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Infotext (Sachstand Schulartbestimmungsverfahren)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
83 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
24.05.18, 09:23
Aktualisiert
24.05.18, 09:23
Infotext (Sachstand Schulartbestimmungsverfahren) Infotext (Sachstand Schulartbestimmungsverfahren)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 17.05.2018 Stadt Brühl Mitteilung aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 01.03.2018 Öffentliche Sitzung Mitteilungen 4.1 Sachstand Schulartbestimmungsverfahren Fachbereichsleiterin Weiskopf erklärt, dass in den Anmeldeunterlagen für das Schuljahr 2019/2020 die Schulart der neu entstehenden Grundschule im Brühler Norden ersichtlich sein müsse. Daher werde vom 05.03. bis zum 07.03.2018 ein Schulartbestimmungsverfahren durchgeführt. Im Vorfeld dazu haben Gespräche mit den Schulleitungen stattgefunden; die Eltern der betreffenden Schüler/-innen wurden schriftlich über die vier zur Wahl stehenden Möglichkeiten der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule, Katholische Bekenntnisschule, Evangelische Bekenntnisschule, Weltanschauungsschule) informiert. Um den Eltern die Teilnahme an diesem Abstimmungsverfahren zu erleichtern, sei sowohl in der KGS Brühl-Vochem wie auch in der GGS Melanchthon ein Wahlbüro eingerichtet worden. Zur Gültigkeit des Schulartbestimmungsverfahrens müssen mindestens 50 Stimmen vorliegen. Die Briefwahl laufe bereits. Der derzeitige Stand im Hinblick auf die per Briefwahl abgegebenen Stimmen liege bei 24, so dass davon ausgegangen werden könne, die erforderliche Mindestanzahl von 50 Stimmen zu erreichen. Ratsherr Klein (SPD) vergewissert sich, ob die Eltern über die verschiedenen Konzepte ausreichend informiert wurden. Der Begriff „Weltanschauungsschule“ sei vielen Eltern unbekannt. Er sieht es als problematisch an, wenn die Wahl der Schulart z. B nicht mit der Glaubensrichtung der Schulleitung konform gehe und fragt nach, ob die Verwaltung diese Erschwernis berücksichtigt habe. Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass die Schulleitungen im gesamten Verfahren zur Bestimmung der Schulart involviert seien. Die Schulleitungen müssen sich ohnehin einem neuen Bewerbungsverfahren stellen, da die Schule neubegründet wird. Sie bestätigt, dass den Eltern in dem Elternbrief die verschiedenen Schularten erklärt wurden, worauf umliegende Städte bei gleichem Verfahren verzichtet hatten. Fachbereichsleiterin Weiskopf fügt ergänzend hinzu, dass ein Mitarbeiter der Bezirksregierung Köln mitgeteilt habe, dass ihm bezüglich der Durchführung von Schulartbestimmungsverfahren aus den letzten 10 Jahren kein Fall bekannt sei, wonach das Ergebnis des Abstimmungsverfahrens eine „KGS“ hervorgebracht hätte – dies auch nicht in Regionen, wo man dies aufgrund der Religionszugehörigkeit der Einwohnerinnen und Einwohner hätte erwarten können. Beigeordnete Burkhardt erläutert, dass ein Großteil der wahlberechtigten Eltern aus der Gemeinschaftsgrundschule kommt. Auch weist sie darauf hin, dass der kath. Schulstand- Beschluss Schulausschuss 01.03.2018 1 von 2 ort Brühl-Vochem derjenige mit der höchsten Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in Brühl ist. Ratsherr Klein (SPD) äußert seine Bedenken, dass es theoretisch, etwa durch taktisches Vorgehen der Wähler/-innen, möglich sei, die Schule doch zu einer KGS zu bestimmen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Ergebnis der Wahl abzuwarten sei. Anmerkung der Schriftführerin: Mit 117 abgegebenen gültigen Stimmen wurde eine Wahlbeteiligung von rd. 32 % erreicht. Auf die einzelnen Schularten entfielen folgende Stimmen: Gemeinschaftsschule: 83 Stimmen. Evangelische Bekenntnisschule: 2 Stimmen, Kath. Bekenntnisschule: 29 Stimmen, Weltanschauungsschule: 3 Stimmen. Somit wird die neu entstehende Grundschule, die zum Schuljahr 2019/20 an den jetzigen Standorten der GGS Melanchthon und der KGS Brühl-Vochem ihren Betrieb aufnehmen wird, als Gemeinschaftsgrundschule geführt werden. Beschluss Schulausschuss 01.03.2018 2 von 2