Daten
Kommune
Brühl
Größe
280 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
07.11.17, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 02.11.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 14.09.2017
Öffentliche Sitzung
4.
Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
320/2017
Ratsherr Weitz nimmt Bezug auf das Thema sozialer Wohnungsbau und erläutert, dass
es schon seit längerer Zeit Ziel der SPD sei, in Bebauungsplänen Zielgrößen für sozialen
Wohnungsbau festzulegen. Dies solle umgesetzt werden, sobald Mittel dazu bereitstehen.
Dies sei nun der Fall. Diese Idee sei bereits vor mehreren Monaten eingebracht worden,
wurde jedoch von einem Großteil der Fraktionen abgelehnt, da es als nicht realisierbar
eingestuft wurde. Heute sehe man jedoch, dass die Idee Realität werden könne.
Ratsherr vom Hagen erläutert, dass die Beantragung und die Verteilung der Fördermittel
in den von Brühl benötigten Mengen äußerst schwierig seien. Positiv sei, dass der Investor für das Gebiet Bebauungsplan 04.14 – Bergerstraße, Weißerstraße (ehemaliger
Schlachthof) gute Argumente gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis habe, wie viel Fördermittel
Brühl zur Verfügung gestellt werden sollten. Es stelle sich die Frage, wie realistisch die
gesteckten Ziele seien. 30 % sozial geförderter Wohnungsbau innerhalb eines Projekts
sei ein sehr ambitioniertes Ziel, bringe jedoch im Zweifelsfall keinen tatsächlichen Nutzen,
wenn der Investor dies nicht umsetzen könne. Die Zielrichtung könne ebenfalls sein, weg
von dem Thema „sozial geförderter Wohnungsbau“ zu gehen und eine durchschnittliche
Quadratmetermiete für ein bestimmtes Gebiet innerhalb des Bebauungsplans festsetze.
Diese könne durchaus über 5,75 € pro m² liegen. Dies sei mit dem Investor abzuklären.
Damit sei gewährleistet, dass man in Brühl bezahlbaren Wohnraum erhalte. Wenn ein
Investor sich dazu bereit erkläre, diesbezüglich eine Zielgröße im städtebaulichen Vertrag
festzuschreiben, habe man mehr erreicht, als mit einer Absichtserklärung, dass man bei
einer bestimmten Mittelverfügbarkeit sozialen Wohnungsraum schaffe. Hierzu solle man
mit Investoren Gespräche führen.
Ratsherr Riedel erläutert, dass es sehr unklar sei, wie viele Fördermittel es insgesamt
gebe, wie viel davon noch zur Verfügung stehen und wie viel bereits ausgegeben wurde.
Da es keine Quote gebe, vermute er, dass der Investor gefördert wird, der als erster einen
Antrag stellt. Weiterhin kritisiert Ratsherr Riedel, dass die zur Verfügung stehenden Summen vom Rhein-Erft-Kreis nicht bekannt seien und dass die Verwaltung nicht mehr interveniere, um für potenzielle Investoren klare Verhältnisse schaffen zu können. Es müsse
im Interesse der Stadt Brühl sein, eine gewisse Quote an sozialem Wohnungsbau und die
damit einhergehenden notwendigen Fördermittel zu haben.
Dezernent Schiffer relativiert die Aussage von Ratsherrn Weitz, dass die Idee Zielgrößen
für sozialen Wohnungsbau festzulegen immer abgelehnt worden sei. Man habe seitens
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
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der Verwaltung stets darauf hingewiesen, dass eine Quotierung von sozialem Wohnungsbau nicht planungsrechtlich festgelegt werden könne. Es sei nicht im Interesse der Verwaltung, dies zu verhindern. Weiterhin betont Dezernent Schiffer, dass die Verwaltung als
auch die Investoren mit dem Rhein-Erft-Kreis in Verbindung stehen. Im Jahr 2017 stehen
dem Rhein-Erft-Kreis 15,1 Millionen Euro zur Verfügung, von denen noch 4 Millionen Euro
vorhanden seien. Problematisch für Verwaltung und Investoren sei, dass kein Fördermittelantrag gestellt werden könne, solange kein Baurecht bestehe. Die Fördermittel für ganz
NRW seien für das Jahr 2018 von 800 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro erhöht worden.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack betont, dass er sehr erfreut über die Informationen im heutigen Ausschuss sei, da seine Fraktion in der Vergangenheit regelmäßig um
Auskunft zum Thema „sozialer Wohnungsbau“ gebeten hatte. Nun sei klar, dass man in
diesem Handlungsfeld tätig werden müsse. Die Wohnungsbauförderung seitens des Landes oder des Kreises helfe in Zukunft nicht weiter. Man müsse andere Wege suchen, um
einen sicheren Anteil an sozialem Wohnungsbau zu entwickeln. Dies könne in Absprache
mit Investoren oder Wohnungsbaugesellschaften geschehen. Man solle in Zukunft versuchen, zu vermeiden, an Bauland interessierte Bürger an andere Kommunen verweisen zu
müssen. Die Etablierung von mehr Geschosswohnungsbau sei bereits in der Umsetzung
sowie auch weiterhin sinnvoll. Bezahlbarer Wohnraum sei jedoch ein Thema, dem man
sich in Zukunft mehr widmen müsse.
