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Beschlusstext (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule an Grundschulen der Stadt Brühl.)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
24.05.18, 09:23
Aktualisiert
24.05.18, 09:23
Beschlusstext (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule an Grundschulen der Stadt Brühl.) Beschlusstext (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule an Grundschulen der Stadt Brühl.)

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Brühl, den 17.05.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 01.03.2018 Öffentliche Sitzung Gebührensatzung für die OGS 2.2 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule an Grundschulen der Stadt Brühl. 48/2018 Beigeordnete Burkhardt bezieht sich auf den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion und erklärt, dass hinsichtlich der Beitragserhöhung für die OGS im Vorfeld positive Gespräche mit den Elternvertretungen geführt wurden. Sie hält fest, dass seit Einrichtung der Brühler OGS eine einmalige Erhöhung in 2016 vorgenommen wurde. Eine kurzfristige nochmalige Erhöhung im Folgejahr 2017 auf die rechtlich möglichen 180 € sollte den Eltern nicht zugemutet werden. Sie erklärt, dass aufgrund des vorliegenden Erlasses sich nun die Notwendigkeit ergebe, die Beiträge erneut anzuheben und sieht dies auch darin begründet, dass in den Nachbarkommunen des Rhein-Erft-Kreises die Beiträge bereits in diesem Schuljahr mit 180 € veranschlagt werden. Sie teilt mit, dass die Elternschaft die Entscheidung über die Beitragserhöhung mittrage. Ratsherr Klein (SPD) hält fest, dass die Beitragserhöhung ausschließlich der Haushaltssanierung dienen solle und weist darauf hin, dass durch bereitgestellte Landesmittel i.H.v. 3% der Kostenaufwand bereits entlastet worden sei. Für seine Fraktion stehe jedoch eine Bezahlung der Beschäftigten nach Tarif im Fokus. Schulpflegschaftsvorsitzende Hachenberg erklärt, dass die Notwendigkeit einer Beitragserhöhung der Elternschaft anschaulich dargestellt werden konnte und nachvollziehbar sei. Ratsherr Stilz (CDU) hinterfragt, ob die vertraglichen Verbindlichkeiten mit diesen zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln für die OGS-Trägerschaften ausreichend umgesetzt werden können. Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass Fragen hinsichtlich der Personalkosten im NichtÖffentlichen Teil der Sitzung Beantwortung finden. Sachkundiger Bürger Lorbach (GRÜNE) fragt an, ob in den befragten Nachbargemeinden eine gleiche oder ähnliche Staffelung beim Einkommen herangezogen werde. Beigeordnete Burkhardt verneint dies und erklärt, dass bei den angefragten Kommunen ganz unterschiedliche Staffelungen Anwendung finden. Beschluss Schulausschuss 01.03.2018 1 von 2 Sachkundiger Bürger Blanke (SPD) würde den Eltern als Erklärung für die Beitragserhöhung gerne vermitteln, dass die OGS sich weiter verbessere, sieht dies jedoch nicht als gegeben an. Beigeordnete Burkhardt betont, dass die Erhöhung sich nur auf den Elternbeitrag beziehe und sie die spezifische Zusammensetzung der Finanzierung der OGS erläutern möchte. Der Vorsitzende fragt die Ausschussmitglieder, ob Änderungen zur Satzung gewünscht werden. Er bezieht sich auf die dargestellte Tabelle und erläutert, dass die Staffelungen immer gleichbleibend seien, außer in zwei Fällen (Zeile 3 und 4) und hinterfragt diese Abweichung. Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass bei den Berechnungen offensichtlich auch die krummen Prozentzahlen kaufmännisch gerundet worden seien, damit die Sprünge in den Erhöhungen geringer gefasst werden konnten und keine Benachteiligung für die Eltern darstellen. Sie sagt eine Überprüfung zu. Sie nimmt Bezug auf die von der SPD-Fraktion gestellte Frage, wie die Finanzierung der OGS aufgeteilt werde und stellt anhand ausgearbeiteter Diagramme dar, wie sich die Finanzierung im Einzelnen zusammensetzt. Um die Qualität in der OGS sichern und eine adäquate Bezahlung des Personals gewährleisten zu können, schlägt sie vor, die Problematik in einem gemeinsamen Gespräch mit allen OGS-Trägerschaften und Vertretern der Fraktionen zu erörtern. Anmerkung der Schriftführerin: Bei den Berechnungen der „alten“ Beträge wurden seinerzeit die Prozentzahlen kaufmännisch gerundet. Die neu ermittelten Beträge basierten auf diesen bereits gerundeten Werten und erfuhren eine weitere kaufmännische Rundung, was zu den Abweichungen in der Staffelung führte. Der Vorsitzende befindet die Erläuterungen zur Finanzierung der OGS als anschaulich dargestellt. Weitere Fragen zu OGS-Trägerschaften und Personalkosten seien im NichtÖffentlichen Teil der Sitzung zu beantworten. Die gefertigten Diagramme werden der Niederschrift als Anlage beigefügt. Beschluss: Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule an Grundschulen der Stadt Brühl. Abstimmungsergebnis: Beschluss Schulausschuss 01.03.2018 Der Beschluss wird im Nicht-Öffentlichen Teil der Sitzung gefasst. 2 von 2