antrag der SPD-Fraktion vom 12.10.2017 392/2017 Ratsfrau Richter (SPD) zieht im Namen ihrer Fraktion den Antrag mit dem Hinweis zurück, zunächst den Bericht der neuen Mitarbeiterin im kommenden Jahr abzuwarten. 5. Karnevalsveranstaltung für Kinder und Jugendliche"DanzDichDoll" 2018 397/2017 Es ergibt sich keine Diskussion. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 6. Stellungnahme zum Haushalt 2018 - Jugendetat - 393/2017 Herr Gast (Abteilungsleiter 51.4) erklärt, dass an vier Positionen noch Fortschreibungen in den Haushalt einzubringen sind, von denen am vergangenen Montag bereits zwei Vorlagen im Hauptausschuss vorgestellt wurden. Im Rahmen des von der NRW-Landesregierung zur Verfügung gestellten Rettungsprogramms für Kindertagesstätten erhält die Stadt Brühl insgesamt ca. 1.3 Millionen Euro, wovon ca. 740.000 Euro an die freien Träger in Brühl weitergeleitet werden und ca. 587.000 Euro im städtischen Haushalt verbleiben. Die Verwendung der in 2017 ausgezahlten Gesamtmittel ist an die Kita-Jahre 2017/2018 und 2018/2019 gebunden. Daher müssen die Mittel anteilsmäßig als Rechnungsabgrenzungsposten gebucht werden, sowohl auf der Ertrags- als auf der Aufwandsseite. Für den Ansatz 2018 bedeutet das ein zusätzlicher Ertrag in Höhe von 664.000 Euro, dem eine Aufwandsbuchung in Höhe von Niederschrift Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 7 von 11 370.000 Euro gegenübersteht. Für 2019 sind Ertragsbuchungen in Höhe von 387.000 Euro und Aufwandsbuchungen in Höhe von 216.000 Euro festzuhalten. Diese Beträge wurden dem Kämmerer nach der Entwurfsfeststellung mitgeteilt und bereits in den Hauptausschuss gebracht. Die nächste Position bezieht sich auf die Änderungen der Jugendrichtlinien. Die in der Entwurfsplanung ursprünglich auf null gesetzten Mittel für die juleica-Inhaber/innen gewährte Gebührenreduzierung für Angebote der Kunst- und Musikschule wurden mit dem heutigem JHA-Beschluss auf 2.500 Euro gesetzt und müssen entsprechend im Teilergebnisplan (TEP) 3602 eingesetzt und als Aufwand erfasst werden. Eine weitere Position betrifft den Zuschuss für den Bolzplatz an der Erich-KästnerRealschule. Aufgrund der Auszahlung der gesamten NRW-Landesmittel in Höhe von 45.000 Euro im Jahr 2017 entfällt die für 2018 vorgenommene Ansatzplanung des hälftigen Zuschusses in Höhe 22.750 Euro im Bereich des TEP 3602; entsprechend verringert sich der investive Zuschuss bzw. die investive Einnahme um diese Summe. Ausschussvorsitzender Köllejan betont, dass die Fortschreibungen im Hauptausschuss bisher besprochen wurden; die entsprechende Abstimmung steht noch aus. Zur Nachfrage von Frau Batta (SJR), ob die in TEP 3602 beschlossenen 2.500 Euro zusätzliche Aufwendungen darstellen, erklärt Herr Gast (Abteilungsleiter 51.4), dass für die in der Vorlage aufgeführten Vergünstigungen für juleica-Inhaber/innen insgesamt ein Ansatz in Höhe von 4.000 Euro eingestellt wurde, der sich aus haushaltsinternen Gründen in unterschiedlichen Kontengruppen wiederfindet. Zu den im TEP 3601 aufgeführten Kostenerstattungen an andere Kommunen im Rahmen der Kindertagesbetreuung bittet Frau Nolden (SPD) um Erläuterung, ob es ein Minimum an Kindertagesstättenplätzen gibt, die die Stadt Brühl Bonner und Kölner Kindern anbietet, um wie viele Plätze es sich dabei handelt und ob diese Plätze während der gesamten Kindergartenzeit oder nur übergangsweise, beispielsweise aufgrund eines Wegzugs, zur Verfügung gestellt werden. Mit Bezug auf eine neue Regelung des Kinderbildungsgesetzes erläutert Fachbereichsleiter Schmitz den sogenannten interkommunalen Ausgleich, der vorsieht, dass Kommunen im Rahmen einer gegenseitigen Refinanzierung für Nachbarkommunen Kindertagesstättenplätze zur Verfügung stellen können. Zur Vermeidung eines erheblichen Verwaltungsaufwandes hat die Stadt Brühl entschieden, nur mit Köln und Bonn, nicht aber mit den Nachbarkommunen im näheren Umkreis abzurechnen. Bei den letztgenannten wird von einem gegenseitigen Ausgleich ausgegangen, bei Köln und Bonn ist keine Begrenzung festgelegt. Die tatsächlichen Zahlen werden derzeit ermittelt. Er betont, dass diese Regelung, Eltern die Möglichkeit zu geben, ihr Kind in der Nähe des Arbeitsplatzes betreuen zu lassen, durchaus gegen großen Widerstand der Kommunen eingeführt wurde und es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Regelung der Revision des Kinderbildungsgesetzes anheimfällt. