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Beschlusstext (Bebauungsplan 02.07 'Clemens-August-Straße, Linie 18, Liblarer Straße' - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
82 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
07.11.17, 13:37
Beschlusstext (Bebauungsplan 02.07 'Clemens-August-Straße, Linie 18, Liblarer Straße'
- Aufstellungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 02.07 'Clemens-August-Straße, Linie 18, Liblarer Straße'
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 02.11.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 14.09.2017 Öffentliche Sitzung 6. Bebauungsplan 02.07 'Clemens-August-Straße, Linie 18, Liblarer Straße' - Aufstellungsbeschluss - 326/2017 Fachbereichsleiter Lamberty trägt vor und erläutert, dass der Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung positiv beschieden wurde. Dieser ermögliche, die Turnhalle und das Mensagebäude mit einem Zwischenbau zu verbinden. So könne eine neue Nutzung etabliert werden. Dies diene als Impuls für die weitere Entwicklung des Gebiets „ClemensAugust-Campus“. Für eine Entwicklung müsse ein Bebauungsplan aufgestellt werden, da die derzeit vorhandene Turnhalle im bestehenden Plan nur als Bestand dargestellt sei. Somit gebe es keine planungsrechtliche Sicherung. In Zukunft soll diese Turnhalle nicht nur als reine Schulnutzung fungieren, sondern ebenfalls der Kunst- und Musikschule oder verschiedenen Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Dies müsse planungsrechtlich gesichert werden. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), die Aufstellung des Bebauungsplans 02.07 "ClemensAugust-Straße, Linie 18, Liblarer Straße" Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 11 und umfasst die Flurstücke: 134, 158, 337, 338, 335 und 336, Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 226 und 134, im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 134, 158, 338 und 336, im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 336 und 335, im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 335, 337, 158 und 134 Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,8 ha. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017 1 von 2 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017 2 von 2