Daten
Kommune
Brühl
Größe
560 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
07.11.17, 13:37
Aktualisiert
07.11.17, 13:37
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Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl
am 14.09.2017
Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 20:40 Uhr.
Vorsitz führte: Kollenberg, Wolfgang
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf
vertritt: Gerharz, Franz-Josef
Hans, Josef vertritt: Pohl, Frank
Köllejan, Holger
18:00 - 19:00 Uhr
Pütz, Josef
Reiwer, Eva-Maria
Vetterling, Dietmar
19:00 - 20:40 Uhr
SPD
Eiben, Detlef
Fuchs, Ronald
vertritt: Isicok, Rengin
Krämer, Clemens vertritt: Bobe, Udo
Weitz, Michael
Wenner, Christiane
GRÜNE
vom Hagen, Michael
Winkelmann-Strack, Bernd
LINKE/PIRATEN
Riedel, Eckhard
FDP
Brämer, Marie-Therese
Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner:
Sallach, Bianca (DKSB)
Spitz, Wilbert (NABU)
von der Verwaltung:
Kaiser, Karsten (61/1 Planung und Umwelt)
Lamberty, Markus (FBL 61 Bauen und Umwelt)
Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Schulz, Michael (FBL 66 Abwasser und Tiefbau)
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
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Schriftführer:
Bömken, Leonhard
Gäste:
Feigs, Kathrin (Planlokal)
Mesenholl, Wolfgang (Planungsgruppe MWM)
Zavelberg, Rolf (Aktivraum)
Nicht anwesend / entschuldigt:
Gerharz, Franz-Josef (CDU)
Pohl, Frank (CDU)
Bobe, Udo (SPD)
Isicok, Rengin (SPD)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 05.07.2017
2.
Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse, Unterführung zum
Balthasar-Neumann-Platz, 'Licht- und Sicherheitskonzept'
- Bemusterung und Vortrag -
(327/2017)
3.
Wohnraumbedarfsanalyse
(328/2017)
4.
Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
(320/2017)
5.
Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-EsserStraße" Teilbereich I
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -
(321/2017)
6.
Bebauungsplan 02.07 'Clemens-August-Straße, Linie 18, Liblarer
Straße'
- Aufstellungsbeschluss -
(326/2017)
7.
Bebauungsplan 04.09 'Verlegung K7', 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -
(329/2017)
8.
Planung im öffentlichen Raum und Barrierefreiheit
Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 19.06.2017
(249/2017)
8.1
Antrag der Fraktion Linke / Piraten 'Planungen im öffentlichen
Raum'
(331/2017)
9.
Mitteilungen
9.1
S.U.N-Projekt
- Information / Sachstand -
10.
Anfragen
10.1 Umgestaltung der Grünflächen zu Stellplatzflächen in Badorf
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
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Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzender Dr. Wolfgang Kollenberg eröffnet die Sitzung des Ausschusses für
Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und
fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig
ist.
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 05.07.2017
Die Niederschrift wurde ohne Änderungen genehmigt.
2.
Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse, Unterführung zum
Balthasar-Neumann-Platz, 'Licht- und Sicherheitskonzept'
- Bemusterung und Vortrag -
327/2017
Ausschussvorsitzender Dr. Kollenberg begrüßt Herrn Mesenholl und Herrn Zavelberg.
Herr Mesenholl und Herr Zavelberg tragen vor.
Anschließend erfolgt die Bemusterung in Raum A012.
Herr Mesenholl trägt vor und weist während der Präsentation explizit darauf hin, dass ein
während der Präsentation gedrehtes Video den Fraktionen zur Verfügung gestellt werde,
welches in eigenem Ermessen vervielfältigt werden kann. Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken seitens der Firmen MWM und Aktivraum sei nicht geplant.
Herr Zavelberg trägt vor.
Es werden Fragen zu den Lichtverhältnissen im Bereich des Ein- und Ausgangs, zum Einsatz von Bewegungsmeldern und Sensoren, zur Wartung nach der Inbetriebnahme, zu
den Wandfarben im Tunnel, zur Einsehbarkeit des Tunnels und zu potenziellem Vandalismus der an der Lichtinstallation ausgeübt werden könnte gestellt.