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vom Bürgermeister eingebrachten Haushaltsplan für das Jahr 2018 –Jugendetat– zur Kenntnis. Niederschrift Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 8 von 11 7. Tagesbetreuung in Einrichtungen hier: Zusammenschluss der Elternbeiräte zum Jugendamtselternbeirat nach § 9 KiBiz 395/2017 Es ergibt sich keine Diskussion. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 8. Kindertagesbetreuung in Einrichtungen hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2017 "Verlängerte Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen" (Vorlage 108/2017) 444/2017 Mit Dank für die Vorlage weist Ratsfrau Richter (SPD) darauf hin, dass das Konzept eine zeitliche Betreuungslücke für die Zeit zwischen 16:30 bis 17:00 Uhr aufweist und bittet um Erläuterung. Frau Vieren (Kita-Leitung ASB) erklärt, dass seit Erstellung der Vorlage konzeptionell noch einmal eine zeitliche Änderung vorgenommen wurde. Die Kinder werden zwischen den Randzeiten durchgehend in ihren eigenen Gruppen betreut. Zur Frage von Ratsfrau Richter (SPD), ob eine Erweiterung der Betreuungszeit über das maximal mögliche 45-Stunden-Kontingent hinaus angedacht ist, verweist Frau Dittemer (Fachberatung Kindertagesbetreuung 51.2) darauf, dass zunächst die Entwicklung des vorliegenden Modells abgewartet werden soll. Fachbereichsleiter Schmitz ergänzt, dass im Kinderbildungsgesetz maximal 45 Stunden an Betreuung vorgesehen, längere Betreuungszeiten aber im Einzelfall nicht ausgeschlossen sind. Er gibt zu bedenken, dass eine Erweiterung kommunal finanziert oder über höhere Elternbeiträge refinanziert werden müsste. Auf die Nachfrage von Ratsfrau Reiwer (CDU), ob Eltern für die Inanspruchnahme der erweiterten Öffnungszeiten einen Nachweis erbringen müssen, führt Frau Dittemer (Fachberatung Kindertagesbetreuung 51.2) aus, dass ein Nachweis des Arbeitgebers erforderlich sei, aus der die Notwendigkeit für die Inanspruchnahme der erweiterten Öffnungszeiten hervorgeht. Zur Frage von Ratsherrn Stilz (CDU) nach einer Übernacht-Betreuung erklärt Frau Dittemer (Fachberatung Kindertagesbetreuung 51.2), dass die Nachfrage nach diesen sogenannten 24-Stunden-Kitas selbst in Großstädten sehr gering ist und dieses Modell daher zunächst in Brühl nicht erprobt werden soll. Auf die Anregung von Ratsherrn Stilz (CDU), diesbezüglich eine unverbindliche Elternumfrage durchzuführen, erinnert Fachbereichsleiter Schmitz daran, dass das vorlie- Niederschrift Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 9 von 11 gende Erprobungsmodell auf einer Elternumfrage beruht und unterstreicht Frau Dittemers Ausführungen zu Erfahrungen in Großstädten. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Konzept zur Realisierung erweiterter Öffnungszeiten zur Kenntnis und bittet den Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband RheinErft/Düren e.V. (ASB) um Realsierung dieses Konzeptes in seiner neuen Kindertagesstätte an der Schildgesstraße in Brühl. Abstimmungsergebnis: 9. einstimmig Mitteilungen Fachbereichsleiter Schmitz berichtet, dass es trotz schwieriger Bewerberlage und mehrerer Anläufe gelungen ist, neben der Vollzeitstelle von Herrn Preßer die zweite Stelle in der Straßensozialarbeit in Teilzeit mit 23 Stunden mit einer Frau zu besetzen. Die restlichen Stunden sollen für eine Honorarkraft eingesetzt werden. 