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Beschlusstext (Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss - )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
89 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
07.11.17, 13:37
Beschlusstext (Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -
) Beschlusstext (Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -
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Inhalt der Datei

Brühl, den 02.11.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 14.09.2017 Öffentliche Sitzung 5. Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-EsserStraße" Teilbereich I - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss - 321/2017 Fachbereichsleiter Lamberty trägt vor und erläutert, dass es bereits einen Aufstellungsbeschluss für den gesamten Bereich des Bebauungsplans „Kölnstraße/nördlich HeinrichEsser-Straße“ gebe. Der vorliegende Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss befasse sich nur mit einem Teilbereich dieses Gebiets, da man für den gesamten Bereich nicht alle Investoren mit einbeziehen konnte. Teilbereich I stelle den hinteren Bereich des gesamten Gebiets dar. Hier wolle man eine Bebauung mit Mischnutzung etablieren. Die Bebauung solle sich insofern beschränken, dass das dahinter liegende Baugebiet nicht gestört werde. Ratsherr vom Hagen fragt, ob die Bebauungsplangrenze durch einen Häuserblock an der Kölnstraße verlaufe. Fachbereichsleiter Lamberty bejaht die Frage und erläutert, dass die Bebauungsplangrenze entlang der Grundstücksgrenze einer geschlossenen Bauweise läge. Ratsherr Bobe erklärt, dass er sich freue, dass die Entwicklung in diesem Bereich weitergehe. Weiterhin weist er auf die Begründung Seite zwölf Punkt 6.4 „Verkehrserschließung“ hin. Hier sei ein Hinweis, dass das Verkehrsaufkommen im Bereich der Ein- und Ausfahrt an der Kölnstraße um 170 Fahrzeugbewegungen pro Tag steigen werde. Diese Stelle sei bereits jetzt bekannt für ein hohes Verkehrsaufkommen mit viel Rückstau vom Kreisverkehr aus. Bereits jetzt gebe es dort ein Elektronikfachgeschäft mit vielen Ein- und Ausfahrten. Die Zustände seien bereits jetzt sehr chaotisch. In der Begründung sei der Hinweis auf 170 Fahrzeugbewegungen mehr pro Tag nur sehr nebensächlich erwähnt. Auch für Fahrradfahrer sei in diesem Bereich aufgrund des Fahrradstreifens die Situation als sehr gefährlich anzusehen. Ratsherr Bobe bittet, diese Thematik erneut im Verkehrsausschuss aufzugreifen, sodass eine differenziertere Betrachtung erfolge. Ratsherr Pütz erläutert, dass das damalige Verkehrsgutachten aussagt, dass die Belastung in diesem Bereich unter 85 % liege. Ratsherr Bobe entgegnet, dass 170 Verkehrsbewegungen mehr dennoch erheblich seien und dass der Verkehrsausschuss sich dieser Situation widmen solle. Ratsherr Weitz weist auf die Begründung Seite acht Punkt 4.4 „soziale Infrastruktur und Versorgung“ hin. Hier stehe der Hinweis, dass eine städtische Kindertagesstätte innerhalb von zehn Minuten fußläufig zu erreichen sei. Derzeit stimme diese Aussage, jedoch werde diese KiTa in Zukunft aufgegeben. Sobald das Vorhaben realisiert sei, stimme dieBeschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017 1 von 2 se Aussage mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr. Darüber hinaus sei die Kindertagesstätte „Forsthaus“ deutlich näher. Ratsherr Weitz bittet darum, diese Hinweise mit aufzunehmen. Beschluss: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), die Aufstellung des Bebauungsplanes 03.03 „Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße“ Teilbereich I. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 20. Es umfasst die Flurstücke 874, 875 und 410. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 875, 874 und 410, im Osten von den östlichen Grenzen der Flurstücke 410 und 874, im Süden von den südlichen Grenzen des Flurstücks 874, der westlichen Grenze der Flurstücke 94 und 95 und der südlichen Grenze des Flurstücks 875, im Westen von der westlichen Grenze des Flurstücks 875. Die Größe des Plangebiets beträgt ca.0,35 ha. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Beschluss: II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2193), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017 2 von 2