Herr Zavelberg und Herr Mesenholl beantworten diese Fragen. Bei der Installation der
Leuchten im Tunnel werde festgelegt, welches Licht an den einzelnen Stellen am geeignetsten ist. Es bestehe die Möglichkeit, weitere Bewegungsmelder an den Tunneleingängen anzubringen. Somit könne man Lichtimpulse für sich nähernde Personen einsetzen
und wirke somit potenziellen Angsträumen entgegen. Es gebe technisch sehr ausgereifte
Bewegungsmelder, die auf die spezifischen Umgebungssituationen ausgerichtet sind. Änderungen am Lichtkonzept können nach der Inbetriebnahme durch Herrn Zavelberg
durchgeführt werden. Eine Abstimmung mit den Wandfarben könne ebenfalls noch erfolgen. Die Einsehbarkeit des Tunnels solle durch die Lichtinstallation unterstützt und verbessert werden. Im Tunnel sollen etwa 43 Leuchten angebracht werden, an denen einzeln
spezifische Einstellungen gemacht werden können.
Dezernent Schiffer erwähnt, dass das „wandernde Licht“ durch den auf Hüfthöhe befindlichen Lichtstab die Anmutung eines Handlaufes habe. Hierbei handle es sich jedoch nicht
um einen Handlauf, da geplant sei, den Lichtstab in die Wand zu integrieren.
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Herr Zavelberg erläutert weiterhin, dass der Lichtstab mit Sicherheitsglas abgedeckt werden soll.
Fachbereichsleiter Schulz erklärt, dass vorgesehen sei die Metallplatte zu schützen und
kommuniziert zum Thema Graffiti: Hier gebe es verschiedene Möglichkeiten, dies auf den
Wänden zu verhindern, bzw. mit geringem Aufwand wieder zu entfernen.
Die Sitzung wird im Ratssaal fortgesetzt.
Ratsherr Pütz bedankt sich bei Herrn Mesenholl und Herrn Zavelberg für den Vortrag,
fragt nach den Kosten für die Umsetzung des Projekts und inwiefern die dafür veranschlagten Kosten ausreichen.
Herr Mesenholl erläutert, dass man nach aktuellen Kostenschätzungen bei 129.800 €
und damit 9.000 € über den in der Förderung angemeldeten Kosten liege.
Ratsherr Weitz bedankt sich für den Vortrag. Derzeit sei es ihm noch nicht möglich, sich
ein abschließendes Meinungsbild zu machen, da er von der Präsentation sehr beeindruckt
sei und diese als auch die Kosten für das Projekt, auf sich wirken lassen müsse. Ratsherr
Weitz fragt, inwieweit die sehr spezifisch beantragten Mittel für das Projekt verwendet
werden können.
Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass diesbezüglich mit der DSK (Deutsche Stadtund Grundstücksentwicklungsgesellschaft) Rücksprache gehalten wurde. Die Kernaussage im Förderantrag sei, dass eine gestaltete Unterführung entstehen soll, die eine Aufwertung durch die Gestaltung bekommt.
Ratsherr Weitz bittet darüber hinaus, beim Fördermittelgeber nachzufragen, ob die Förderung gesichert sei.
Fachbereichsleiter Lamberty sagt zu, dies schriftlich zu beantworten.
Ratsherr Riedel befürwortet das Konzept. Der potenzielle Angstraum wird hierdurch abgebaut.
Ratsherr vom Hagen weist darauf hin, dass die Folgekosten für den Betrieb der Lichtinstallation vermutlich deutlich geringer ausfallen als die Folgekosten für Bildschirmpräsentationen an den Tunnelwänden. Hier wäre ein wesentlicher Kostenpunkt, die Bildschirmpräsentationen mit neuem Inhalt zu füllen. Die Investition in das vorgestellte Projekt sei
zwar höher, habe aber eine relativ schnelle Amortisation über die nächsten Jahre.
Ausschussvorsitzender Dr. Kollenberg benennt den Beschluss, wonach über die ausgelegten und präsentierten Materialien beschlossen werden soll. Dies seien die LEDLampen, die Metallplatten und die Lichtleiste.
Ratsherr Weitz beantragt die Verweisung dieses Tagesordnungspunktes in die Ratssitzung am 25.09.2017.
Ausschussvorsitzender Dr. Kollenberg stellt Zustimmung fest. Unterlagen sollen den
Fraktionen zur Verfügung gestellt werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung verweist den Antrag zur Beschlussausführung an den Rat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
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3.
Wohnraumbedarfsanalyse
328/2017
Ausschussvorsitzender Dr. Kollenberg begrüßt Frau Feigs vom Büro Plan-Lokal.
Frau Feigs trägt die Ergebnisse zur Wohnraumbedarfsanalyse vor.
Dezernent Schiffer weist darauf hin, dass die Wohnraumbedarfsanalyse den Fraktionen
zur Verfügung gestellt werde.
