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Beschlusstext (Bürgerantrag Marcus Nohl - Antrag auf Änderung des Bebauungsplans 06.21 'Nördliche Steingasse' zur Ermöglichung einer Vollüberdachung der Gartenterrasse mit einer Tiefe von 4,0m -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
12.12.17, 15:51
Aktualisiert
12.12.17, 15:51
Beschlusstext (Bürgerantrag Marcus Nohl
- Antrag auf Änderung des Bebauungsplans 06.21 'Nördliche Steingasse' zur Ermöglichung einer Vollüberdachung der Gartenterrasse mit einer Tiefe von 4,0m -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 11.12.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 16.11.2017 Öffentliche Sitzung 2.2 Bürgerantrag Marcus Nohl - Antrag auf Änderung des Bebauungsplans 06.21 'Nördliche Steingasse' zur Ermöglichung einer Vollüberdachung der Gartenterrasse mit einer Tiefe von 4,0m - 422/2017 Fachbereichsleiter Lamberty erläutert die Vorgehensweise der Verwaltung bei Überschreitungen der Baugrenze durch Terrassenüberdachungen oder Wintergärten. Die Errichtung von Terrassenüberdachungen soll bis zu einem gewissen Maß ermöglicht werden, da es sich hierbei um moderne bauliche Anlagen handle. Des Weiteren erläutert Fachbereichsleiter Lamberty, dass drei Meter tiefe Terrassenüberdachungen als ausreichend angesehen werden und schildert drei Beispielfälle möglicher Ausnutzungen des Baufeldes durch Gebäude inklusive Überdachung. Ratsherr Pütz schließt sich der Auffassung an, dass er eine drei Meter tiefe Überdachung als ausreichend ansehe. Einer Änderung des Bebauungsplanes stehe er aufgrund der langen Bearbeitungszeit und dem hohen Bearbeitungsaufwand negativ gegenüber. Sachkundige Bürgerin Wenner meint, dass eine Ermöglichung von Terrassenüberdachungen von mehr als drei Metern gegebenenfalls eine negative Auswirkung auf das Bebauungsplangebiet und auf die gesamte Stadt Brühl habe. Hier sei unter Anderem der Umgang mit weiteren Genehmigungen für Überdachungen und der geringe Schallschutz von Wintergärten kritisch zu betrachten. Die Interessen aller Nachbarn müssen in jedem Fall gewahrt bleiben. Ratsfrau Brämer stimmt zu, dass eine drei Meter tiefe Terrassenüberdachung ausreichend sei und sie sich der Meinung der Verwaltung somit anschließe. Sachkundige Bürgerin Wenner merkt an, dass, wenn seitens der Petenten eine Überdachung der gesamten Terrassenfläche aus optischen Gründen gewünscht sei, die Möglichkeit bestehe, die Terrassenfläche zu verkleinern. Des Weiteren weist sachkundige Bürgerin Wenner auf die bereits erfolgten Genehmigungen für Terrassenüberdachungen im Bebauungsplangebiet hin. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und lehnt den Bürgerantrag ab, mit dem Verweis, dass dem Antragsteller offen bleibt ein Bauleitplanverfahren auf eigene Kosten anzustrengen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.11.2017 1 von 1