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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
476 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
16.04.18, 14:44
Aktualisiert
16.04.18, 14:44

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 16.11.2017 Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 18:50 Uhr. Vorsitz führte: Weitz, Michael Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf vertritt: Reiwer, Eva-Maria Gerharz, Franz-Josef Kirf, Peter vertritt: Vetterling, Dietmar Pohl, Frank Pütz, Josef SPD Fuchs, Ronald vertritt: Bobe, Udo Isicok, Rengin Jung, Heinz (2. stellv. Bürgermeister) vertritt: Eiben, Detlef Weitz, Michael Wenner, Christiane GRÜNE vom Hagen, Michael Winkelmann-Strack, Bernd LINKE/PIRATEN Riedel, Eckhard FDP Brämer, Marie-Therese Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner: Sallach, Bianca (DKSB) Spitz, Wilbert (NABU) Kaiser, Karsten (61/1 Planung und Umwelt) Lamberty, Markus (FBL 61 Bauen und Umwelt) Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt) Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.11.2017 1 von 9 Schriftführer: Bömken, Leonhard Nicht anwesend / entschuldigt: Dr. Kollenberg, Wolfgang (CDU) Reiwer, Eva-Maria (CDU) Vetterling, Dietmar (CDU) Bobe, Udo (SPD) Eiben, Detlef (SPD) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 14.09.2017 2. Anregung nach § 24 GO NRW von Herrn Marcus Nohl, Bavingangstr. 16, 50321 Brühl; hier: Antrag auf Abänderung des Bebauungsplanes 06.21 "Nördliche Steingasse" zur Ermöglichung einer Vollüberdachung der Gartenterrassen mit einer Tiefe von 4 Metern; hilfsweise auf Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung (369/2017) 2.1 Anregung nach § 24 GO NRW von Herrn Marcus Nohl, Bavinganstr. 16, 50321 Brühl; hier: Anregung auf Abänderung des Bebauungsplans 06.21 "Nördliche Steingasse" zur Ermöglichung einer Vollüberdachung der Gartenterrassen mit einer Tiefe von 4 Metern (385/2017) 2.2 Bürgerantrag Marcus Nohl - Antrag auf Änderung des Bebauungsplans 06.21 'Nördliche Steingasse' zur Ermöglichung einer Vollüberdachung der Gartenterrasse mit einer Tiefe von 4,0m - (422/2017) 3. Bebauungsplan 04.07/3 "Ehemaliger Zuckerfabriksteich" 1. Vereinfachte Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - (415/2017) 4. Bauvorhaben Lise-Meitner-Straße 8 "Neubau eines Discounters" - Ausnahme von der Veränderungssperre zum BP 04.08 - (416/2017) 5. Bebauungsplan 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18' - Auslegungsbeschluss - (466/2017) 6. Haushaltssatzung 2018 hier: Entwurf des Haushaltsplanes 2018 - Sachgebiete Stadtplanung, Bauordnung, Denkmalschutz, Verkehrsflächen Bezug: Rat vom 06.11.2017 (425/2017) 7. Mitteilungen 8. Anfragen 8.1 Beginn Bauarbeiten Bahnunterführung Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.11.2017 2 von 9 Sitzungsverlauf Stellvertretender Ausschussvorsitzender Weitz begrüßt die Mitglieder des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung und stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Des Weiteren weist er darauf hin, dass es eine Tischvorlage zum Tagesordnungspunkt fünf gebe, welche die Vorlage 423/2017 ersetze. Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 14.09.2017 Sachkundige Bürgerin Wenner fragt, ob es der Verwaltung bekannt sei, dass es in der Siedlung Bavinganstraße bereits Terrassenüberdachungen gebe. Dezernent Schiffer erklärt, dass Terrassenüberdachungen generell nicht verwehrt werden, solange sie sich auf eine bestimmte Größe beschränken. Er gehe davon aus, dass alle dort errichteten Terrassenüberdachungen durch Bauantragsverfahren genehmigt wurden. 2. Anregung nach § 24 GO NRW von Herrn Marcus Nohl, Bavingangstr. 16, 50321 Brühl; hier: Antrag auf Abänderung des Bebauungsplanes 06.21 "Nördliche Steingasse" zur Ermöglichung einer Vollüberdachung der Gartenterrassen mit einer Tiefe von 4 Metern; hilfsweise auf Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung 369/2017 2.1 Anregung nach § 24 GO NRW von Herrn Marcus Nohl, Bavinganstr. 