Ratsherr vom Hagen bedankt sich bei Frau Feigs. Er sieht die Problematik, dass sozial
geförderter Wohnungsbau nicht mit den teuren Bodenpreisen in Brühl vereinbar sei. Als
Miete für sozial geförderten Wohnungsbau könne man 5,75 € pro m² veranschlagen. Dies
lasse keinen Handlungsspielraum, da die Bodenpreise sehr hoch seien und die Baukosten aufgrund der niedrigen Zinsen ebenfalls sehr hoch seien. Man lege großen Wert darauf, bezahlbaren Wohnraum beizubehalten. In einem aktuellen Projekt der GeBauSie für
die Komplettsanierung an der Matthäusstraße ginge es darum Wohnraum zu erhalten und
andere Wohnungsgrößen anzubieten. Den dort ansässigen Bewohnern wurde eine Zusage gemacht die Mietpreissteigerung zu kappen. Man habe in Brühl zudem einen relativ
großen Bestand an Einfamilienhäusern. Ein wichtiger Punkt sei, ältere Mitbürger, die aus
ihrem Einfamilienhaus mit gegebenenfalls großem Grundstück ausziehen, dahingehend
zu beraten, neuen Geschosswohnungsbau zu errichten. Ratsherr vom Hagen unterstreicht, dass diese Methode, so wie sie auch in der Wohnraumbedarfsanalyse geschildert
wird, ein probates Mittel sei, um der starken Nachfrage nach Wohnraum in Brühl zu begegnen. Als Stadt habe man noch keinen Einfluss darauf die Grundstückspreise zu regeln
und zu steuern. Eine Aussage wie man mit dieser Problematik umgehen könne, fehle in
dem Vortrag von Frau Feigs. Dennoch sei aufgefallen, dass im Vortrag viel erläutert wurde, was seitens der Stadt und der GeBauSie bereits umgesetzt wird. Auch die Exkurse zu
Statistiken in andere Bereiche, wie die Zahlen zur Schulentwicklung junger Menschen,
seien ebenfalls interessant. Ratsherr vom Hagen freue sich über die bevorstehenden Diskussionen innerhalb der Ausschüsse bezüglich der vorgetragenen Analyse und versichert,
dass er die Langfassung sehr aufmerksam lesen werde.
Ratsherr Weitz bemerkt, dass einige der genannten Zahlen bereits bekannt seien, da
diese bereits in Diskussionsrunden zum Flächennutzungsplan erörtert wurden. Die Präsentation habe gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf bestehe. In Brühl gab es in den
letzten Jahren erhebliche Fehlentwicklungen. Es sei gut, dass diese Analyse zeitgleich mit
dem Flächennutzungsplan entstehe. Ratsherr Weitz betont, dass er ebenfalls sehr gespannt auf die tiefergehenden Ergebnisse der Langfassung sei und sich ebenfalls auf die
Diskussionen in den nächsten Monaten freue.
Ratsherr Riedel fragt, ob es im Rhein-Erft-Kreis einen Verteilungsschlüssel zu den
Wohnraumfördermitteln des Landes gebe.
Frau Feigs antwortet, dass laut Aussage des Rhein-Erft-Kreises eine Quote oder ein Verteilungsschlüssel bisher nicht notwendig war, da der Andrang auf diese Fördermittel in
2017 nicht sehr groß sei. 2016 wurden jedoch alle Fördermittel abgerufen, sodass die Mittel erneut aufgestockt wurden.
Ratsherr Riedel erwähnt, dass der Flächennutzungsplan etwa 40 Hektar Bauland ausweise und dass etwa 40 bis 60 Hektar benötigt werden. Er stellt die Frage, ob es in Zukunft notwendig werde, Bauinteressenten an die Nachbarkommunen zu verweisen, da es
irgendwann keine Flächen für Wohnungsbau mehr gebe.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
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Frau Feigs antwortet, dass sich dies durch den Wohnungsmarkt von allein lösen werde,
da die Nachfrage sich entsprechend umorientieren werde. Insgesamt werden Flächen von
bis zu 140 Hektar derzeit untersucht, inklusive der noch nicht bebauten Flächen im Flächennutzungsplan. Aus unterschiedlichen Gründen werde man nicht alle Flächen entwickeln können. Man gehe jedoch davon aus, dass man über die im Flächennutzungsplan
ausgewiesenen 40 Hektar hinaus weitere Flächen finden werde. Nicht jede Fläche werde
ideale Voraussetzungen haben.
Ratsherr Pütz fragt, ob sie der Stadt Brühl eine Baulandstrategie empfehle. Des Weiteren
fragt er, ob die Stadt Brühl das prognostizierte Wachstum anstrebe und wie sich dieses
potenzielle Wachstum auswirke.
