Daten
Kommune
Brühl
Größe
157 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
12.12.17, 15:51
Aktualisiert
12.12.17, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 11.12.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 16.11.2017
Öffentliche Sitzung
4.
Bauvorhaben Lise-Meitner-Straße 8 "Neubau eines Discounters"
- Ausnahme von der Veränderungssperre zum BP 04.08 -
416/2017
Dezernent Schiffer erläutert die Bemühungen seitens der Verwaltung einen Nahversorgungsstandort in Brühl-Ost zu etablieren. Es laufen zudem Gespräche mit der Bezirksregierung über die Möglichkeit der Ansiedlung eines Discounters mit einer Verkaufsfläche
von unter 800 m².
Ratsherr Pütz schildert die Ergebnisse der Planungswerkstatt. Im Zuge dessen sei das
Ziel erarbeitet worden, ein Nahversorgungszentrum mit umfangreicheren Angeboten als
denen eines einzelnen Discounters zu errichten. Vor diesem Hintergrund wolle man der
Ausnahme der Veränderungssperre zustimmen.
Sachkundige Bürgerin Wenner fragt, ob die Ansiedlung eines Discounters die weitere
Entwicklung des Gebiets störe.
Dezernent Schiffer erläutert, dass die Ansiedlung des Discounters der Entwicklung des
Gebiets nicht entgegenstehe, da dieser ein wesentlicher Teil des geplanten Standortes
mit dem Schwerpunkt Nahversorgung sei.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt dem beantragten Bauvorhaben "Neubau eines Discounters mit einer Verkaufsfläche von 799 m²" eine Ausnahme von
der Veränderungssperre zum Bebauungsplan 04.08 „Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-Meitner-Straße“ gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zu gewähren und das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.11.2017
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