16, 50321 Brühl; hier: Anregung auf Abänderung des Bebauungsplans 06.21 "Nördliche Steingasse" zur Ermöglichung einer Vollüberdachung der Gartenterrassen mit einer Tiefe von 4 Metern 385/2017 2.2 Bürgerantrag Marcus Nohl - Antrag auf Änderung des Bebauungsplans 06.21 'Nördliche Steingasse' zur Ermöglichung einer Vollüberdachung der Gartenterrasse mit einer Tiefe von 4,0m - 422/2017 Fachbereichsleiter Lamberty erläutert die Vorgehensweise der Verwaltung bei Überschreitungen der Baugrenze durch Terrassenüberdachungen oder Wintergärten. Die Errichtung von Terrassenüberdachungen soll bis zu einem gewissen Maß ermöglicht werden, da es sich hierbei um moderne bauliche Anlagen handle. Des Weiteren erläutert Fachbereichsleiter Lamberty, dass drei Meter tiefe Terrassenüberdachungen als ausreichend angesehen werden und schildert drei Beispielfälle möglicher Ausnutzungen des Baufeldes durch Gebäude inklusive Überdachung. Ratsherr Pütz schließt sich der Auffassung an, dass er eine drei Meter tiefe Überdachung als ausreichend ansehe. Einer Änderung des Bebauungsplanes stehe er aufgrund der langen Bearbeitungszeit und dem hohen Bearbeitungsaufwand negativ gegenüber. Sachkundige Bürgerin Wenner meint, dass eine Ermöglichung von Terrassenüberdachungen von mehr als drei Metern gegebenenfalls eine negative Auswirkung auf das Bebauungsplangebiet und auf die gesamte Stadt Brühl habe. Hier sei unter Anderem der Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.11.2017 3 von 9 Umgang mit weiteren Genehmigungen für Überdachungen und der geringe Schallschutz von Wintergärten kritisch zu betrachten. Die Interessen aller Nachbarn müssen in jedem Fall gewahrt bleiben. Ratsfrau Brämer stimmt zu, dass eine drei Meter tiefe Terrassenüberdachung ausreichend sei und sie sich der Meinung der Verwaltung somit anschließe. Sachkundige Bürgerin Wenner merkt an, dass, wenn seitens der Petenten eine Überdachung der gesamten Terrassenfläche aus optischen Gründen gewünscht sei, die Möglichkeit bestehe, die Terrassenfläche zu verkleinern. Des Weiteren weist sachkundige Bürgerin Wenner auf die bereits erfolgten Genehmigungen für Terrassenüberdachungen im Bebauungsplangebiet hin. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und lehnt den Bürgerantrag ab, mit dem Verweis, dass dem Antragsteller offen bleibt ein Bauleitplanverfahren auf eigene Kosten anzustrengen. Abstimmungsergebnis: 3. einstimmig Bebauungsplan 04.07/3 "Ehemaliger Zuckerfabriksteich" 1. Vereinfachte Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 415/2017 Ratsherr Riedel fragt, ob von der Verwaltung ein Ingenieurbüro beauftragt wurde, um das Plangebiet hinsichtlich des hohen Methangehaltes zu bewerten und wie das Gefahrenpotenzial im Zuge dessen eingeschätzt werde. Dezernent Schiffer klärt auf, dass es selbstverständlich eine gutachterliche Untersuchung gegeben habe. Diese wurde vom Bauherrn beauftragt. Entsprechende Maßnahmen werden seitens des Bauherrn umgesetzt. Ratsherr Riedel meint, dass das Gefahrenpotenzial und der Umgang mit den vorhandenen Altlasten in den Bebauungsplanunterlagen nicht ausreichend beschrieben sei. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.07/3 „Ehemaliger Zuckerfabriksteich“ 1. Vereinfachte Änderung. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 04.07/3 „Ehemaliger Zuckerfabriksteich“ 1. Vereinfachte Änderung. Abstimmungsergebnis: 12 / 1 / 1 Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.11.2017 4 von 9 II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), den Bebauungsplan 04.07/3 „Ehemaliger Zuckerfabriksteich“ 1. Vereinfachte Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 22, umfasst die Flurstücke: 389, 367, 388, 387und 428 (alle teilweise). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen von der nördlichen Grenze des Flurstückes 428 beginnend am 6,0m Radius (siehe im Westen) über den südlichen Bogenanfangsgrenzpunkt des Wendehammers in östlicher Verlängerung hinaus, bis zum Schnittpunkt der 30,0 m Westparallelen zum westlichen Fahrbahnrand der BAB 553, durch die 30,0 m Westparallele zum westlichen Fahrbahnrand der BAB 553, vom oben genannten Schnittpunkt bis zum Schnittpunkt mit der südlichen Grenze des Flurstücks 428, durch die südliche Grenze des Flurstücks 428 vom vorgenannten Schnittpunkt bis zur 11,80 m Ostparallelen der westlichen Grenze des Flurstückes 389, durch die 11,80 m Ostparallele der westlichen Grenzen der Flurstücke 389, 367, 388 und 387, bis zum Schnittpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 428, abgerundet durch einen 6,0 m Radius bestimmten Kreisbogen (in östlicher Richtung). Das Plangebiet umfasst ca. 3,52 ha. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 4. 