Frau Feigs erläutert, dass es nicht darum gehe, die genannten Prognosen zu erfüllen.
Jedoch sei es wichtig, dass für die nächsten Jahre Spielräume entstehen, damit man nicht
auf bestimmte Flächen angewiesen sei. Es bestehe bereits eine sehr große Nachfrage
aus Brühl selber. Diese Bedürfnisse in der eigenen Stadt befriedigen zu können, sei sehr
wichtig, da Interessenten sich andernfalls zu Nachbarkommunen orientieren könnten.
Weiterhin weist Frau Feigs darauf hin, dass die soziale Infrastruktur in vielen Bereichen
Brühls bereits ausgelastet sei. Mit dieser Thematik müsse man sich mit zunehmender
Flächenauslastung ebenfalls auseinandersetzen, da dies eine Belastung für die Kommune
darstelle.
Ratsherr Weitz gibt zu bedenken, dass auch ein Schrumpfungsprozess erhebliche Kosten und andere Nachteile für eine Kommune bedeute. Beispiele dafür gebe es im Ruhrgebiet oder im Osten Deutschlands. Brühl befinde sich in der glücklichen Situation, in der
man noch eine Strategie entwickeln könne, mit der man das Wachstum steuern könne.
Die Aussage von Ratsherrn Riedel, dass man gegebenenfalls Menschen die Wohnraum
in Brühl suchen an Nachbarkommunen verweisen müsse, sei sehr abenteuerlich. Menschen aus Brühl, die in Brühl Wohnraum suchen, müsse man attraktive Angebote schaffen.
Ausschussvorsitzender Dr. Kollenberg meint, dass die Wohnraumbedarfsanalyse für
viel Gesprächsstoff innerhalb der Ausschusssitzungen und innerhalb der Fraktionen sorgen werde.
Beschluss:
Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
4.
Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
320/2017
Ratsherr Weitz nimmt Bezug auf das Thema sozialer Wohnungsbau und erläutert, dass
es schon seit längerer Zeit Ziel der SPD sei, in Bebauungsplänen Zielgrößen für sozialen
Wohnungsbau festzulegen. Dies solle umgesetzt werden, sobald Mittel dazu bereitstehen.
Dies sei nun der Fall. Diese Idee sei bereits vor mehreren Monaten eingebracht worden,
wurde jedoch von einem Großteil der Fraktionen abgelehnt, da es als nicht realisierbar
eingestuft wurde. Heute sehe man jedoch, dass die Idee Realität werden könne.
Ratsherr vom Hagen erläutert, dass die Beantragung und die Verteilung der Fördermittel
in den von Brühl benötigten Mengen äußerst schwierig seien. Positiv sei, dass der InvesNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
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tor für das Gebiet Bebauungsplan 04.14 – Bergerstraße, Weißerstraße (ehemaliger
Schlachthof) gute Argumente gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis habe, wie viel Fördermittel
Brühl zur Verfügung gestellt werden sollten. Es stelle sich die Frage, wie realistisch die
gesteckten Ziele seien. 30 % sozial geförderter Wohnungsbau innerhalb eines Projekts
sei ein sehr ambitioniertes Ziel, bringe jedoch im Zweifelsfall keinen tatsächlichen Nutzen,
wenn der Investor dies nicht umsetzen könne. Die Zielrichtung könne ebenfalls sein, weg
von dem Thema „sozial geförderter Wohnungsbau“ zu gehen und eine durchschnittliche
Quadratmetermiete für ein bestimmtes Gebiet innerhalb des Bebauungsplans festsetze.
Diese könne durchaus über 5,75 € pro m² liegen. Dies sei mit dem Investor abzuklären.
Damit sei gewährleistet, dass man in Brühl bezahlbaren Wohnraum erhalte. Wenn ein
Investor sich dazu bereit erkläre, diesbezüglich eine Zielgröße im städtebaulichen Vertrag
festzuschreiben, habe man mehr erreicht, als mit einer Absichtserklärung, dass man bei
einer bestimmten Mittelverfügbarkeit sozialen Wohnungsraum schaffe. Hierzu solle man
mit Investoren Gespräche führen.
Ratsherr Riedel erläutert, dass es sehr unklar sei, wie viele Fördermittel es insgesamt
gebe, wie viel davon noch zur Verfügung stehen und wie viel bereits ausgegeben wurde.
