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Infotext (Klassenbildung am Max-Ernst-Gymnasium)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
24.05.18, 09:23
Aktualisiert
24.05.18, 09:23
Infotext (Klassenbildung am Max-Ernst-Gymnasium)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 17.05.2018 Stadt Brühl Mitteilung aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 01.03.2018 Öffentliche Sitzung Mitteilungen 4.2 Klassenbildung am Max-Ernst-Gymnasium Beigeordnete Burkhardt teilt mit, dass nach Informationen durch Oberstudiendirektor Phiesel (MEG) bereits 155 Anmeldungen vorliegen, wobei die Anmeldefrist noch weitere zwei Wochen andauert. Er habe den Wunsch geäußert, für den 5. Jahrgang eine zusätzliche 6. Klasse einzurichten Die Verwaltung habe seinem Vorhaben zugestimmt, auch im Hinblick darauf, dass durch die Schaffung der zusätzlichen Klasse den Brühler Schüler/innen ermöglicht wird, das Max-Ernst-Gymnasium besuchen zu können. Oberstudiendirektor Phiesel (Max-Ernst-Gymnasium) bestätigt, dass die räumlichen Voraussetzungen am Gymnasium dafür gegeben sind. Ein Beibehalten der G8-Regelung sei nicht beabsichtigt, sondern die Wieder-Einführung der gymnasialen Bildungszeit G9. Er zeigt auf, dass durch die Einrichtung der zusätzlichen 5. Klasse dem Wunsch der Eltern und der Schüler/innen zur Aufnahme am MEG weitgehend entsprochen werden könne. Der Vorsitzende erklärt, dass keine Beschlussvorlage erforderlich ist. Beigeordnete Burkhardt fügt ergänzend hinzu, dass die Obere Schulaufsicht über das Vorhaben in Kenntnis zu setzen ist und die Zustimmung einzuholen sei. Anmerkung der Schriftführerin: Die Bezirksregierung hat ihre Zustimmung zur beantragten einmaligen Mehrklassenbildung zum Schuljahr 2018/2019 am 20.03.2018 formlos erteilt. Sachkundiger Bürger Blanke (SPD) erkundigt sich, ob die Ausweitung bei gleichzeitiger Wiedereinführung von G9 nicht zu Problemen führen könnte. Oberstudiendirektor Phiesel (MEG) sieht den anstehenden Aufgaben positiv entgegen und erklärt, dass die Schule bestens darauf vorbereitet sei. Ratsherr Dr. Heermann (Fraktionslos) erkundigt sich, ob die Möglichkeit bei Einführung von G9 besteht, begabtere Schüler/-innen bereits nach 8 Jahren zum Abitur zu führen. Oberstudiendirektor Phiesel (MEG) bejaht die Frage und sieht die Voraussetzungen hierzu in den Ausführungen des Schulgesetzes (SchulG) NRW zu G9 deklariert. Beschluss Schulausschuss 01.03.2018 1 von 1