12 / 1 / 1 Bauvorhaben Lise-Meitner-Straße 8 "Neubau eines Discounters" - Ausnahme von der Veränderungssperre zum BP 04.08 - 416/2017 Dezernent Schiffer erläutert die Bemühungen seitens der Verwaltung einen Nahversorgungsstandort in Brühl-Ost zu etablieren. Es laufen zudem Gespräche mit der Bezirksregierung über die Möglichkeit der Ansiedlung eines Discounters mit einer Verkaufsfläche von unter 800 m². Ratsherr Pütz schildert die Ergebnisse der Planungswerkstatt. Im Zuge dessen sei das Ziel erarbeitet worden, ein Nahversorgungszentrum mit umfangreicheren Angeboten als denen eines einzelnen Discounters zu errichten. Vor diesem Hintergrund wolle man der Ausnahme der Veränderungssperre zustimmen. Sachkundige Bürgerin Wenner fragt, ob die Ansiedlung eines Discounters die weitere Entwicklung des Gebiets störe. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.11.2017 5 von 9 Dezernent Schiffer erläutert, dass die Ansiedlung des Discounters der Entwicklung des Gebiets nicht entgegenstehe, da dieser ein wesentlicher Teil des geplanten Standortes mit dem Schwerpunkt Nahversorgung sei. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt dem beantragten Bauvorhaben "Neubau eines Discounters mit einer Verkaufsfläche von 799 m²" eine Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan 04.08 „Sonder- und Gewerbegebiet Bergerstraße / Lise-Meitner-Straße“ gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zu gewähren und das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB zu erteilen. Abstimmungsergebnis: 5. einstimmig Bebauungsplan 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18' - Auslegungsbeschluss - 466/2017 Abteilungsleiter Kaiser erläutert die Änderungen bezüglich der Plangebietsabgrenzungen. Im Nordosten sei aufgrund des geplanten Kreisverkehrs eine Fläche hinzugekommen. Im Osten sei die Fläche ebenfalls erweitert worden, da dies aufgrund der geplanten Lärmschutzwand notwendig sei. Ratsherr vom Hagen fragt, wie man vom Baugebiet nach Walberberg komme. Dezernent Schiffer erläutert, dass nach weiteren Planungen nun zwei Ein- und Ausfahrten vorgesehen seien. Zum einen zur Otto-Wels-Straße, zum anderen zur Alten Bonnstraße. Die Ein- und Ausfahrt von und zur Alten Bonnstraße könne lediglich nach rechts erfolgen. Ein Linksabbiegen werde hier unterbunden. Um nach Walberberg zu gelangen, müsse man dementsprechend zum Kreisverkehr fahren und dort wenden. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, ob sich der Investor an den Kosten für den Kreisverkehr beteilige. Dezernent Schiffer bejaht die Frage. Ratsherr Pütz fragt, welche Funktion die Fläche mit den eingezeichneten Bäumen habe, welche man unmittelbar nach der Einfahrt in das Gebiet über die Otto-Wels-Straße erreicht. Fachbereichsleiter Lamberty erklärt, dass es sich hierbei um einen öffentlichen Platz handle, der für kleinere Veranstaltungen oder zum Verweilen genutzt werden kann. Ratsherr Pütz fragt, ob durch die Umplanung der ursprünglich angedachten Einfahrt mehr Wohneinheiten entstehen. Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass zwar nicht mehr Wohneinheiten entstehen, die Umplanung aber zur Folge habe, dass die Fläche städtebaulich besser strukturiert sei. Beschluss: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Aufstellung des Bebauungsplans 06.15 "Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18". II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.11.2017 6 von 9 2017 (BGBl. I S. 3634), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 06.15 'Alte Bonnstraße, Otto-Wels-Straße, Linie 18'. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf in der, Flur 1, 3 und 11. Es umfasst die Flurstücke in der Flur 1: 688, 735, 689, 736 - 740 ( bis hier alle K7), 749 - 757, 344, 346, 28/2, 28/3, 161, 1147, 1148, 875, 888, 149, 1187, 1188, 25, 1179, 914, 915, 116 sowie tlw.748 (Linie 18) und 909 (alte Bonnstraße), in der Flur 3: 149 -151, 32 - 41, 237 - 240, 88/31, 30, 152, sowie tlw. 73/2 (Alte Bonnstraße) und 70 (Linie 18), und in der Flur 11: 4224/164, sowie die weiteren tlw. 5819, 5821, 5822 und 5833 (alle Alte Bonnstraße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden im Osten im Süden im Westen entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 688, verlängert nach Westen entlang der gemeinsamen Grenze mit Flurstück 690 bis zu seinem westlichsten Punkt, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den Grenzpunkt der Flurstücke 5821, 5822 und 5838 und entlang des Rechten Winkels weiter bis zur nördlichen Grenze der bis zum Grenzpunkt der Flurstücke, 5822 und 5819, sowie nach Osten entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 688 und westlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 687 und