Da es keine Quote gebe, vermute er, dass der Investor gefördert wird, der als erster einen
Antrag stellt. Weiterhin kritisiert Ratsherr Riedel, dass die zur Verfügung stehenden Summen vom Rhein-Erft-Kreis nicht bekannt seien und dass die Verwaltung nicht mehr interveniere, um für potenzielle Investoren klare Verhältnisse schaffen zu können. Es müsse
im Interesse der Stadt Brühl sein, eine gewisse Quote an sozialem Wohnungsbau und die
damit einhergehenden notwendigen Fördermittel zu haben.
Dezernent Schiffer relativiert die Aussage von Ratsherrn Weitz, dass die Idee Zielgrößen
für sozialen Wohnungsbau festzulegen immer abgelehnt worden sei. Man habe seitens
der Verwaltung stets darauf hingewiesen, dass eine Quotierung von sozialem Wohnungsbau nicht planungsrechtlich festgelegt werden könne. Es sei nicht im Interesse der Verwaltung, dies zu verhindern. Weiterhin betont Dezernent Schiffer, dass die Verwaltung als
auch die Investoren mit dem Rhein-Erft-Kreis in Verbindung stehen. Im Jahr 2017 stehen
dem Rhein-Erft-Kreis 15,1 Millionen Euro zur Verfügung, von denen noch 4 Millionen Euro
vorhanden seien. Problematisch für Verwaltung und Investoren sei, dass kein Fördermittelantrag gestellt werden könne, solange kein Baurecht bestehe. Die Fördermittel für ganz
NRW seien für das Jahr 2018 von 800 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro erhöht worden.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack betont, dass er sehr erfreut über die Informationen im heutigen Ausschuss sei, da seine Fraktion in der Vergangenheit regelmäßig um
Auskunft zum Thema „sozialer Wohnungsbau“ gebeten hatte. Nun sei klar, dass man in
diesem Handlungsfeld tätig werden müsse. Die Wohnungsbauförderung seitens des Landes oder des Kreises helfe in Zukunft nicht weiter. Man müsse andere Wege suchen, um
einen sicheren Anteil an sozialem Wohnungsbau zu entwickeln. Dies könne in Absprache
mit Investoren oder Wohnungsbaugesellschaften geschehen. Man solle in Zukunft versuchen, zu vermeiden, an Bauland interessierte Bürger an andere Kommunen verweisen zu
müssen. Die Etablierung von mehr Geschosswohnungsbau sei bereits in der Umsetzung
sowie auch weiterhin sinnvoll. Bezahlbarer Wohnraum sei jedoch ein Thema, dem man
sich in Zukunft mehr widmen müsse.
Ratsherr Pütz betont, dass Wichtigste sei, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und dies für alle Bevölkerungsschichten.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
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Ratsherr Weitz stellt klar, dass die Anträge bezüglich sozialem Wohnungsbau tatsächlich
nur seitens der Politik abgelehnt wurden und dass dies kein Fehler der Verwaltung sei.
Ausschussvorsitzender Dr. Kollenberg betont, dass das wesentliche Thema heute
deutlich gemacht wurde und auch in Zukunft diskutiert werden solle. Man brauche kreative
Lösungen für die Problematik und führt zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss
zu fassen:
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.14
„Bergerstraße / Weißer Straße“.
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“
A -Frühzeitige Bürgerbeteiligung (19.09. - 04.10.2016) und TÖB-Beteiligung
A 1 -Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr. Bürger
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
B1.01 Bürger 1
B1.02
B1.03
B1.04
B1.05
B1.06
B1.07
B2.01 Bürger 2
B2.02
B2.03
B2.04
B2.05
B2.06
B2.07
B2.08
B2.09
B3.01 Bürger 3
B3.02
B3.03
B3.04
B3.05
B3.06
nein
nein
ja
ja
nein
ja
ja
ja
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
nein
ja
nein
ja
ja
ja
ja
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt .
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
B3.07
nein
Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
8 von 16
Lfd. Nr. Bürger
B3.08
B3.09
B4.01 Bürger 4
B4.02
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
ja
ja
ja
ja
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr. TÖB
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
T1.01 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brühl e.V.
T1.02
T1.03
T1.04
T1.05
T2.01 Landesbetrieb Straßen NRW
Autobahnniederlassung Krefeld
T2.02
T3.01 Rhein-Erft-Kreis
nein
Wird nicht berücksichtigt.
ja
nein
ja
-
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
-
T3.02
nein
T3.03
T3.04
T3.05
T3.06
T3.07
T3.08
T3.09
ja
ja
ja
ja
ja
ja
-
T3.10
T3.11
T3.12
T3.13
T4.01 IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft
T4.02
T4.03
T5.01 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
T6.01 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland
T6.02
ja
-
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
-
ja
nein
ja
nein
nein
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
nein
ja
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
-
-
ja
Wird berücksichtigt.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
9 von 16
B - Öffentliche Auslegung (01.06. - 05.07.2017) und TÖB-Beteiligung
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr. Bürger
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
B1.01 Bürger 1
B2.01 Bürger 2
B3.01 Bürger 3
B3.02
B3.03
nein
nein
nein
Ja
nein
B4.01 Bürger 4
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens.