10. Anfragen Auf die Anfrage von Ratsfrau Richter (SPD), ob alle städtischen Kindertagesstätten, insbesondere die Kita Wilhelmstraße, über ein pädagogisches Konzept verfügen, verweist Fachbereichsleiter Schmitz darauf, dass grundsätzlich alle Kindertagesstätten über ein Konzept als Grundlage ihrer Arbeit verfügen und das Konzept der Kita Wilhelmstraße derzeit den veränderten Bedingungen ab Sommer 2018 entsprechend umgeschrieben wird. Ratsherr Saß (GRÜNE) bittet um Erläuterung, warum in Brühl überdurchschnittlich viele U3-Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden und ob es sich hier um Elternwunsch handelt. Er regt an, gegebenenfalls eine Elternumfrage durchzuführen. Fachbereichsleiter Schmitz räumt ein, dass Brühl im Vergleich zu anderen Kommunen und auch zum Bundesdurchschnitt einen wesentlich höheren Anteil an Kindertagespflegeplätzen zu verzeichnen hat. So ist in Brühl etwa jeder dritte U3-Platz, bundesweit etwa jeder sechste ein Tagespflegeplatz. Dabei sollte der Bundesdurchschnitt durch den Einbezug der östlichen Bundesländer, in denen die institutionelle Kindertagesbetreuung im U3-Bereich schon immer gut ausgebaut war, relativiert betrachtet werden. Ob diese Vielzahl an Kindertagespflegeplätzen dem Elternwunsch entspricht, ist derzeit nicht schlüssig zu beantworten; gegebenenfalls müsste eine Umfrage durchgeführt werden. Tatsache ist, dass derzeit zu wenige U3-Plätze zur Verfügung stehen und die Stadt Brühl froh über das derzeitige Platzkontingent in der Kindertagespflege sein kann, das Eltern zudem ja auch in Anspruch nehmen. Frau Nehring (Ev. Kirche) bringt ein, dass Eltern ihrer Erfahrung nach durchaus die Kontinuität der Kita, d.h. eine frühe Kita-Betreuung, wünschen, eine Ausweitung des Angebots aber neben der Personalfrage insbesondere an den räumlichen Voraussetzungen scheitert, die in beiden Brühler Evangelischen Kindertagesstätten ausgereizt sind. Niederschrift Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 10 von 11 In der Annahme, dass die pro-Tag-Betreuung in der Kindertagespflege teurer ist als in Kindertagesstätten, regt Ratsherr Stilz (CDU) eine entsprechende Kostenanalyse an. Fachbereichsleiter Schmitz informiert, dass es im Gegensatz zur Bedarfsplanung und meldung im Bereich der Kindertagesstätten in der Kindertagespflege keine Kontingentierung gibt. Wenn alle derzeit von der Stadt Brühl finanzierten 180 Plätze belegt sind und eine Brühler Familie stellt sich mit einer Tagesmutter vor, die ihr Kind betreuen soll, dann ist die Stadt Brühl aufgrund des Rechtsanspruchs in der Finanzierungsverpflichtung. Um diese Situation zu ändern, müssten ausreichend Plätze in Kindertagesstätten geschaffen werden. Allerdings bleibt das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu berücksichtigen, demgemäß Eltern durchaus der familienähnlichen Betreuung in der Kindertagespflege der Kontinuität der Kindertageseinrichtung den Vorzug geben können. Festzuhalten ist, dass derzeit alle Tagespflegeplätze nachgefragt werden und es fraglich ist, ob Eltern bei ausreichend zur Verfügung stehenden Plätzen in Kindertageseinrichtungen auch tatsächlich abwandern. Frau Meyer (DKSB) merkt aufgrund eigener Erfahrungen an, dass auch der geringere Betreuungsumfang, beispielsweise 15 Stunden in der Kindertagespflege gegenüber 25 Stunden in der Kindertageseinrichtung, ein Auswahlkriterium für Eltern sein kann. Auf Nachfrage von Frau Batta (SJR), ob die Kindertagespflege tatsächlich teurer ist, berichtet Beigeordnete Burkhardt, dass Berechnungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen vor zwei Jahren die Kindertagespflege als deutlich teurer herausgestellt haben und die Zahlen in der nächsten Zeit neu berechnet werden. __________________________ Ausschussvorsitzender Niederschrift Jugendhilfeausschuss 23.11.2017 ____________________________ Schriftführer/in 11 von 11