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Beschlusstext (Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
280 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
07.11.17, 13:37
Beschlusstext (Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
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Inhalt der Datei

Brühl, den 02.11.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 14.09.2017 Öffentliche Sitzung 4. Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 320/2017 Ratsherr Weitz nimmt Bezug auf das Thema sozialer Wohnungsbau und erläutert, dass es schon seit längerer Zeit Ziel der SPD sei, in Bebauungsplänen Zielgrößen für sozialen Wohnungsbau festzulegen. Dies solle umgesetzt werden, sobald Mittel dazu bereitstehen. Dies sei nun der Fall. Diese Idee sei bereits vor mehreren Monaten eingebracht worden, wurde jedoch von einem Großteil der Fraktionen abgelehnt, da es als nicht realisierbar eingestuft wurde. Heute sehe man jedoch, dass die Idee Realität werden könne. Ratsherr vom Hagen erläutert, dass die Beantragung und die Verteilung der Fördermittel in den von Brühl benötigten Mengen äußerst schwierig seien. Positiv sei, dass der Investor für das Gebiet Bebauungsplan 04.14 – Bergerstraße, Weißerstraße (ehemaliger Schlachthof) gute Argumente gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis habe, wie viel Fördermittel Brühl zur Verfügung gestellt werden sollten. Es stelle sich die Frage, wie realistisch die gesteckten Ziele seien. 30 % sozial geförderter Wohnungsbau innerhalb eines Projekts sei ein sehr ambitioniertes Ziel, bringe jedoch im Zweifelsfall keinen tatsächlichen Nutzen, wenn der Investor dies nicht umsetzen könne. Die Zielrichtung könne ebenfalls sein, weg von dem Thema „sozial geförderter Wohnungsbau“ zu gehen und eine durchschnittliche Quadratmetermiete für ein bestimmtes Gebiet innerhalb des Bebauungsplans festsetze. Diese könne durchaus über 5,75 € pro m² liegen. Dies sei mit dem Investor abzuklären. Damit sei gewährleistet, dass man in Brühl bezahlbaren Wohnraum erhalte. Wenn ein Investor sich dazu bereit erkläre, diesbezüglich eine Zielgröße im städtebaulichen Vertrag festzuschreiben, habe man mehr erreicht, als mit einer Absichtserklärung, dass man bei einer bestimmten Mittelverfügbarkeit sozialen Wohnungsraum schaffe. Hierzu solle man mit Investoren Gespräche führen. Ratsherr Riedel erläutert, dass es sehr unklar sei, wie viele Fördermittel es insgesamt gebe, wie viel davon noch zur Verfügung stehen und wie viel bereits ausgegeben wurde. Da es keine Quote gebe, vermute er, dass der Investor gefördert wird, der als erster einen Antrag stellt. Weiterhin kritisiert Ratsherr Riedel, dass die zur Verfügung stehenden Summen vom Rhein-Erft-Kreis nicht bekannt seien und dass die Verwaltung nicht mehr interveniere, um für potenzielle Investoren klare Verhältnisse schaffen zu können. Es müsse im Interesse der Stadt Brühl sein, eine gewisse Quote an sozialem Wohnungsbau und die damit einhergehenden notwendigen Fördermittel zu haben. Dezernent Schiffer relativiert die Aussage von Ratsherrn Weitz, dass die Idee Zielgrößen für sozialen Wohnungsbau festzulegen immer abgelehnt worden sei. Man habe seitens Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017 1 von 6 der Verwaltung stets darauf hingewiesen, dass eine Quotierung von sozialem Wohnungsbau nicht planungsrechtlich festgelegt werden könne. Es sei nicht im Interesse der Verwaltung, dies zu verhindern. Weiterhin betont Dezernent Schiffer, dass die Verwaltung als auch die Investoren mit dem Rhein-Erft-Kreis in Verbindung stehen. Im Jahr 2017 stehen dem Rhein-Erft-Kreis 15,1 Millionen Euro zur Verfügung, von denen noch 4 Millionen Euro vorhanden seien. Problematisch für Verwaltung und Investoren sei, dass kein Fördermittelantrag gestellt werden könne, solange kein Baurecht bestehe. Die Fördermittel für ganz NRW seien für das Jahr 2018 von 800 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro erhöht worden. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack betont, dass er sehr erfreut über die Informationen im heutigen Ausschuss sei, da seine Fraktion in der Vergangenheit regelmäßig um Auskunft zum Thema „sozialer Wohnungsbau“ gebeten hatte. Nun sei klar, dass man in diesem Handlungsfeld tätig werden müsse. Die Wohnungsbauförderung seitens des Landes oder des Kreises helfe in Zukunft nicht weiter. Man müsse andere Wege suchen, um einen sicheren Anteil an sozialem Wohnungsbau zu entwickeln. Dies könne in Absprache mit Investoren oder Wohnungsbaugesellschaften geschehen. Man solle in Zukunft versuchen, zu vermeiden, an Bauland interessierte Bürger an andere Kommunen verweisen zu müssen. Die Etablierung von mehr Geschosswohnungsbau sei bereits in der Umsetzung sowie auch weiterhin sinnvoll. Bezahlbarer Wohnraum sei jedoch ein Thema, dem man sich in Zukunft mehr widmen müsse. Ratsherr Pütz betont, dass Wichtigste sei, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und dies für alle Bevölkerungsschichten. Ratsherr Weitz stellt klar, dass die Anträge bezüglich sozialem Wohnungsbau tatsächlich nur seitens der Politik abgelehnt wurden und dass dies kein Fehler der Verwaltung sei. Ausschussvorsitzender Dr. Kollenberg betont, dass das wesentliche Thema heute deutlich gemacht wurde und auch in Zukunft diskutiert werden solle. Man brauche kreative Lösungen für die Problematik und führt zur Abstimmung. