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Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse der Stadt Brühl hier: Verlängerung der Ladungs- und Antragsfristen Bezug: Antrag Fraktionen CDU und GRÜNE vom 11.12.2017, RAT 18.12.2017, Vorlage Nr. 549/2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
82 kB
Datum
26.02.2018
Erstellt
29.03.18, 08:58
Aktualisiert
29.03.18, 08:58
Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse der Stadt Brühl
hier: Verlängerung der Ladungs- und Antragsfristen
Bezug: Antrag Fraktionen CDU und GRÜNE vom 11.12.2017, RAT 18.12.2017, Vorlage Nr. 549/2017) Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse der Stadt Brühl
hier: Verlängerung der Ladungs- und Antragsfristen
Bezug: Antrag Fraktionen CDU und GRÜNE vom 11.12.2017, RAT 18.12.2017, Vorlage Nr. 549/2017)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 22.03.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 26.02.2018 Öffentliche Sitzung 2.1 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse der Stadt Brühl hier: Verlängerung der Ladungs- und Antragsfristen Bezug: Antrag Fraktionen CDU und GRÜNE vom 11.12.2017, RAT 18.12.2017, Vorlage Nr. 549/2017 38/2018 Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) bedankt sich für die angenehme Verständigung in dieser Sache sowohl zwischen den Fraktionen, als auch mit der Verwaltung. Sie weist darauf hin, dass es wünschenswert wäre, wenn die Ratspost nach der Änderung der Geschäftsordnung immer donnerstags verschickt wird, damit die Fraktionen genügend Zeit zur Vorbereitung haben. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) regt an, die Formulierung 11 Tage in 11 Kalendertage umzuwandeln. Weiterhin sieht er nicht die Notwendigkeit, der Verwaltung 10 Tage einzuräumen, um einen Antrag der Tagesordnung beizufügen. Als Kompromiss wird vorgeschlagen, die im Beschlussentwurf vorgeschlagenen 3 Wochen in 16 Kalendertage umzuwandeln. Fraktionsvorsitzender Weitz (SPD) erklärt, dass egal wie die Änderung beschlossen wird, die Funktionsfähigkeit des Rates betrachtet werden muss. Er betont, dass die bisherige Regelung ebenfalls funktioniert hat. Dennoch wird seine Fraktion der Änderung der Geschäftsordnung folgen. Bürgermeister Freytag erläutert, dass man sich im Ältestenrat auf 3 Wochen für die Antragstellung geeinigt hat. Wenn dem Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden Pitz (FDP) gefolgt wird, würde die Antragsfrist verkürzt und somit wäre eine größere Aktualität vorhanden. Wie bisher könnte es natürlich sein, dass ein Antrag ohne schriftliche Stellungnahme der Verwaltung auf der Tagesordnung erscheint. Er erklärt, dass der Vorschlag in die Beschlussempfehlung für den Rat aufgenommen wird. Eine neue Vorlage wird nicht erstellt, vielmehr wird im Rat die endgültige Beschlussfassung erfolgen. Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der RAT beschließt, die Geschäftsordnung für den RAT und die Ratsausschüsse der Stadt Brühl wie folgt zu ändern: Beschluss Hauptausschuss 26.02.2018 1 von 2 § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die Einladungen müssen den Ratsmitgliedern wenigstens 11 Kalendertage vor dem Sitzungsbeginn – den Abgangs- und Sitzungstag mitgerechnet – zugehen. § 3 Abs. 1, Satz 2 erhält folgende Fassung: Er/Sie hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm/ihr in schriftlicher Form mindestens 16 Kalendertage vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder von einer Fraktion vorgelegt werden. Die Änderung der Fristen soll erstmalig für die am 12. April 2018 vorgesehene Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt (AfBU) gelten. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 26.02.2018 2 von 2