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr. TÖB
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
T1.01 Bezirksregierung
Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst
T2.01 StadtServiceBetrieb
Brühl
T2.02
T3.01 Landesbetrieb Straßen NRW
Autobahnniederlassung Krefeld
T3.02
T4.01 Stadtwerke Brühl
T5.01 Telekom
T6.01 Unitymedia NRW
GmbH
T7.01 Industrie- und Handelskammer zu Köln
T7.02
T7.03
T8.01 Rhein-Erft-Kreis -Amt
für Umweltschmutz
und Kreisplanung
T8.02
T8.03
T8.04
ja
Ist bereits berücksichtigt.
ja
Wird berücksichtigt.
ja
-
Ist bereits berücksichtigt
-
nein
ja
-
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
-
nein
Wird nicht berücksichtigt.
nein
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
ja
nein
ja
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses BPlanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
T8.05
nein
T8.06
T8.07
-
-
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
10 von 16
Lfd. Nr. TÖB
Berücksichtigung Abwägung der Stellungnahme
ja / nein
T8.08
T8.09
T 9.01 Bezirksregierung
Düsseldorf Dez. 26 Luftverkehr
T9.02
ja
ja
-
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
-
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Beschluss:
II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298), Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke: 309,
295, 217, 249, 252, tlw. 281, 4 (beides Bergerstraße) und tlw. 310 (Weißer Straße).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden vom südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 5 entlang der südlichen
Grenze des Flurstücks 5 bis zu seinem südöstlichen Grenzpunkt, entlang der
westlichen Grenze des Flurstücks 308 in südliche Richtung, weiter in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 307 bis zu seinem viertletzten Grenzpunkt, auf einer Linie über die Weißer Straße zum
mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284,
im Osten
vom mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284 zum
nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 284, entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 217 und 249,
im Süden
entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 249, entlang
der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 252, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 9 bis zu seinem westlichsten Grenzpunkt weiter
verlängert bis zum Schnittpunkt mit westlichen Bürgersteigkante des östlichen Bürgersteigs der Bergerstraße
im Westen von diesem Schnittpunkt in nördlich Richtung entlang der Bürgersteigkante
bis zum Bogenanfangspunkt der Einmündung der Weißer Straße, weiter in
einer gedachten Geraden bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks
5.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,31 ha.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
11 von 16
5.
Bebauungsplan 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-EsserStraße" Teilbereich I
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -
321/2017
Fachbereichsleiter Lamberty trägt vor und erläutert, dass es bereits einen Aufstellungsbeschluss für den gesamten Bereich des Bebauungsplans „Kölnstraße/nördlich HeinrichEsser-Straße“ gebe. Der vorliegende Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss befasse
sich nur mit einem Teilbereich dieses Gebiets, da man für den gesamten Bereich nicht
alle Investoren mit einbeziehen konnte. Teilbereich I stelle den hinteren Bereich des gesamten Gebiets dar. Hier wolle man eine Bebauung mit Mischnutzung etablieren. Die Bebauung solle sich insofern beschränken, dass das dahinter liegende Baugebiet nicht gestört werde.
Ratsherr vom Hagen fragt, ob die Bebauungsplangrenze durch einen Häuserblock an
der Kölnstraße verlaufe.
Fachbereichsleiter Lamberty bejaht die Frage und erläutert, dass die Bebauungsplangrenze entlang der Grundstücksgrenze einer geschlossenen Bauweise läge.
Ratsherr Bobe erklärt, dass er sich freue, dass die Entwicklung in diesem Bereich weitergehe. Weiterhin weist er auf die Begründung Seite zwölf Punkt 6.4 „Verkehrserschließung“ hin. Hier sei ein Hinweis, dass das Verkehrsaufkommen im Bereich der Ein- und
Ausfahrt an der Kölnstraße um 170 Fahrzeugbewegungen pro Tag steigen werde. Diese
Stelle sei bereits jetzt bekannt für ein hohes Verkehrsaufkommen mit viel Rückstau vom
Kreisverkehr aus. Bereits jetzt gebe es dort ein Elektronikfachgeschäft mit vielen Ein- und
Ausfahrten. Die Zustände seien bereits jetzt sehr chaotisch. In der Begründung sei der
Hinweis auf 170 Fahrzeugbewegungen mehr pro Tag nur sehr nebensächlich erwähnt.
