Daten
Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
07.11.17, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 02.11.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 14.09.2017
Öffentliche Sitzung
7.
Bebauungsplan 04.09 'Verlegung K7', 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -
329/2017
Fachbereichsleiter Lamberty trägt vor und erläutert, dass es nach langen Verhandlungen dazu gekommen sei, dass der Bebauungsplan neu aufgestellt werden müsse. Die
Straßenplanung habe sich geändert und passe nicht mehr in das alte Planungsrecht hinein. Die Neuaufstellung sei ebenfalls notwendig um sich spätere Regelungen vorzubehalten und die Grundstücksverhältnisse regeln zu können.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, ob bei der Aufstellung auch eine Bebauung angedacht sei.
Fachbereichsleiter Lamberty verneint diese Frage.
Ratsherr Pütz erkundigt sich zum Bereich unterhalb des Palmersdorfer Hofs.
Fachbereichsleiter Lamberty erklärt, dass der Geltungsbereich des Plangebiets den ursprünglichen Umrissen entspreche, ausgenommen der nördlichen Flächen. Dies sei geändert worden, um weitestgehend den Umgriff beibehalten zu können.
Ratsherr vom Hagen fragt, ob es bezüglich des DOM-Geländes besondere Anforderungen gebe und ob dies Auswirkungen auf den Bebauungsplan habe.
Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass die Firma DOM der Verwaltung mitgeteilt
habe, dass es sich bei dem Betrieb nicht mehr um einen Störfallbetrieb handle.
Beschluss:
Der PSTA beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans 04.09 'Verlegung K7' gemäß §
2 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.Fsg der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BFBl. I S.
2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S.
2808) geändert worden ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
1 von 1