Ratsherr Pütz betont, dass Wichtigste sei, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und dies für alle Bevölkerungsschichten.
Ratsherr Weitz stellt klar, dass die Anträge bezüglich sozialem Wohnungsbau tatsächlich
nur seitens der Politik abgelehnt wurden und dass dies kein Fehler der Verwaltung sei.
Ausschussvorsitzender Dr. Kollenberg betont, dass das wesentliche Thema heute
deutlich gemacht wurde und auch in Zukunft diskutiert werden solle. Man brauche kreative
Lösungen für die Problematik und führt zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss
zu fassen:
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.14
„Bergerstraße / Weißer Straße“.
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“
A -Frühzeitige Bürgerbeteiligung (19.09. - 04.10.2016) und TÖB-Beteiligung
A 1 -Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr. Bürger
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
2 von 6
Lfd. Nr. Bürger
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
B1.01 Bürger 1
B1.02
B1.03
B1.04
B1.05
B1.06
B1.07
B2.01 Bürger 2
B2.02
B2.03
B2.04
B2.05
B2.06
B2.07
B2.08
B2.09
B3.01 Bürger 3
B3.02
B3.03
B3.04
B3.05
B3.06
nein
nein
ja
ja
nein
ja
ja
ja
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
nein
ja
nein
ja
ja
ja
ja
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt .
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
B3.07
nein
Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
B3.08
B3.09
B4.01 Bürger 4
B4.02
ja
ja
ja
ja
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr. TÖB
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
T1.01 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brühl e.V.
T1.02
T1.03
T1.04
T1.05
T2.01 Landesbetrieb Straßen NRW
Autobahnniederlassung Krefeld
T2.02
T3.01 Rhein-Erft-Kreis
nein
Wird nicht berücksichtigt.
ja
nein
ja
-
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
-
T3.02
nein
ja
-
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BPlan3 von 6
Lfd. Nr. TÖB
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
T3.03
T3.04
T3.05
T3.06
T3.07
T3.08
T3.09
T3.10
T3.11
T3.12
T3.13
T4.01 IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft
T4.02
T4.03
T5.01 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
T6.01 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland
T6.02
ja
ja
ja
ja
ja
ja
-
verfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
-
ja
nein
ja
nein
nein
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
nein
ja
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
-
-
ja
Wird berücksichtigt.
B - Öffentliche Auslegung (01.06. - 05.07.2017) und TÖB-Beteiligung
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr. Bürger
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
B1.01 Bürger 1
B2.01 Bürger 2
B3.01 Bürger 3
B3.02
B3.03
nein
nein
nein
Ja
nein
B4.01 Bürger 4
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens.
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr. TÖB
T1.01 Bezirksregierung
Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst
T2.01 StadtServiceBetrieb
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
ja
Ist bereits berücksichtigt.
ja
Wird berücksichtigt.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
4 von 6
Lfd. Nr. TÖB
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
Brühl
T2.02
T3.01 Landesbetrieb Straßen NRW
Autobahnniederlassung Krefeld
T3.02
T4.01 Stadtwerke Brühl
T5.01 Telekom
T6.01 Unitymedia NRW
GmbH
T7.01 Industrie- und Handelskammer zu Köln
T7.02
T7.03
T8.01 Rhein-Erft-Kreis -Amt
für Umweltschmutz
und Kreisplanung
T8.02
T8.03
T8.04
ja
-
Ist bereits berücksichtigt
-
nein
ja
-
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
-
nein
Wird nicht berücksichtigt.
nein
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
ja
nein
T8.05
nein
T8.06
T8.07
ja
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
ja
ja
-
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
-
nein
Wird nicht berücksichtigt.
T8.08
T8.09
T 9.01 Bezirksregierung
Düsseldorf Dez. 26 Luftverkehr
T9.02
Beschluss:
II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke: 309,
295, 217, 249, 252, tlw. 281, 4 (beides Bergerstraße) und tlw. 310 (Weißer Straße).
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
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Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden vom südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 5 entlang der südlichen
Grenze des Flurstücks 5 bis zu seinem südöstlichen Grenzpunkt, entlang der
westlichen Grenze des Flurstücks 308 in südliche Richtung, weiter in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 307 bis zu seinem viertletzten Grenzpunkt, auf einer Linie über die Weißer Straße zum
mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284,
im Osten
vom mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284 zum
nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 284, entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 217 und 249,
im Süden
entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 249, entlang
der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 252, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 9 bis zu seinem westlichsten Grenzpunkt weiter
verlängert bis zum Schnittpunkt mit westlichen Bürgersteigkante des östlichen Bürgersteigs der Bergerstraße
im Westen von diesem Schnittpunkt in nördlich Richtung entlang der Bürgersteigkante
bis zum Bogenanfangspunkt der Einmündung der Weißer Straße, weiter in
einer gedachten Geraden bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks
5.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,31 ha.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
6 von 6