Auch für Fahrradfahrer sei in diesem Bereich aufgrund des Fahrradstreifens die Situation
als sehr gefährlich anzusehen. Ratsherr Bobe bittet, diese Thematik erneut im Verkehrsausschuss aufzugreifen, sodass eine differenziertere Betrachtung erfolge.
Ratsherr Pütz erläutert, dass das damalige Verkehrsgutachten aussagt, dass die Belastung in diesem Bereich unter 85 % liege.
Ratsherr Bobe entgegnet, dass 170 Verkehrsbewegungen mehr dennoch erheblich seien
und dass der Verkehrsausschuss sich dieser Situation widmen solle.
Ratsherr Weitz weist auf die Begründung Seite acht Punkt 4.4 „soziale Infrastruktur und
Versorgung“ hin. Hier stehe der Hinweis, dass eine städtische Kindertagesstätte innerhalb von zehn Minuten fußläufig zu erreichen sei. Derzeit stimme diese Aussage, jedoch
werde diese KiTa in Zukunft aufgegeben. Sobald das Vorhaben realisiert sei, stimme diese Aussage mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr. Darüber hinaus sei die Kindertagesstätte „Forsthaus“ deutlich näher. Ratsherr Weitz bittet darum, diese Hinweise mit aufzunehmen.
Beschluss:
I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2017
(BGBl. I S. 2808), die Aufstellung des Bebauungsplanes 03.03 „Kölnstraße / nördlich
Heinrich-Esser-Straße“ Teilbereich I.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
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Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 20. Es umfasst die Flurstücke 874, 875
und 410.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden von den nördlichen Grenzen der Flurstücke 875, 874 und 410,
im Osten
von den östlichen Grenzen der Flurstücke 410 und 874,
im Süden
von den südlichen Grenzen des Flurstücks 874, der westlichen Grenze der
Flurstücke 94 und 95 und der südlichen Grenze des Flurstücks 875,
im Westen von der westlichen Grenze des Flurstücks 875.
Die Größe des Plangebiets beträgt ca.0,35 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss:
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.
Juni 2017 (BGBl. I S. 2193), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 03.03 "Kölnstraße / nördlich Heinrich-Esser-Straße" Teilbereich I.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
6.
einstimmig
Bebauungsplan 02.07 'Clemens-August-Straße, Linie 18, Liblarer Straße'
- Aufstellungsbeschluss -
326/2017
Fachbereichsleiter Lamberty trägt vor und erläutert, dass der Förderantrag im Rahmen
der Städtebauförderung positiv beschieden wurde. Dieser ermögliche, die Turnhalle und
das Mensagebäude mit einem Zwischenbau zu verbinden. So könne eine neue Nutzung
etabliert werden. Dies diene als Impuls für die weitere Entwicklung des Gebiets „ClemensAugust-Campus“. Für eine Entwicklung müsse ein Bebauungsplan aufgestellt werden, da
die derzeit vorhandene Turnhalle im bestehenden Plan nur als Bestand dargestellt sei.
Somit gebe es keine planungsrechtliche Sicherung. In Zukunft soll diese Turnhalle nicht
nur als reine Schulnutzung fungieren, sondern ebenfalls der Kunst- und Musikschule oder
verschiedenen Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Dies müsse planungsrechtlich
gesichert werden.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 14.09.2017
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Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom
20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), die Aufstellung des Bebauungsplans 02.07 "ClemensAugust-Straße, Linie 18, Liblarer Straße"
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 11 und umfasst die Flurstücke: 134,
158, 337, 338, 335 und 336,
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 226 und 134,
im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 134, 158, 338 und 336,
im Süden
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 336 und 335,
im Westen
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 335, 337, 158 und 134
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,8 ha.
Abstimmungsergebnis:
7.
einstimmig
Bebauungsplan 04.09 'Verlegung K7', 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss -
329/2017
Fachbereichsleiter Lamberty trägt vor und erläutert, dass es nach langen Verhandlungen dazu gekommen sei, dass der Bebauungsplan neu aufgestellt werden müsse. Die
Straßenplanung habe sich geändert und passe nicht mehr in das alte Planungsrecht hinein. Die Neuaufstellung sei ebenfalls notwendig um sich spätere Regelungen vorzubehalten und die Grundstücksverhältnisse regeln zu können.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, ob bei der Aufstellung auch eine Bebauung angedacht sei.
Fachbereichsleiter Lamberty verneint diese Frage.