der südlichen Grenze des Flurstückes 686, entlang der östlichen Grenze von Flurstück 733, und der angrenzenden westlichen und südlichen Begrenzung des vorhandenen Bahnsteigs in östliche Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen 4,75 m Parallelen der Mitte des westlichen Gleises der Linie 18, von diesem Schnittpunkt in südliche Richtung entlang auf der vorgenannten Parallelen bis 35,2 m südlich des Schnittpunktes mit der östlichen Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 240, weiter auf seinem Rechten Winkel bis zum Schnittpunkt des Rechten Winkels mit der östlichen Grenze des Flurstücks 30 und entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 30 bis zu seinem südlichsten Grenzpunkt, entlang der nördlichen Grenze von Flurstück 153 und 148 nach Westen, vom nördlichsten Punkt des Flurstücks 148 weiter zum mittleren Grenzpunkt auf der westlichen Grenze des Flurstücks 73/2, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 5821 nach Norden bis zur westlichen Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenze 28/3, und weiter in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 5819 , entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 5819 in nördlicher Richtung bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 4224/164, 5819 und 167/1, entlang der südlichen, westlichen und nördlichen Grenze des Flurstücks 4424/164 und der westlichen Grenze des Flurstücks 5819 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 112, 105, 5819 und 5684. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.11.2017 7 von 9 Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 6. einstimmig Haushaltssatzung 2018 hier: Entwurf des Haushaltsplanes 2018 - Sachgebiete Stadtplanung, Bauordnung, Denkmalschutz, Verkehrsflächen Bezug: Rat vom 06.11.2017 425/2017 Ratsherr Pütz regt an, mit dem Beschluss zu warten, da man sich noch in den Haushaltsberatungen befinde. Beratende sachkundige Einwohnerin Sallach fragt, welche Planungen unter dem Kostenpunkt „Alter Friedhof“ vorgesehen seien. Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass es sich hierbei um ein Teilprojekt des integrierten Stadtentwicklungskonzepts handle. Der Förderantrag solle Anfang nächsten Jahres gestellt werden. Es sollen Konzepte für die Fläche „Alter Friedhof“ erarbeitet werden. Themen sollen unter anderem Belichtung, Beleuchtung und der Umgang mit dem Baumbestand sein. Es seien Kosten in einer Höhe von 225.000 Euro für eine Planungswerkstatt (25.000 Euro) und für die Planung selber (200.000 Euro) im Haushaltsentwurf angegeben. Ratsfrau Wenner fragt, ob es sich bei den 225.000 Euro um reine Planungskosten handle, in denen Kosten für die Umsetzung noch nicht mit inbegriffen seien. Fachbereichsleiter Lamberty erklärt, dass noch keinerlei Planung vorliege und es sich bei der Fläche „Alter Friedhof“ um eine sehr große Fläche handle, in der es viele Handlungsspielräume gebe. Ratsfrau Wenner schlägt vor, dem Rat eine Sperre auf den Kostenpunkt „Alter Friedhof“ zu empfehlen. Es solle zuerst geklärt werden, wie teuer die gesamte Maßnahme inklusive Umsetzung sei. Hierzu solle diese Maßnahme erneut im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung erörtert werden, um gegebenenfalls einen deutlich geringeren Kostenansatz zu erreichen. Fachbereichsleiter Lamberty schildert, dass man ein gewisses Grundkapital benötige, um eine Planungswerkstatt durchzuführen, dessen Ergebnisse man danach konkretisieren könne. Dezernent Schiffer erläutert, dass das gesamte integrierte Stadtentwicklungskonzept detailliert in kommenden Arbeitsgruppen und Ausschusssitzungen diskutiert werde. Man benötige einen formalen Beschluss über den gesamten Antrag mit den einzelnen Bausteinen. Ratsherr vom Hagen weist darauf hin, dass es in der Sitzung der Lenkungsgruppe Innenstadt eine Präsentation gab, welche innerhalb der Fraktionen weitergeleitet wurde. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2018 zur Kenntnis. 7. Mitteilungen Es liegen keine Mitteilungen vor. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.11.2017 8 von 9 8. Anfragen 8.1 Beginn Bauarbeiten Bahnunterführung Ratsherr Riedel fragt, wann der Ausbau der Bahnunterführung Linie 18 erfolgen werde. Dezernent Schiffer erläutert, dass der Beginn des Ausbaus Anfang 2018 erfolgen solle. __________________________ 1. stellv. Ausschussvorsitzender ____________________________ Schriftführer/in Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 16.11.2017 9 von 9