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“ A -Frühzeitige Bürgerbeteiligung (19.09. - 04.10.2016) und TÖB-Beteiligung A 1 -Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017 2 von 6 Lfd. Nr. Bürger Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein B1.01 Bürger 1 B1.02 B1.03 B1.04 B1.05 B1.06 B1.07 B2.01 Bürger 2 B2.02 B2.03 B2.04 B2.05 B2.06 B2.07 B2.08 B2.09 B3.01 Bürger 3 B3.02 B3.03 B3.04 B3.05 B3.06 nein nein ja ja nein ja ja ja nein nein nein ja ja ja ja nein ja nein ja ja ja ja Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt . Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. B3.07 nein Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. B3.08 B3.09 B4.01 Bürger 4 B4.02 ja ja ja ja A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein T1.01 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brühl e.V. T1.02 T1.03 T1.04 T1.05 T2.01 Landesbetrieb Straßen NRW Autobahnniederlassung Krefeld T2.02 T3.01 Rhein-Erft-Kreis nein Wird nicht berücksichtigt. ja nein ja - Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. - T3.02 nein ja - Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017 Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BPlan3 von 6 Lfd. Nr. TÖB Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein T3.03 T3.04 T3.05 T3.06 T3.07 T3.08 T3.09 T3.10 T3.11 T3.12 T3.13 T4.01 IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft T4.02 T4.03 T5.01 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland T6.01 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland T6.02 ja ja ja ja ja ja - verfahrens. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. - ja nein ja nein nein Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. nein ja nein Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. - - ja Wird berücksichtigt. B - Öffentliche Auslegung (01.06. - 05.07.2017) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein B1.01 Bürger 1 B2.01 Bürger 2 B3.01 Bürger 3 B3.02 B3.03 nein nein nein Ja nein B4.01 Bürger 4 nein Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB T1.01 Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst T2.01 StadtServiceBetrieb Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein ja Ist bereits berücksichtigt. ja Wird berücksichtigt. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017 4 von 6 Lfd. Nr. TÖB Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme ja / nein Brühl T2.02 T3.01 Landesbetrieb Straßen NRW Autobahnniederlassung Krefeld T3.02 T4.01 Stadtwerke Brühl T5.01 Telekom T6.01 Unitymedia NRW GmbH T7.01 Industrie- und Handelskammer zu Köln T7.02 T7.03 T8.01 Rhein-Erft-Kreis -Amt für Umweltschmutz und Kreisplanung T8.02 T8.03 T8.04 ja - Ist bereits berücksichtigt - nein ja - Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. - nein Wird nicht berücksichtigt. nein nein Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. ja nein T8.05 nein T8.06 T8.07 ja Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. ja ja - Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. - nein Wird nicht berücksichtigt. T8.08 T8.09 T 9.01 Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 26 Luftverkehr T9.02 Beschluss: II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke: 309, 295, 217, 249, 252, tlw. 281, 4 (beides Bergerstraße) und tlw. 310 (Weißer Straße). Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017 5 von 6 Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden vom südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 5 entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 5 bis zu seinem südöstlichen Grenzpunkt, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 308 in südliche Richtung, weiter in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 307 bis zu seinem viertletzten Grenzpunkt, auf einer Linie über die Weißer Straße zum mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284, im Osten vom mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284 zum nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 284, entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 217 und 249, im Süden entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 249, entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 252, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 9 bis zu seinem westlichsten Grenzpunkt weiter verlängert bis zum Schnittpunkt mit westlichen Bürgersteigkante des östlichen Bürgersteigs der Bergerstraße im Westen von diesem Schnittpunkt in nördlich Richtung entlang der Bürgersteigkante bis zum Bogenanfangspunkt der Einmündung der Weißer Straße, weiter in einer gedachten Geraden bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 5. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,31 ha. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017 6 von 6