Ratsherr Pütz erkundigt sich zum Bereich unterhalb des Palmersdorfer Hofs.
Fachbereichsleiter Lamberty erklärt, dass der Geltungsbereich des Plangebiets den ursprünglichen Umrissen entspreche, ausgenommen der nördlichen Flächen. Dies sei geändert worden, um weitestgehend den Umgriff beibehalten zu können.
Ratsherr vom Hagen fragt, ob es bezüglich des DOM-Geländes besondere Anforderungen gebe und ob dies Auswirkungen auf den Bebauungsplan habe.
Fachbereichsleiter Lamberty erläutert, dass die Firma DOM der Verwaltung mitgeteilt
habe, dass es sich bei dem Betrieb nicht mehr um einen Störfallbetrieb handle.
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Beschluss:
Der PSTA beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans 04.09 'Verlegung K7' gemäß §
2 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.Fsg der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BFBl. I S.
2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S.
2808) geändert worden ist.
Abstimmungsergebnis:
8.
einstimmig
Planung im öffentlichen Raum und Barrierefreiheit
Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 19.06.2017
249/2017
8.1 Antrag der Fraktion Linke / Piraten 'Planungen im öffentlichen
Raum'
331/2017
Ratsherr Riedel erwähnt, dass der Antrag gut mit der Wohnraumbedarfsanalyse vereinbar sei. Er schildert, dass die Wohlfahrtsverbände, welche im Bereich Behindertenhilfe
und Behindertenarbeit tätig seien, bestätigen, dass Menschen mit Handicap Ein- und
Zweiraumwohnungen benötigen, diese aber in Brühl zu wenig vorhanden seien. In Zukunft
solle man auch auf die Etablierung dieser Wohnformen Rücksicht nehmen. Der demographische Wandel werde in Zukunft ebenfalls eine große Rolle bezüglich barrierefreiem
Wohnen spielen.
Ratsherr Weitz kritisiert, dass die Verwaltung in der Vorlage lediglich die Dinge aufgezählt
habe, die bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ohnehin berücksichtigt werden müssen. Zudem solle ein Hinweis zu der Behindertenbeauftragten der Stadt Brühl an einer
offensichtlicheren Stelle stehen und nicht in der letzten Zeile des Dokuments.
Ratsherr Riedel verzichtet auf eine Abstimmung. Barrierefreiheit sei in Gebäudebeständen in Brühl ein sehr wichtiger Aspekt, zu dem noch viel Umsetzungsbedarf bestehe. Dieser Antrag solle aber in einem anderen Ausschuss gestellt werden. Mit der vorliegenden
Ausführung sei Ratsherr Riedel zufrieden.
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
9.
Mitteilungen
9.1 S.U.N-Projekt
- Information / Sachstand Abteilungsleiter Kaiser fasst die Beteiligung der Stadt Brühl im Zuge des S.U.N. Projekts
(Stadt Umland Netzwerk) zusammen. Er betont die Bedeutung vor dem Hintergrund des in
Arbeit befindlichen Regionalplans.
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Es wird ein sechsminütiger Film abgespielt. Dieser ist abrufbar unter
https://stadtumlandnetzwerk.wordpress.com/zusammenwachsen-das-zukunftskonzeptdes-s-u-n/
10. Anfragen
10.1 Umgestaltung der Grünflächen zu Stellplatzflächen in Badorf
Ratsherr Pütz fragt, ob die Grünflächen in Badorf „Auf dem Kamm“ zu Stellplatzflächen
umgestaltet werden können, da es Anfragen von Bürgern gebe, welche um eine Umwidmung gebeten haben.
Dezernent Schiffer erläutert, dass mit einem Auftrag zum „Quartiersparken“ unter anderem diese Flächen in Badorf untersucht werden. Hier stehe man kurz vor der Auftragsvergabe. Ein Leistungsbild sei erstellt worden, wo neben Badorf ca. acht weitere Standorte identifiziert wurden, bei der ähnliche Probleme bestehen. Entsprechende Handlungsempfehlungen werden durch die Verwaltung vorgelegt.
Sachkundige Bürgerin Wenner erwähnt, dass es an vielen Stellen Bewohner gebe, die
ihre Vorgärten auf eigene Kosten pflastern lassen müssen, um für einen Stellplatz zu sorgen. An anderen Stellen schiene nun die Stadt und somit der Steuerzahler für die benötigten Stellplätze zu sorgen. Hier müsse sich Politik und Verwaltung gut überlegen, ob diese
Vorgehensweise in dieser Form korrekt sei.
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Ausschussvorsitzender
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Schriftführer/in
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